
Tirol – Lkw-Blockabfertigungen an der deutsch-österreichischen Grenze
Laut einer Pressemitteilung der Tiroler Landesregierung ist vorgesehen, dass der Straßengüterverkehr in 2018 an mindestens weiteren 25 verkehrsreichen Tagen.
Dabei werden nur 250 bis 300 Lastwagen pro Stunde über den Grenzübergang gelassen, um den Verkehr auf den viel befahrenen Transitstrecken zu begrenzen.
Die Termine für die Tiroler Lkw-Blockabfertigungen im Jahr 2018:
22 März:
3, 5, 26 und 30 April;
2, 7, 8, 11, 22, 23, 24, 28, 29 und 30 Mai;
1 Juni;
2, 9, 16, 23 und 30 Juli;
16 August;
27 Oktober;
2 und 5 November.

Fehlende Parkplätze und die Bezugnahme auf die Ausnahmeregelung
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 12 VO (EG) Nr. 561/2006 darf ein Fahrer von den in den Artikeln 6 bis 9 festgelegten Mindestruhezeiten und maximalen Lenkzeiten abweichen, um nach einem geeigneten Halteplatz zu suchen. Mit der Ausnahmeregelung soll darüber hinaus die Sicherheit von Personen, Fahrzeug und Ladung gewährleistet und der Auflage nachgekommen werden, in jedem Fall die Erfordernisse der Straßenverkehrssicherheit zu berücksichtigen.
Gemäß der Entscheidung des Oberste Verwaltungsgerichts in Polen vom 24.02.2015, die Ausnahme wird durch “außergewöhnlichen Umständen, unabhängig vom Willen des Fahrers und offensichtlich unvermeidbar, die nicht erwartet werden können, gerechtfertigt, selbst wenn alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Der Artikel ermächtigt den Fahrer nicht, aus Gründen, die vor Beginn der Reise bekannt waren, von der Verordnung abzuweichen”.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden dass ein Verkehrsunternehmen den Einsatz eines Fahrers so sorgfältig zu planen hat, dass die Sicherheit gewährleistet ist, indem beispielsweise regelmäßig auftretende Verkehrsstaus, die Wetterbedingungen und die Verfügbarkeit angemessener Parkplätze bedacht werden.
Es stellt sich daher heraus, dass bei Abweichungen von den maximal zulässigen Lenkzeiten aufgrund fehlender Parkplätze die Bezugnahme auf Artikel 12 ein falsches Verfahren ist.

Inability to find a parking space and the possibility of invoking Art. 12 of the Regulation (EC) 561/2006
According to Article 12 of the Regulation (EC) No. 561/2006, the driver is permitted to derogate from the regulations set out in Articles 6 to 9, in order to find a suitable stopping place provided that the safety of persons, of the vehicle and of its load is ensured and that road safety is taken into account.
According to the ruling of the Supreme Administrative Court of 24 February 2015, the derogation mentioned in Article 12 is justified by “abnormal difficulties, independent of the will of the driver and apparently unavoidable that may not be anticipated, even if all due care is taken. The Article does not authorize the driver to derogate from the Regulation for reasons known before the journey commenced”.
A similar ruling was issued by the European Court of Justice, which states that Article 12 does not exempt hauliers from the obligation to foresee regular traffic jams, weather conditions and access to adequate parking places on busy routes.
It is clear, then, that drivers who invoke the exception mentioned in Article 12 to justify deviations from driving time limits caused by the lack of parking place do so inappropriately and misinterpret the exception.

Der Col de Larche für weitere 2 Monate geschlossen
Die Grenzstraße zwischen Italien und Frankreich, eine wichtige Verkehrsader für die Region Piemont, ist aufgrund eines 90-Tage-Verbots für den LKW-Verkehr gesperrt und höchstwahrscheinlich bleibt wegen eines Erdrutsches für die nächsten zwei Monate geschlossen.
Es gibt keinen Frieden auf dem Col de Larche (Colle della Maddalena auf Italienisch): Erst Brände und dann schlechte Wetterbedingungen, die ein 90-tägiges Lkw-Verkehrsverbot ausgelöst haben. Auf französischer Seite, schätzt die Präfektur Barcellonette, dass die Straße Dipartimentale 900, die zum Col de Larche führt, für die nächsten zwei Monate für den Verkehr gesperrt bleibt. Die Nachricht wurde vom Verband der Straßentransporter Astra angekündigt, der als Ursache den instabilen Zustand der Stützmauer gab, an die die Straße angrenzt.
Das Verbot gilt für Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht über 19 Tonnen und bleibt so lange gültig, bis die Sicherheitsbedingungen erfüllt sind.

