
Slowakei hebt das Feiertagsfahrverbot auf
Im Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage hat das Präsidium der Polizei der Slowakischen Republik eine generelle Ausnahme vom Lkw-Fahrverbot am 15. und 18. April erteilt.
Die Ausnahmeregelung gilt für alle Lkw, die auf Autobahnen, Straßen für Kraftfahrzeuge, Straßen der I Klasse und Straßen des internationalen Verkehrs fahren und aus einigen Nachbarländern in die Slowakei kommen um Ziele in der Slowakei (z. B. Firmensitz oder Entladestelle) anzusteuern.

Belgien: Sperrung des Kennedy-Tunnels
Aufgrund von Renovierungsarbeiten an der Umgehungsstraße R1 um die Stadt Antwerpen ist der Kennedy-Tunnel in Richtung Niederlande von Freitag, 15. April, 21:00 Uhr bis Montag, 18. April, 5:00 Uhr komplett gesperrt. Das Flämische Verkehrszentrum rät Autofahrern, den Bereich um den Tunnel in Richtung Niederlande und die Anschlussstelle Antwerpen-West zu meiden. Der Tunnelverkehr in Richtung Gent wird wie gewohnt fortgesetzt.
Autofahrern aus Ost- und Westflandern wird empfohlen, einen Umweg über die E34 und R2 zu nehmen. Während der Sperrung können Autofahrer den Liefkenshoek-Tunnel kostenlos nutzen. Autofahrer, die am Wochenende keine alternative Route nehmen, riskieren, auf der E17 stecken zu bleiben. Die Sperrung wird voraussichtlich zu erheblichen Beeinträchtigungen führen, da der umgeleitete Verkehr entlang der E34 und R2 in Antwerpen-West nur noch eine Fahrspur nutzen kann.
Auch der Kennedy-Tunnel in Richtung Niederlande ist am Sonntag, 24. April, von 11:30 bis 17:00 Uhr gesperrt, diesmal jedoch aufgrund einer Sportveranstaltung. Autofahrern wird außerdem empfohlen, die oben beschriebene Umleitung zu nutzen.

Frankreich – Ausnahmen von Lkw-Fahrverboten
Ausnahmen sind im Zusammenhang mit der Erkennung von Vogelgrippeausbrüchen in Westfrankreich in den Departements Vendee, Loire-Atlantik, Maine-et-Loire, Ille-et-Vilaine, Morbihan, Finistère und Seine-Maritime eingeführt worden.
Die vorübergehende Ausnahme vom Fahrverbot gilt für Fahrzeuge, die Ausrüstungen, Materialien, Produkte oder Fahrzeuge befördern, die für die Schlachtung von Geflügel an folgenden Tagen erforderlich sind:
❌ Von 22:00 Uhr am Samstag, 16. April bis 22:00 Uhr am Montag, 18. April,
❌ Von 22:00 Uhr am Samstag, 23. April bis 22:00 Uhr am Sonntag, 24. April
❌ Von 22:00 Uhr am Samstag, 30. April bis 22:00 Uhr am Sonntag, 1. Mai
❌ Von 22:00 Uhr am Samstag, 7. Mai bis 22:00 Uhr am Sonntag, 8. Mai
❌ Von 22:00 Uhr am Samstag, 14. Mai bis 22:00 Uhr am Sonntag, 15. Mai
❌ Von 22:00 Uhr am Samstag, 21. Mai bis 22:00 Uhr am Sonntag, 22. Mai
❌ von 22:00 Uhr am Mittwoch, 25. Mai bis 22:00 Uhr am Donnerstag, 26. Mai
❌ Von 22:00 Uhr am Samstag, 28. Mai bis 22:00 Uhr am Sonntag, 29. Mai.
Leere Rückfahrten sind ebenfalls vom Fahrverbot ausgenommen. Bei einer Überprüfung muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug die Bedingungen der Ausnahmeregelung erfüllt.

Verkehrsstau in Dover – vorübergehende Ausnahme von den Bestimmungen der Verordnung 561/2006 ein
Als Reaktion auf den außergewöhnlichen Druck auf die Frachtbranche hat das britiche Verkehrsministerium (DfT) eine vorübergehende Lockerung der Durchsetzung der EU-Fahrzeitenvorschriften in England, Schottland und Wales eingeführt.
