
LKW-Durchfahrtsverbot in Lüdenscheid: verstärkte Polizeikontrollen
Am 10. Juni 2023 ordnete die Stadt Lüdenscheid ein Lkw-Durchfahrtsverbot an. Die Polizei Märkischer Kreis wird in der Folge am 12. Juni 2023 über mehrere Wochen mit umfangreichen Kontrollmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet beginnen.
Die Auswirkungen der Autobahnsperrung BAB 45 stellen seit dem 02.12.2021 eine vielschichtige Herausforderung dar. Besonders betroffen sind Anwohner der Umleitungs- bzw. Ausweichstrecken, die seit der Sperrung enormen Belastungen ausgesetzt sind. Die Sperrung wirkt sich aber auch massiv auf andere Bereiche aus, darunter Gewerbe,- Speditions- und Industriebetriebe, Berufspendler, etc.
Das Verbot gilt flächendeckend in Lüdenscheid für Kraftfahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen überschreitet. Die Durchfahrt ist nur für den regionalen Güterverkehr (Erstbeladeort und ein weiterer Ladeort liegen nicht weiter als 75 km auseinander) und den sogenannten Ziel- und Quellverkehr im Stadtgebiet Lüdenscheid erlaubt. Die Stadt Lüdenscheid erteilt auf Antrag Ausnahmegenehmigungen.
Polizei und die Stadt Lüdenscheid werden diese Durchfahrtsverbote ab dem 12.06.2023 mit einem großen Aufgebot an Kräften überwachen. Insgesamt rollen werktäglich allein ca. 5.500 mautpflichtige Fahrzeuge auf die Kontrollstellen zu. Dazu kommt noch eine bislang unbekannte Zahl an Lastkraftwagen, die nicht der Mautpflicht unterliegen. Auch PKW-Gespanne, die gewerblich unterwegs sind und über 3,5 Tonnen wiegen, können vom Verbot betroffen sein.
Polizeiliches Ziel ist es, möglichst viele verbotene Durchfahrten zu verhindern. Die Herausforderung: Eine Durchfahrtsberechtigung lässt sich weder am Kennzeichen noch an der Planen-Aufschrift erkennen. Sie kann nur anhand der Ladepapiere festgestellt werden. Das heißt: Nicht jeder LKW mit “fremd” anmutenden Aufschriften bzw. internationalem Kennzeichen ist auf der Durchfahrt. Aufgrund der Globalisierung tragen auch diese LKW zur Versorgung der Region bei.
Eine verbotene Durchfahrt kostet 100,- Euro plus Verwaltungsgebühr (keine Punkte). Die weitaus größere “Strafe” wird in der Zurückweisung von Fahrzeugführern liegen, die keine Durchfahrtsberechtigung nachweisen können. Denn wer nicht durchfahren darf, wird an Ort und Stelle zurückgewiesen und muss große Umwege in Kauf nehmen.
Die Polizei rechnet damit, dass es durch die Kontrollen zu weiteren Verkehrsstörungen kommen wird. Das liegt vornehmlich am vorhandenen Verkehrsraum und der Vielzahl an zu kontrollierenden Fahrzeugen. Um überhaupt eine Wirkung zu erzielen, lassen sich daher Störungen nicht gänzlich vermeiden. So genannte “Vollkontrollen”, bei der ausnahmslos jedes potentiell nicht berechtigte Fahrzeug angehalten würde, sind nicht möglich. Sie würden zu einem Verkehrskollaps führen, den es zu vermeiden gilt. Auch die vorhandenen Kontrollflächen sind hierfür nicht geeignet. Wie hoch der Anteil des Durchgangsverkehrs tatsächlich ist, wird sich in den ersten Tagen der Kontrollen zeigen.
Die Kontrollen finden schwerpunktmäßig an folgenden Orten statt:
– Lüdenscheid Nord, im Bereich der L 692
– Brunscheider Straße im Bereich der Anschlussstelle Lüdenscheid
Mitte
– Anschlussstelle Lüdenscheid-Süd
– Lüdenscheid Brügge (B 54, B 229).

