
Dänemark – man darf nur reduzierte wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbringen
Ab dem 1. Juli 2018 wird ein neues Verbot in Dänemark in Kraft treten.
Das heißt dass Lkw-Fahrer ihre Fahrzeuge nicht länger als 25 Stunden auf Parkplätzen und Motels auf Autobahnen abstellen dürfen. Das Verbot gilt für 90 staatliche Einrichtungen im nationalen Straßen- und Autobahnnetz.
Ab Jahresbeginn sollten wir höhere Strafzahlungen in Dänemark erwarten. Bei Verstoß gegen das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen wird die Geldbuße 2000 statt 510 Dänische Kronen betragen. Strafen für das Parken am Eingang oder Ausgang der Parkplätze werden von 1000 DKK auf ca. 3000 DKK erhöht.

NIEMCY – Zakazy dla ciężarówek w Hesji nadal aktualne
Pomimo zmiany sytuacji prawnej, Hesja utrzymuje w mocy wprowadzony w 2008 roku zakaz przejazdu dla samochodów ciężarowych na czterech drogach w północnej i wschodniej części landu.
Chodzi o drogi B254 od Felsberga do Fuldy, B27 od Hünfeld do Witzenhausen, B400 od Wommen do Wichmannshausen, B7 od Kasel-Ost do Wehretal-Oetmannshausen

Lkw-Durchfahrtsverbote in Hessen bleiben bestehen
Das hessische Verkehrsministerium hält an den Durchfahrtsverboten für Lastwagen auf vier Bundesstraßen in Nord- und Osthessen trotz geänderter Rechtslage fest. Doch zum 1. Juli gilt die Lkw-Maut auch auf Bundesstraßen, somit wäre das Verbot aus diesen Gründen überflüssig.
Das Land Hessen hat im Juli 2008 zur Verhinderung von Mautvermeidungsverkehr Lkw-Fahrverbote auf vier Bundesstraßen angeordnet: Auf der B254 von Felsberg bis Fulda, der B27 von Hünfeld bis Witzenhausen, der B400 von Wommen bis Wichmannshausen und der B7 von Kassel-Ost bis Wehretal-Oetmannshausen.

_M20 geschlossen zwischen Anschlussstellen 9 und 11
Um nach Dover und Eurotunnel zu gelangen, müssen LKW-Fahrer einer geschilderten Umleitungsroute folgen.
Vom 26. bis 30. Juni ist der Abschnitt der Autobahn M20 zwischen den Anschlussstellen 9 und 11 in Richtung Küste von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr wegen Belagsarbeiten geschlossen.
Güterverkehr in Richtung Dover und Eurotunnel sollten die Autobahnen A2 / M2 benutzen oder der geschilderten Umleitungsroute von der Anschlussstelle 9 entlang der A28, A2 und A20 folgen.
Vom 3. bis 6. Juli wird derselbe Abschnitt der M20 in Richtung London über Nacht geschlossen. Alle LKWs, die von Dover kommen, sollten die Autobahnen A2 / M2 benutzen oder der geschilderten Umleitungsroute von der Anschlussstelle in Thanington zur A28 folgen und dann zur M20 zurückkehren.
Güterverkehr vom Eurotunnel nach London wird über die M20, A20, A2 und A28 und dann über die Anschlussstelle 9 zurück auf die M20 umgeleitet.

Germany – the toll extended to all federal roads from 1st July
The www.toll-collect.de website provides up-to-date information on important changes to the toll system.
The following sections are exempt from the toll:
– A6 from the German-Austrian border to junction Saarbrücken-Fechingen in both directions
– A6 from the German-Swiss border and the German-French border to junction Müllheim-Neuenburg in both directions.
The following rules remain unchanged:
– maximum authorised mass of 7.5 t
– toll rates specified in Annex 1 to the toll system regulation
– existing exemptions from the toll set out in section 1 item 2 of the BFStrMG regulation, e.g. the exemption for special vehicles used for road maintenance, including cleaning and snow removal services;
– additional exemptions for agricultural vehicles carrying loads as part of agricultural activity and moving at a maximum design speed not exceeding 40km/h

Deutschland – Ausweitung der Lkw-Maut zum 1. Juli 2018 auf alle Bundesstraßen
Auf der Seite www.toll-collect.de finden Sie wichtige Änderungen des Gebührensystems.
Es bleibt bei den bekannten Ausnahmen für
– die Bundesautobahn A 6 von der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Saarbrücken-Fechingen in beiden Fahrtrichtungen,
– die Bundesautobahn A 5 von der deutsch-schweizerischen Grenze und der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Müllheim/Neuenburg in beiden Fahrtrichtungen
Unverändert bleiben
• die Tonnagegrenze von 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG),
• die in der Anlage 1 zum Gesetz festgelegten Mautsätze sowie
• die bisherigen Mautbefreiungstatbestände des § 1 Abs. 2 BFStrMG, wie z. B. die Mautbefreiung für Einsatzfahrzeuge im Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst.
• Zusätzlicher Mautbefreiungstatbestand für landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h