Diese vorübergehende Lockerung der Regeln spiegelt die dringende Situation wider, die sich aus der Einstellung einiger Fährdienste ergibt. Dies führt zu Staus in und um Häfen, die den Güter- und Personenverkehr auf der Straße beeinträchtigen.
Zeitpunkt der Lockerung
Die Lockerung gilt vom 9. April, 00:01 Uhr bis zum 8. Mai, 23:59 Uhr. Die aktuelle Situation wird ständig überprüft, und DfT behält sich das Recht vor, die Lockerung zurückzuziehen oder zu ändern, wenn sich die Umstände ändern.
Umfang der Lockerung
Wer im Rahmen der EU-Lenkzeitenregelung fährt und Güter- oder Personenbeförderungen auf der Straße durchführt, kann diese Lockerung bei Bedarf nutzen. Die Lockerung ist nicht auf bestimmte Sektoren oder Fahrten beschränkt.
Diese Lockerung gilt nicht für Fahrer, die unter die inländischen Lenkzeitenregelungen des Vereinigten Königreichs fallen und daher nicht der Fahrtenschreiberkontrolle unterliegen.
Lenkzeitenregeln sind eine wichtige Verkehrssicherheitsmaßnahme, und jede Abweichung von den Regeln muss das letzte Mittel sein, wenn andere Mittel zur Abmilderung einer Situation versagt haben.
Daher dürfen die vorübergehenden Ausnahmen von der Lenkzeitregelung nur bei Bedarf von Fahrern und Transportunternehmern genutzt werden.
Bei der Prüfung, ob es notwendig ist, die Lockerung in Anspruch zu nehmen, geht DfT davon aus, dass die folgenden 3 Bedingungen alle erfüllt sein müssen (jeder Transportunternehmer, der beabsichtigt, die Lockerung in Anspruch zu nehmen, muss prüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind):
1. Nachweis einer Beeinträchtigung der Allgemeinheit
Dass ein erhebliches Risiko einer Gefährdung des Menschen- und/oder Tierschutzes oder eines Ausfalls einer bestimmten Lieferkette besteht, die schwerwiegende Auswirkungen auf wesentliche öffentliche Dienstleistungen haben wird.
Transportunternehmen müssen von ihren Kunden eine Bestätigung einholen, dass ein solches Risiko besteht und dass der Kunde das Risiko wahrscheinlich nicht auf andere Weise lösen kann.
Im Zusammenhang mit dem Transport von Lebensmitteln, Kraftstoffen und Arzneimitteln würde dies beinhalten, das Risiko akuter Engpässe im Einzelhandel zu vermeiden, die für Verbraucher ohne weiteres erkennbar wären.
Bei diesen Sektoren und wesentlichen öffentlichen Dienstleistungen können sie Produktionsausfälle beinhalten, die dann zu Engpässen führen würden.
Knappheit im Einzelhandel ist jedoch bei vielen Warenarten, wie z. B. Baubedarf für den Haushalt, Bekleidung oder Gastronomiebedarf, keine Rechtfertigung.
2. Nachweis, dass eine Lockerung zu einer deutlichen Verbesserung der Situation führen würde
Dazu gehört der Nachweis, dass das Risiko ohne Inanspruchnahme der Lockerung wahrscheinlich nicht behoben werden kann.
3. Die Sicherheit des Fahrers darf nicht beeinträchtigt werden
Fuhrunternehmen und selbstständige Fahrer müssen die Risiken der Nutzung der vorübergehenden Lockerung bewerten und geeignete Kontrollmaßnahmen und/oder Minderungsmaßnahmen ergreifen, damit die Sicherheit des Fahrers, anderer Verkehrsteilnehmer und der am Be- und Entladen Beteiligten nicht gefährdet wird.
Transportmanager sollten sicherstellen, dass eine Risikobewertung durchgeführt und geeignete Kontrollen eingerichtet wurden. Sie sollten auch weiterhin überwachen und gegebenenfalls überprüfen, solange die Lockerung angewendet wird.