Germany: overtaking ban for trucks on A14
An overtaking ban for trucks will be introduced on 6 motorway sections in the Free State of Saxony:
• A4: Junctions Hermsdorf to Ohorn in the direction of Thüringen
• A14/A4: Motorway junction Nossen to junction Nossen-Ost in the direction of Dresdenn
• A14: Junctions Mutzschen to Leipzig Ost in the direction of Dresden
• A72: Junctions Treuen to Reichenbach in the direction of Leipzig
• A72: Junctions Reichenbach to Zwickau-West in the direction of Leipzig
• A72: Anschlussstellen Zwickau-Ost bis Chemnitz-Süd
The bans will be introduced by the end of May.

Zusätzliche Lkw-Fahrverbote in Österreich. Der erste am 30. März
Zusätzlich zu dem für 2018 vorgesehenen normalen Kalender der Feiertags- und Nachtahrverboten hat die österreichische Regierung zusätzliche Verbote nur für einige der wichtigsten Verkehrsadern eingeführt, die das Land durchqueren.
Betroffen sind die Autobahnen A12 Inntalautobahn, A13 Brennerautobahn, einige Verbote gelten jedoch auch für fünf Bundesstraßen. Die Verbotszeiträume variieren je nach der Richtung, in die die Lastkraftwagen fahren, da sie mit den Verboten der Nachbarländer, nämlich Italien und Deutschland, verbunden sind.
Diese Verbote gelten nicht für Fahrzeuge, die in beiden Ländern von Reisen freigestellt sind.
Details finden Sie unter www.trafficban.com in der Registerkarte ÖSTERREICH und in der Pressemitteilung.

France: traffic ban on 7/8 May lifted
The traffic ban on 9 and 10 May remains unaffected.
In view of the exceptional coincidence of two national holidays (8 and 10 May 2018) in the same week and the economic consequences of a general traffic ban on all roads on these days, the French minister of transport issued a decree on 22 February, which lifts the ban for vehicles with GVM of over 7.5 t on the following days:
7 May from 10 p.m. to 12. p.m. and 8 May from 0:00 a.m. to 10. p.m..
In exceptional cases, the ban can be locally or partially reinstated by the prefect of a given department.

Frankreich: Fahrverbot am 7./8. Mai aufgehoben
Das Verbot am 9. und 10. Mai bleibt unverändert.
Angesichts des außergewöhnlichen Zusammentreffens zweier nationaler Feiertage (8. und 10. Mai 2018) in derselben Woche und der wirtschaftlichen Folgen eines allgemeinen Fahrverbots auf allen Straßen an diesen Tagen erließ der französische Verkehrsminister am 22. Februar ein Dekret in dem das Fahrverbot für Fahrzeuge mit zGG von über 7,5 t an den folgenden Tagen aufgehoben wird
7. Mai 2018, von 22.00 bis 24.00 Uhr und
8. Mai 2018 von 12:00 bis 22:00 Uhr.
In Ausnahmefällen kann das Verbot örtlich oder teilweise vor Ort vom Präfekten der Département wiederhergestellt werden.

Die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug ist nicht gut fürs Geschäft
Am 9. April hat die Europäische Transportarbeiter-Föderation einen offenen Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments veröffentlicht, in dem sie mitteilt, dass sie keine Kompromisse bei den im Mobilitätspaket enthaltenen Kernregeln der Lenk- und Ruhezeiten befürwortet.
Einige Europaabgeordnete haben eine angemessene rechtliche Lösung vorgeschlagen: eine Ausnahmeregelung die den Fahrer erlaubt die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen, wenn keine geeignete Infrastruktur vorhanden ist. Die ETF ist jedoch der Ansicht, dass die Ausnahmeregelung zu mehr unfairem Wettbewerb in diesem Sektor führen wird und in völligem Widerspruch zur Definition von Ruhe stehen wird.

Neue Regeln für die ordnungsgemäße Ladungssicherung in Spanien
Die Verordnung, die am 20. Mai in Kraft tritt, wird Transportunternehmen neue Verpflichtungen im Bereich Ladungssicherung auferlegen.
Die Vorschriften gelten für alle Fahrzeuge die mit Geschwindigkeiten über 25 km/h fahren können. Die Kontrolleure haben das Recht zu überprüfen, ob die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist, um sicherzustellen, dass sie keine Gefahr für die Verkehrssicherheit, das Eigentum, die Gesundheit oder die natürliche Umwelt darstellt. Im Rahmen der Inspektion können die Inspektoren überprüfen, wie sich die Ladung während verschiedener Manöver verhält.