Litauen führt Grenzkontrollen zu Polen und Lettland wieder ein
Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel, der vom 11. bis 12. Juli in Vilnius stattfindet. Die Grenzkontrollen beginnen heute, am 7. Juli, und werden bis Juli andauern.
Beim Überschreiten der Binnengrenze sollten Reisende Folgendes mit sich führen:
a) Persönliche Reisedokumente:
• Personalausweise oder Reisepässe (Bürger von EU-Ländern),
• Reisepässe und Visa (Nicht-EU-Bürger), wenn sie visumpflichtig sind (oder andere Dokumente, die ihnen die Einreise in das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten ermöglichen, wie z. B. befristete oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen)
b) Fahrzeugpapiere.
Aufgrund der Kontrollen an den Binnengrenzen könnte die Reise möglicherweise länger dauern, für Reisende dürften dadurch jedoch keine größeren Unannehmlichkeiten entstehen.
Außerdem werden Grenzkontrollen an Flughäfen eingeführt, für Passagiere von Flügen zwischen Ländern des Schengen-Raums und an Grenzübergängen in Seehäfen sowie für Personen, die die Landgrenze zu Polen und Lettland überqueren. Abhängig von der Situation und möglichen Bedrohungen werden Grenzkontrollen selektiv durchgeführt, basierend auf einer Risikoanalyse zu jeder Tageszeit. Zur Regulierung des Verkehrs werden temporäre Infrastrukturen eingesetzt, darunter Verkehrsschilder und Barrieren.
Polnischen Lkw ist die Durchfahrt durch Russland verboten
Das vom russischen Verkehrsministerium angekündigte Verbot gilt bis Ende 2023.
Das Verbot gilt für Warentransporte, die von Unternehmen aus feindlichen Ländern, darunter Polen, durchgeführt werden. Die russische Regierung hat Ausnahmen eingeführt, die für den Transport lebenswichtiger Güter, darunter Medikamente und medizinische Ausrüstung, gelten. Eine Ausnahme gibt es auch für Transporte lebensnotwendiger Güter nach Königsberg (Kaliningrad).
Polen: Überholverbot für Lkw auf Autobahnen und Schnellstraßen
Ab dem 1. Juli dürfen schwere Nutzfahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen andere Fahrzeuge nicht mehr überholen. Solche Manöver gelten als besonders gefährlich für andere, mit hoher Geschwindigkeit fahrende Fahrzeuge.
Nach den geänderten Vorschriften sind Fahrzeuge der Klassen N2 oder N3 oder Fahrzeugkombinationen mit einer Länge von mehr als 7 m verpflichtet, beim Fahren auf einer Autobahn oder Schnellstraße mit drei oder mehr Fahrspuren in einer Richtung nur zwei Fahrspuren zu benutzen, die dem rechten Fahrbahnrand am nächsten liegen. Darüber hinaus ist es Fahrzeugen der Klassen N2 oder N3 verboten, andere Kraftfahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen mit nur zwei Fahrspuren in einer Fahrtrichtung zu überholen, es sei denn, diese Fahrzeuge bewegen sich mit einer Geschwindigkeit, die deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge der Klassen N2 oder N3 liegt. Dieses Verbot gilt nicht für Situationen, in denen das Überholen von Fahrzeugen erforderlich ist, die Reinigungs-, Reparatur- oder Modernisierungsarbeiten durchführen und gelbe Lichter verwenden.
Deutschland: Ausweichstrecken während des LKW-Ferienfahrverbotes 2023
Auch in diesem Jahr gilt nach der Ferienreiseverordnung in den Monaten Juli und August in Deutschland an allen Samstagen (ab 01.07 bis einschließlich 26.08) für Solo-Lkw über 7,5 t zGM, Lkw mit Anhängern sowie Sattelzügen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein zusätzliches Fahrverbot auf zahlreichen Autobahn- sowie einzelnen Bundesstraßenabschnitten.
Die BGL-Ausweichstreckenkarte wurde in Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden erstellt und ermöglicht Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern, die im Juli und August an Samstagen unterwegs sind, einen schnellen Überblick, welche Strecken vom Ferienfahrverbot betroffen sind und welche Alternativrouten bestehen. Die digitale Karte gibt es HIER ⬅KLICK oder am Ende des Artikels.