Es ist wichtig, das Ermüdungsrisiko und die Auswirkung der Entspannung auf Schichtmuster zu berücksichtigen. Wenn beispielsweise die Lockerung in Bezug auf die tägliche Lenkzeit verwendet worden ist, sollte darauf keine reduzierte tägliche Ruhezeit folgen und sie sollte im Zusammenhang mit stabilen Startzeiten für Schichten verwendet werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass die vorübergehende Lockerung in erster Linie eingeführt wurde, um die Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit der Dienstpläne zu erhöhen, im Gegensatz zu einer zusätzlichen Planung von Lieferungen.
Wesentlich ist auch, dass die Inanspruchnahme der Lockerung mit den beteiligten Fahrern auch unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Fahrers wirklich abgestimmt wird.
Fahrer sind weiterhin an die Road Transport (Working Time) Regulations 2005 gebunden. Diese begrenzt die Arbeitszeit (einschließlich Fahren), die ein Fahrer in einer bestimmten Woche leisten kann, gesetzlich auf maximal 60 Stunden, mit einem Durchschnitt von 48 Stunden pro Woche berechnet über einen gleitenden Zeitraum von 17 bis 26 Wochen.
Wenn Sie befürchten, dass ein Fahrer oder der Fahrzeugbetreiber gegen die Lenkzeitenregeln (einschließlich der Bedingungen dieser vorübergehenden Lockerung) oder die Arbeitszeitvorschriften verstößt, sollte dies der Driver and Vehicle Standards Agency (DVSA) gemeldet werden.
Details der Lockerung
Die beibehaltenen EU-Fahrerzeitenregelungen können vorübergehend wie folgt gelockert werden:
(a) Verlängerung der der täglichen Lenkzeit von 9 auf 11 Stunden.
(b) Reduzierung der täglichen Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden, zusammen mit einer Lockerung der Ausnahmeregelung für Fähren/Zugfahrten, um deren Nutzung bei einer reduzierten täglichen Ruhezeit von 9 Stunden (anstelle einer regulären Ruhezeit von 11 Stunden).
(c) Verlängerung der wöchentlichen (56 Stunden) und zweiwöchentlichen Fahrbeschränkungen (90 Stunden) auf 60 bzw. 96 Stunden.
(d) Die Anforderung, eine wöchentliche Ruhezeit nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen zu beginnen, kann um einen weiteren 24-Stunden-Zeitraum verschoben werden, erfordert jedoch weiterhin 2 regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige und reduzierte wöchentliche Ruhezeit in den zwei Wochen.
Fahrer dürfen die Lockerungen (a) und (d) nicht gleichzeitig verwenden. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Fahrer ausreichend ausruhen können.
Alle anderen Arbeitszeitregelungen für Lkw-Fahrer bleiben unverändert, einschließlich der Forderung nach einer Pause von mindestens 45 Minuten nach 4,5 Stunden Lenkzeit.
Nutzung der Lockerung
Die praktische Umsetzung der vorübergehenden Lockerung sollte durch Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und Fahrervertretern erfolgen.
Die Betreiber müssen das DfT benachrichtigen, wenn diese Lockerung in Anspruch genommen wird, indem sie ein Formular zur Erstmitteilung der Lockerung ausfüllen und eine Kopie per E-Mail an [email protected] senden.
Eine Woche nach Ende der Lockerungsphase, spätestens jedoch bis zum 15. Mai 2022, muss dann eine ausgefüllte Lockerungsfolgemeldung per E-Mail an [email protected] gesendet werden.
Meldeformulare sind nicht erforderlich:
• für Fuhrunternehmen, die die Lockerung nur im Zuge internationaler Fahrten über Kent nutzen
• von Fuhrunternehmen mit Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs
Beim Fahren im Rahmen der beibehaltenen EU-Lenkzeitenregelung müssen Lkw-Fahrer auf der Rückseite ihrer Fahrtenschreiberblätter oder Ausdrucke die Gründe für die Überschreitung der normalerweise zulässigen Grenzen vermerken. Dies ist in Notfällen üblich und für Vollzugszwecke unerlässlich.