Befristete Grenzkontrollen am Brenner
Österreich wird im Juli und September jeweils für fünf Tage Kontrollen an mehreren Grenzübergängen zu Deutschland und Italien einführen.
Der Schritt erfolge in Abstimmung mit Brüssel zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft.
Die Grenzkontrollen sollen vom 9. Juli bis zum 13. Juli sowie vom 17. September bis zum 21. September dauern.

SPANIEN – Katalonien plant die Einführung eines Lkw-Verkehrsverbots auf N-340 und N-240
Nach einem Vorschlag soll der LKW-Verkehr auf Mautstraßen, Autopistas AP7 und AP2 umgeleitet werden.
Das vorgeschlagene Verbot würde für Lkw mit vier oder mehr Achsen (über 26 Tonnen) auf folgenden Strecken gelten:
– N-340 von Stationzeichen 1.058 in Alcanar bis Stationzeichen 1122 bei L’Hospitalet de L’Infant. Der empfohlene Umweg über AP-7 zwischen der Ausfahrt in Castellón und der Ausfahrt Nr. 38 in L’Hospitalet de L’Infant;
– N-340 von Stationzeichen 1,176 in Altafulla bis Stationzeichen 1,209 in Vilafranca del Penedès. Der empfohlene Umweg über AP-7 zwischen den Ausfahrten Nr. 32 (Altafulla) and Nr. 30 (Vilafranca Sud);
– N-240 von Stationzeichen 60 in Borges Blanques bis Stationzeichen 36,5 in Montblanc. Der empfohlene Umweg über AP-2 zwischen den Ausfahrten Nr. 7 (Borges Blanques) und Nr. 10 (Pla de Santa Maria).

Spain – Catalonia to introduce HGV traffic ban on N-340 and N-240
According to one proposal, HGV traffic is to be diverted to toll roads, autopistas AP7 and AP2.
The proposed ban would apply to HGVs with four or more axes (over 26 tons) on the following sections:
– N-340 from kilometric point PK 1,058 in Alcanar to PK 1122 in L’Hospitalet de L’Infant. The recommended diversion via AP-7 between the junction in Castellón and junction 38 in L’Hospitalet de L’Infant;
– N-340 from PK 1,176 in Altafulla to PK 1,209 in Vilafranca del Penedès. The recommended diversion via AP-7 between junction 32 (Altafulla) and junction 30 (Vilafranca Sud);
– N-240 from PK 60 in Borges Blanques to PK 36,5 in Montblanc. The recommended diversion via AP-2 between junction 7 (Borges Blanques) a junction 10 (Pla de Santa Maria).

ITALIEN – neue Regeln für die Kontrolle von Kabotagebeförderungen
Geldstrafen können bis zu 10.000 Euro betragen.
Am 10. Juli veröffentlichte das italienische Innenministerium das Rundschreiben Nr. 5507, in dem die Bedingungen für die Kontrolle der in Italien Kabotage betreibenden Fahrer festgelegt sind.
Vor der Entsendung eines Fahrers zur Durchführung von Kabotagebeförderungen in Italien ist der Verkehrsunternehmer verpflichtet, den Fahrer in dem dafür vorgesehenen System (ciclavoro.it) zu melden. Der Fahrer muss eine Kopie des Antrags, einen Arbeitsvertrag, ein A1-Zertifikat, Stundenlohn, Bedingungen für die Erstattung von Reise- und Aufenthaltskosten, die ins Italienische übersetzt werden, an Bord haben.
Ein Unternehmensvertreter, der vom Verkehrsunternehmer in Italien bestellt wurde, sollte ebenfalls eine Kopie des Antrags haben.
Aufsichtsbehörden können den Fahrer und das Transportunternehmen bestrafen weil die notwendigen Dokumente nicht ins Italienische übersetzt wurden. Die Strafen für das Transportunternehmen können zwischen 1000 und 10000 Euro betragen. Der Fahrer kann in Höhe von 150 bis 500 Euro bestraft werden. Darüber hinaus kann das Fahrzeug administrativ in einer Situation festgehalten werden, in der die Geldbuße während der Inspektion nicht bezahlt wird.