Hungary: a change in the the HGV driving ban during the first May weekend
At the request of the Hungarian Road Transport Association (MKFE), the Ministry of Transport has agreed to grant two night-time exemptions from the HGV driving ban.
With these so-called „nighttime windows“, the driving ban for vehicles with a GVW over 7.5 tons applies as follows:
✅ April 30 (Sunday) from 06:00 to 22:00
✅ May 1st (Monday) from 06:00 to 22:00

Abweichung vom Feiertagsfahrverbot an Fronleichnam
Im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen gilt in Niedersachen an Fronleichnam das Feiertagsfahrverbot nach § 30 Absatz 3 StVO nicht. Abweichend von § 30 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 StVO dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen während des Verbotszeitraums in der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 22:00 Uhr am Feiertag Fronleichnam folgende Strecken durchfahren:
• Autobahn A 1: Vom Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück durch einen Landesteil Niedersachsens bis zu der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen im Bereich der Anschlussstelle Osnabrück-Nord und in entgegengesetzter Richtung.
• Autobahn A 2: Vom Autobahnkreuz Bad Oeynhausen bis zu der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen im Bereich der Anschlussstelle Bad Eilsen und in entgegengesetzter Richtung.
• Autobahn A 30: Von der Landesgrenze Niedersachsen/NordrheinWestfalen im Bereich der Anschlussstelle Rheine-Nord bis zu der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen im Bereich der Anschlussstelle Hasbergen-Gaste sowie von der Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen im Bereich der Anschlussstelle Bruchmühlen bis zum Autobahnkreuz Bad Oeynhausen (Autobahn A 2) und in entgegengesetzter Richtung.

Renovation of a bridge on the A13 between Germany and France – inconveniences and diversion for HGV traffic
The European Bridge (Europabrücke) connecting the two cities of Kehl in Germany and Strasbourg in France will be closed to HGV traffic between May and September. Only cars will be allowed to cross the bridge using one lane.
HGV traffic will be diverted via the A5 or A35 and L 87/D 2 Rheinau-Gambsheim and L 98/N 353 Pierre-Pflimlin-Brücke.

Ungarn führt am Pfingstwochenende nächtliche Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot ein
Das ungarische Verkehrsministerium hat für das Pfingstwochenende nächtliche Aussetzungen des Fahrverbots für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t genehmigt.
Folglich dürfen Lkw fahren:
• von 22:00 Uhr am Samstag, 27. Mai, bis 6:00 Uhr am Sonntag, 28. Mai;
• von 22:00 Uhr am Sonntag, 28. Mai, bis 6:00 Uhr am Montag, 29. Mai.
Das Fahrverbot gilt wie folgt:
• am 28. Mai (Pfingssonntag) von 06:00 bis 22:00 Uhr;
• am 29. Mai (Pfingstmontag) von 06:00 bis 22:00 Uhr.

Catalonia: HGV restrictions on AP-7 on 21-23 April
These restrictions are motivated by forecasts of significant increases in traffic volume.
The restriction applies to vehicles with a maximum authorised mass of more than 7.5 tons, which are required to use the right lane and must not overtake other vehicles and drive faster than 80 km/h
On April 21, between 3:00 PM and 9:00 PM, the restrictions will apply on the following sections of the AP-7:
➖ between KP 172, exit 25 in Martorell and the junction with the A-2, in the municipality of Martorell, and KP 176.6, exit 26 in Gelida and Sant Llorenç d’Hortons, in the municipality of Gelida,
➖ between KP 126, exit 12B in La Roca del Vallès, Granollers and the junction with the C-60, in the municipality of La Roca del Vallés, and KP 176.6, exit 26 in Gelida and Sant Llorenç d’Hortons , in the municipality of Gelida,
On April 22, between 3:00 PM and 2:00 PM, the restrictions will apply on the following sections of the AP-7:
➖ between KP 172, exit 25 in Martorell and the junction with the A-2, in the municipality of Martorell, and KP 176.6, exit 26 in Gelida and Sant Llorenç d’Hortons, in the municipality of Gelida,
On April 23, between 3:00 PM and 10:00 PM, the restrictions will apply on the following sections of the AP-7:
➖ between KP 111.1, exit 11 Sant Celoni and Montseny, in the municipality of Sant Celoni, and KP 133.8, exit 13 in Granollers, Montornès del Vallès and Vilanova del Vallés, in the municipality of Montornés del Vallès Valles.
➖ between KP 176.6, exit 26 Gelida and Sant Llorenç d’Hortons, in the municipality of Gelida and KP 172, exit 25 in Martorell and the junction with the A-2, in the municipality of Martorell.