DfT ermutigt Betreiber, die mit hohen Arbeitsanforderungen oder Arbeitsausfällen konfrontiert sind, dringende Maßnahmen zu ergreifen, um Fahrer zu sichern, die derzeit nur begrenzt oder keine Arbeit haben. DfT möchte deutlich machen, dass die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt werden darf. Von Fahrern sollte nicht erwartet werden, dass sie müde fahren. Arbeitgeber bleiben für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter und anderer Verkehrsteilnehmer verantwortlich. DfT betont, dass wir in der Regel von Unternehmen erwarten, dass sie die Risiken einer Unterbrechung der Lieferketten planen und bewältigen.
Bitte beachten Sie, dass Lockerungen in Bezug auf Transporte, die ausschließlich im Hoheitsgebiet Nordirlands durchgeführt werden, Sache der nachgeordneten Behörde sind.
gov.uk

Ungarn – Aussetzung von Lkw-Fahrverboten
Auf Ersuchen des ungarischen Straßentransportverbandes (MKFE) hat das ungarische Verkehrsministerium das Fahrverbot für Fahrzeuge mit MAM über 7,5 t während 8 Nachtstunden von Sonntag, 17.
April, bis Montag, 18. April, ausgesetzt, um den Lkw-Verkehr auf ungarischen Straßen zu ermöglichen.
Nach den Änderungen gelten die Fahrverbote:
❌ am 14.04. (Gründonnerstag) von 22:00 Uhr bis 15.04. (Karfreitag) 22:00 Uhr (für alle Lkw mit einer zGG über 7,5 Tonnen im In- und Auslandsverkehr)
❌ am 16.04. (Karsamstag) von 22:00 Uhr bis 17.04. (Ostersonntag) 22:00 Uhr (für alle Lkw mit einer zGG über 7,5 Tonnen im In- und Auslandsverkehr)
❌ am 18.04. (Ostermontag) von 18:00 bis 22:00 Uhr am 18.04. (Ostermontag) (für alle Lkw mit einer zGG über 7,5 Tonnen im Inlands- und Auslandsverkehr)

Katalonien: Änderung der sonntäglichen Beschränkungen für den Lkw-Verkehr
Die neue Verordnung die Beschränkungen für den Lkw-Verkehr in 2022 einführt tritt am Sonntag, den 24. April in Kraft.
Die Verordnung ändert die Beschränkungen, die auf der AP-7 zwischen KP 5 bei Girona-Norte und KP 216 in El Vendrell gelten: Die Beschränkungen gelten nicht jeden Sonntag, sondern nur sonntags, wenn zusätzliche Fahrspuren in der Gegenrichtung geöffnet werden. Lkw dürfen an diesen Tagen nur noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf dem rechten Fahrstreifen fahren.
❗ Außerdem dürfen Lkw an den folgenden drei Tagen von 17:00 bis 22:00 Uhr die AP-7 zwischen KP 84,5 und 281 in beiden Richtungen nicht benutzen: am Sonntag, 26. Juni, Montag, 15. August und Montag, 26.09.
Was die Beschränkungen in der Karwoche betrifft, gelten aufgrund des verzögerten Inkrafttretens der Verordnung für 2022 noch die Beschränkungen für 2021, sodass am 17. April müssen Lkw weiterhin auf der rechten Spur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahren.

Liste der Umschlagplätze in Belarus im Zusammenhang mit dem Verkehrsverbot für Fahrzeugen aus der UE
Nachfolgend sind Umschlagplätze in Belarus aufgeführt, die mit dem Verkehrsverbot von in der Europäischen Union zugelassenen Fahrzeugen verbunden sind. Die Einschränkungen gelten auch für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen.
Seit dem 16. April dürfen in der EU registrierte Fahrzeuge nur über bestimmte Grenzübergänge nach Bealrus einreisen, um von den belarussischen Behörden bestimmte Orte zu erreichen, um Waren zu laden oder zu entladen und den Anhänger an eine andere Sattelzugmaschine anzuhängen.
◾ Zollabfertigungsstelle Brest – Beltamozhservice und Brest – Beltamozhservice-2 ➡️ Grenzübergang Kozłowicze
◾ Zollabfertigung in Brzostowica – Zoll- und Logistikzentrum und Wartebereich für Fahrzeuge im elektronischen Warteschlangensystem vor der Einfahrt in den Straßengrenzübergang Brzostowica * ➡️ Grenzübergang Brzostowica
◾ Zollabfertigungsstelle Bruzgi – Zoll- und Logistikzentrum und Wartebereich für Fahrzeuge, die im elektronischen Warteschlangensystem registriert sind, vor der Einfahrt zum Grenzübergang Bruzgi Straße * ➡️ Grenzübergang Bruzgi
◾ Zollabfertigungsstelle Grodno-GAP-2 ➡️ Prywałka-Kreuzung
◾ Lida-auto-Zollabfertigungsstelle und Wartebereich für im elektronischen Warteschlangensystem registrierte Fahrzeuge vor der Einfahrt zum Straßengrenzübergang Bieniakonie * ➡️ Grenzübergang Bieniakonie
◾ Zollabfertigungsstelle Kamienny Łog – Beltamozhservice ➡️ passieren Sie Kamienny Łog, Kotłówka
◾ Der Wartebereich für Fahrzeuge im elektronischen Warteschlangensystem vor der Einfahrt in den Grenzübergang Kotłówka * ➡️ Kotłówka-Grenzübergang
◾ Der Wartebereich für Fahrzeuge im elektronischen Warteschlangensystem vor der Einfahrt in den Straßengrenzübergang Grygorowszczyzna * ➡️ Grenzübergang Grygorowszczyzna
◾ Der Wartebereich für Fahrzeuge im elektronischen Warteschlangensystem vor der Einfahrt zum Straßengrenzübergang Urbany * ➡️ Urbany-Übergang, Widze
◾ Zollabfertigungsstelle Połock – Steklovolokno➡️przejcie Grygorowszczyzna, Urbany, Widze.
* Der Wartebereich kann nur zum Anschließen eines Anhängers an an eine andere Sattelzugmaschine verwendet werden.
Wie aus obiger Liste hervorgeht, gibt es entlang der polnisch-belarussischen Grenze drei Umschlagplätze: in Kozłowicze, Bierestowice und Bruzgi. Das polnische Infrastrukturministerium rät polnischen Bürgern und Spediteuren von Reisen nach Belarus und Russland ab. Denjenigen, die Fahrzeuge in Belarus und Russland haben, wird empfohlen, sofort nach Polen zurückzukehren.

Seit dem 16. April ist die Einfahrt von EU-Lkw nach Belarus verboten
Fahrzeuge (Autos und Sattelzugmaschinen), die in der Europäischen Union zugelassen sind, dürfen die Zollgrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion nach Belarus nicht überschreiten.
Spediteure aus der EU können nur noch 50 Kilometer ins Land fahren. Sie sollen zu den Umschlagplätzen gelangen, wo die Ladung auf Lkw umgeladen wird, die von belarussischen und russischen Unternehmen betrieben werden. Auf diese Weise will Russland die Warenversorgung aufrechterhalten und gleichzeitig die Sanktionen „kompensieren“, die den Handel mit belarussischen und russischen Fahrzeugen verbieten.
Es gibt eine Liste von Umschlagplätzen in der Nähe von Grenzübergängen, an denen in den UE-Transportmitteln registrierte Lastkraftwagen ihre Ladung umladen können. Informationen zu diesen Orten finden Sie auf der Website des Staatlichen Zollkomitees von Belarus.
Diese Einschränkung gilt nicht:
– bis zum 23. April für in der EU zugelassene Fahrzeuge, die vor dem 16. April nach Weißrussland eingereist sind,
– für in der EU zugelassene Fahrzeuge, die Post und lebende Tiere befördern.
Unter Berücksichtigung des oben Gesagten rät das polnische Infrastrukturministerium polnischen Bürgern und Spediteuren, nicht nach Belarus und Russland zu reisen. Denjenigen, die Fahrzeuge in Belarus und Russland haben, wird empfohlen, sofort nach Polen zurückzukehren.
www.belta.by/ ZMPD/MI

Katalonien: Ein weiterer Tag mit Lkw-Verkehrsbeschränkungen
Der katalanische Straßenverkehrsdienst (SCT) hat eine Fahrbeschränkung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7.500 kg angekündigt, die am Sonntag, den 24. April auf der Autobahn AP-7 in Kraft sind.