Katalonien: Lkw-Einschränkungen auf AP-7 vom 12. Mai bis 15. Oktober
Durch die Abschaffung der Maut auf einigen Autobahnabschnitten ist das Verkehrsaufkommen erheblich gestiegen, was für Autofahrer, die am Wochenende abfahren oder zurückkehren, Schwierigkeiten bereitet.
Gegenrichtung einzurichten. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind zusätzliche Beschränkungen für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen eingeführt worden.
Einschränkungen auf der Autobahn AP-7
✅ Ausgehender Verkehr:
A. Freitags gelten folgende Einschränkungen:
• zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallès, Granollers und der Kreuzung mit der C-60, in der Gemeinde La Roca del Vallés, und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2, in der Gemeinde In Martorell müssen LKWs von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr die rechte Spur benutzen und dürfen in keiner Richtung andere Fahrzeuge überholen.
• Zwischen KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2, in der Gemeinde Martorell, und KP 176.6, Ausfahrt 26 in Gelida und Sant Llorenç d’Hortons, in der Gemeinde Gelida, müssen LKWs von 09:00 bis 14:00 die rechte Spur benutzen und dürfen andere Fahrzeuge die in südlicher Richtung fahren nich überholen. Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen dürfen nicht schneller als 100 km/h fahren.
B. An Samstagen gelten folgende Einschränkungen:
• Zwischen KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2, in der Gemeinde Martorell, und KP 176.6, Ausfahrt 26 in Gelida und Sant Llorenç d’Hortons, in der Gemeinde Gelida, müssen LKWs von 09:00 bis 14:00 die rechte Spur benutzen und dürfen andere Fahrzeuge die in südlicher Richtung fahren nicht überholen. Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen dürfen nicht schneller als 100 km/h fahren.
✅ Rückverkehr:
A. An Sonntagen gelten folgende Einschränkungen:
Mit der Einführung von Gegenfahrstreifen sind zusätzliche Einschränkungen für schwere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t verbunden die ab 3:00 bis 22:00 Uhr gelten, nämlich die Pflicht zur Nutzung des rechten Fahrstreifens, das Überholverbot und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h in beide Richtungen.
Gegenverkehrsstreifen werden typischerweise auf folgenden Autobahnabschnitten eingesetzt:
• C-32 Nord (von PK 114 bis PK 84+500)
• C-32 Süd (von PK 60 bis PK 47)
• AP-7 Nord (von KP 111 bis KP 133,5)
• AP-7 Süd (von KP 213 der AP-7 bis KP 8 der B-23)
Bitte beachten Sie, dass, wenn auf dem südlichen Abschnitt der AP-7 zwischen KP 176.6, Ausfahrt 26 in Gelida und Sant Llorenç d’Hortons, in der Gemeinde Gelida, und KP 172, Ausfahrt 25 nach Martorell und der Kreuzung mit der A-2 in der Gemeinde Martorell, keine Gegenverkehrsspur eingerichtet ist, müssen LKWs in der Zeit von 15:00 bis 22:00 Uhr den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge die in nördlicher Richtung fahren nicht überholen. Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen dürfen nicht schneller als 100 km/h fahren
Die oben genannten Beschränkungen gelten auch für Fahrzeuge, die von den in der Resolution INT/183/2023 festgelegten Beschränkungen ausgenommen sind.
An den in dieser Mitteilung genannten Tagen und Zeiten können LKW-Fahrer an den geschlossenen Mautstellen entlang der Autobahn AP-7 in Martorell und La Roca anhalten und sich ausruhen.

Überschwemmungen und unpassierbare Straßen in Norditalien
Aufgrund der heftigen Regenfälle im zentralen Teil Norditaliens sind viele Straßen unpassierbar und gesperrt.
Die Liste der betroffenen Gebiete umfasst die Provinzen Bologna, Ferrara, Forlì-Cesena, Modena, Parma, Piacenza, Ravenna, Reggio Emilia und Rimini, in denen 20 Flüsse über die Ufer getreten sind. Auf mehreren Straßenabschnitten sind Beschränkungen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 eingeführt worden, z.B. an der Autobahn A14 in der Nähe von San Marino und Rimini. Fahrer sollten auf umgestürzte Bäume und schlammige Straßen achten. Lkw-Fahrern wird außerdem davon abgeraten, überflutete Straßenabschnitte zu befahren, da stehendes Wasser in den Asphalt und in das Fundament eindringt und der Untergrund unter der Last von Lkws leicht rissig wird.
Eine kostenlose interaktive Karte, die die aktuelle Situation auf den Straßen zeigt, kann für in Italien tätige Transportunternehmen sehr hilfreich sein.