Nach Beendigung des Konzessionsvertrags für den Bau, Betrieb und Unterhalt einiger Autobahnen und der Abschaffung der Mautgebühren hat das Verkehrsaufkommen insbesondere auf der Autobahn AP-7 erheblich zugenommen, was insbesondere an Wochenenden zu einer Reihe von Verkehrsunfällen geführt hat. Aus diesem Grund hat sich SCT entschieden, zusätzliche Fahrspuren in Gegenrichtung zu öffnen, was bedeutet, dass Lkw nur noch auf der rechten Spur sicher fahren können. Folglich müssen nun alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7500 kg den rechten Fahrstreifen der Autobahn benutzen und dürfen zu bestimmten Zeiten an bestimmten Tagen nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Die Einschränkung gilt:
– auf dem Abschnitt der Autobahn AP-7 zwischen KP 158 in Sant Cugat del Vallès und KP 213 in Banyeres del Penedès
– auf dem Abschnitt der Autobahn B-23 zwischen KP 8 in Sant Feliu de Llobregat und der Kreuzung mit AP-7 in Papiol am Sonntag, den 24. April zwischen 15:00 und 22:00 Uhr.

Großbritannien: Beendigung der vorübergehenden Lockerung der Durchsetzung der beibehaltenen EU-Lenkzeitenregelung
Das britische Verkehrsministerium (DfT) hat eine vorübergehende Lockerung der Lenkzeitenregelung in England, Schottland und Wales vom 9. April 2022 bis zum 8. Mai 2022 angekündigt. Angesichts der Verbesserung der Situation beendete das DfT die Lockerung vorzeitig um 23:59 Uhr 22. April 2022.
Die vorübergehende Lockerung wurde als Reaktion auf den außergewöhnlichen Druck auf die Frachtindustrie eingeführt. Mehr dazu im Artikel Verkehrsstau in Dover.
Details der Lockerung
Für die betroffenen Fahrer wurde die Durchsetzung der Regeln ab dem 9. April 2022, 00:01 Uhr, wie folgt vorübergehend gelockert:
(a) Verlängerung der der täglichen Lenkzeit von 9 auf 11 Stunden.
(b) Reduzierung der täglichen Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden, zusammen mit einer Lockerung der Ausnahmeregelung für Fähren/Zugfahrten, um deren Nutzung bei einer reduzierten täglichen Ruhezeit von 9 Stunden (anstelle einer regulären Ruhezeit von 11 Stunden).
(c) Verlängerung der wöchentlicher (56 Stunden) und zweiwöchentlicher Höchstlenkzeit (90 Stunden) auf 60 bzw. 96 Stunden.
(d) Die Anforderung, eine wöchentliche Ruhezeit nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen zu beginnen, kann um einen weiteren 24-Stunden-Zeitraum verschoben werden, erfordert jedoch weiterhin 2 regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige und reduzierte wöchentliche Ruhezeit in den zwei Wochen.
Bei wöchentlicher und zweiwöchentlicher Höchstlenkzeit für Zeiträume über das Ende der Lockerung hinaus gelten die höheren Höchstlenkzeiten nur, wenn sie durch bis zum 22. April 2022 durchgeführte Fahrten erforderlich sind. Beispielsweise ein Fahrer, der seine tägliche Höchstlenkzeit im Rahmen der Lockerungen zweimal auf 11 Stunden verlängt hat darf sowohl die wöchentliche als auch die zweiwöchentliche Höchstlenkzeit um insgesamt 4 Stunden verlängen.
Diejenigen, die von den Lockerungen Gebrauch gemacht haben (außer bei internationalen Transporten und Transporten zwischen Großbritannien und Nordirland), sollten nach Ende der Lockerungsphase, spätestens jedoch bis zum 29. April eine ausgefüllte Lockerungsfolgemeldung per E-Mail an [email protected] senden.
gov.uk