Renovation and closure of the Arlberg Tunnel
Owing to extensive renovation of the road surface, the drainage system and tunnel coating, the Arlberg tunnel on the S 16 Arlberg expressway between Tyrol and Vorarlberg will be closed to all traffic in both directions from April 24 to October 6, 2023 and April 15 to November 22, 2024.
The following alternative routes are available during the closures:
• Arlberg Pass Road (B 197/L 197)
• Route Rosenheim-Munich (Germany)
• Gotthard (Switzerland)
• San Bernardino (Switzerland)
Which vehicles can use the Arlbergpass road (B197/L197)?
The route along the Arlberg Pass Road can be used by cars, station wagons and lorries without trailers, as well as cars and station wagons with trailers (including caravans) with a total permissible weight of no more than 750 kg.
In the period from July 1 to October 6, on Saturdays, Sundays and public holidays from 9 AM to 5 PM, cars and station wagons with trailers weighing more than 750 kg have to use alternative routes via Germany, the Fernpass or Switzerland.
All drivers are advised to allow extra time when travelling along the Arlberg Pass. Traffic congestions on this road can occur, especially at weekends, atre likely to cause delays.
Lorries with trailers and articulated vehicles are generally prohobited from driving on the B 197/L 197 Arlberg Pass road for the duration of the complete closure of the Arlberg tunnel (April 24 to October 6, 2023). HGVs have to use other alternative routes, with the exception of vehicles performing transports which start or end in designated districts (see the list of exceptions). A separate special permit for these journeys is not necessary.
At weekends (from 9:00 AM on Saturdays to 10:00 PM on Sundays) a general driving ban for lorries with trailers and articulated vehicles is in effect on the B 197/L 197 Arlberg Pass road.
Buses / lorries
There are no HGV restrictions on the Arlberg Pass road for lorries without a trailer or for buses with or without a trailer.
Lorries with trailers and articulated vehicles can use the Arlberg Pass provided these journeys comply with the exceptions listed below, which apply from 10:00 PM on Sundays 9:00 AM to Saturdays.
Journeys which start and end in designated districts
Lorries with trailers and articulated vehicles can use the Arlberg Pass road if their journeys start or end in the districts of Bludenz, Feldkirch or Landeck. This rule applies to local destination and source traffic.
Northwest-Southeast traffic
Lorries with trailers and articulated vehicles can use the Arlberg Pass road if their journeys start or end in in Vorarlberg, in Liechtenstein, in the districts of Lake Constance, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar or Rottweil, in the cantons of St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden , Appenzell Ausserrhoden or Glarus and the provinces of Bozen, Trento or Belluno. This exception applies to northwest-southeast traffic.
West-East traffic
Lorries with trailers and articulated vehicles can use the Arlberg Pass road if their journeys start or end in Vorarlberg, in Liechtenstein, in the districts of Lake Constance, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar or Rottweil, in the cantons of St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden , Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Schwyz, Zug, Zurich or Schaffhausen, in the following communities/localities in the canton of Graubünden (north of the Chur-Davos line): Ardez, Calfreisen, Castiel, Chur, Conters i. P., Davos, Fanas, Felsberg, Fläsch, Fideris, Flims, Ftan, Furna, Grüsch, Guarda, Haldenstein, Igis, Jenaz, Jenins, Klosters-Serneus, Küblis, Laax, Langwies, Lavin, Lüen, Luzein, Maienfeld, Maladers , Malans, Mastrils, Pagig, Peist, Ramosch, Saas i. P., Samnaun, Says, Schiers, Scuol, Seewis i. P., Sent, St. Antönien, St. Antönien-Ascharina, St. Peter, Susch, Tamins, Tarasp, Trimmis, Trin, Tschlin, Untervaz, Valzeina or Zizers
AND in the Tyrolean districts of Landeck, Imst, Innsbruck – Stadt, Innsbruck – Land or Schwaz. This exception applies to West-East traffic.

Mehr Grenzkontrollen
Österreich
Die vorübergehenden Kontrollen entlang der Grenze zu Slowenien und Ungarn dauern vom 12. Mai um Mitternacht bis zum 11. November um Mitternacht. Während dieser Zeit dürfen Personen, die auf dem Landweg in diese beiden Länder ein- und ausreisen, nur die Grenzübergänge nutzen.
Slowakei
An den Grenzen zu Österreich, Ungarn, Tschechien und Polen werden vom 24. Mai bis 8. Juni Kontrollen eingeführt. Wie lange die Grenzkontrollen dauern, hängt von der aktuellen Sicherheitslage ab und wird auf ein notwendiges Minimum beschränkt.
Deutschland
Brandenburg und Sachsen haben den Bundesinnenminister gebeten, Kontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien vorübergehend wieder einzuführen, um die illegale Einreise von Flüchtlingen in das Land einzudämmen.
Dorohusk, Koroszczyn
Seit dem 4. Mai blockieren polnische Transportunternehmen die Grenze zur Ukraine in Dorohusk und Koroszczyn. Derzeit dürfen nur Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern (ADR), verderblichen Gütern und Busse die Grenze passieren. Andere Lkw dürfen nicht passieren, bis die Forderungen der Transportunternehmen erfüllt sind. Sie sagten, es sei sehr wahrscheinlich, dass die Proteste auf andere Grenzübergänge ausgeweitet würden.