Auf diesen Straßen gilt das Ferienfahrverbot für LKW:
⭕A1 – von Autobahnkreuz Köln-West bis Anschlussstelle Lohne/Dinklage
⭕A2 – von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
⭕A3 – von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost
⭕A3 – von Mönchhof Dreieck bis Autobahnkreuz Nürnberg
⭕A5 – von Darmstädter Kreuz bis Anschlussstelle Karlsruhe-Süd
⭕A5 – von Anschlussstelle Offenburg bis Autobahndreieck Neuenburg
⭕A6 – von Bis Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
⭕A7 – von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord
⭕A7 – von Anschlussstelle Soltau-Süd bis Anschlussstelle Göttingen-Nord
⭕ A7 – von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck bis Autobahnende Bundesgrenze Füssen
⭕ A8 – von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-Obermenzing
⭕A8 – von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall
⭕A9/ E51 – Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Anschlussstelle München Schwabing
⭕A10 – Berliner Ring (Ausnahmen: der Bereich zwischen der Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havelland bis Autobahndreieck Oranienburg und der Bereich zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder)
⭕A45 – von Anschlussstelle Dortmund-Süd bis Seligenstädter Dreieck
⭕A 61 – von Autobahnkreuz Meckenheim bis Autobahndreieck Hockenheim
⭕A 81 – von Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen bis Anschlussstelle Gärtringen
⭕A 92 – von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim
⭕A 92 – von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding
⭕A 93 – von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart
⭕A 99 – von Autobahndreieck München Süd-West bis Autobahndreieck München/Eschenried
⭕A 215 – von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle Blumenthal
⭕A 831 – von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart
⭕A 980 – von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle Waltenhofen
⭕A 995 – von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd
⭕B31 – von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96
⭕B96 / E251 – von Neubrandenburger Ring bis Berlin
Die Ausweichstreckenkarte gibt es
Kent: Nachtsperrungen der A20
Aufgrund der Sanierung der Autobahn werden in Kürze zwischen AS Court Wood und dem Western Heights-Kreisverkehr Belagsarbeiten beginnen.
Die Arbeiten beginnen am Montagabend, 26. Juni, enden am Donnerstagmorgen, 27. Juli, und werden über Nacht zwischen 20:00 und 6:00 Uhr durchgeführt. Die Arbeiten werden jeweils auf einer Fahrbahn durchgeführt.
Informationen zu Sperrungen
❗ Montag, 26. Juni, bis Freitag, 7. Juli – Vollnachtsperrung der A20 in Richtung Küste zwischen AS Court Wood und dem Western Heights-Kreisverkehr von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr am nächsten Morgen.
❗ Montag, 10., bis Mittwoch, 19. Juli, und Montag, 24., bis Mittwoch, 26. Juli – Vollnachtsperrung der A20 in Richtung London vom Kreisverkehr Western Heights zum AS Court Wood von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr am nächsten Morgen.
Es erfolgt eine Umleitung über die B2011 und die A256.
❗ Der Kreisverkehr Western Heights bleibt außerdem über Nacht am Donnerstag, dem 29. und Freitag, dem 30. Juni, sowie über Nacht am Montag, dem 3. und Dienstag, dem 4. Juli, geschlossen.
Deutschland – A7 – Tunnel Altona: Nächtliche Einschränkungen
Für den Umbau der Verkehrsführung sind nächtliche Fahrstreifenreduzierungen und eine nächtliche Sperrung der Richtungsfahrbahn Nord zwischen den Anschlussstellen HH-Bahrenfeld (28) und HH-Volkspark (27) erforderlich.
In der Nächten von Donnerstag, den 15.6.2023 auf Freitag, den 16.6.2023
– Jeweils von 21:00 bis 05:00 Uhr
– Einstreifige Verkehrsführung Richtung Norden / Flensburg
– zw. AS HH-Bahrenfeld (28) und AS HH-Volkspark (27)
Alternativ können die Anschlussstellen HH-Stellingen (26) und HH-Othmarschen (29) in beiden Richtungen genutzt werden!
LKW-Durchfahrtsverbot in Lüdenscheid: verstärkte Polizeikontrollen
Am 10. Juni 2023 ordnete die Stadt Lüdenscheid ein Lkw-Durchfahrtsverbot an. Die Polizei Märkischer Kreis wird in der Folge am 12. Juni 2023 über mehrere Wochen mit umfangreichen Kontrollmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet beginnen.
Die Auswirkungen der Autobahnsperrung BAB 45 stellen seit dem 02.12.2021 eine vielschichtige Herausforderung dar. Besonders betroffen sind Anwohner der Umleitungs- bzw. Ausweichstrecken, die seit der Sperrung enormen Belastungen ausgesetzt sind. Die Sperrung wirkt sich aber auch massiv auf andere Bereiche aus, darunter Gewerbe,- Speditions- und Industriebetriebe, Berufspendler, etc.
Das Verbot gilt flächendeckend in Lüdenscheid für Kraftfahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen überschreitet. Die Durchfahrt ist nur für den regionalen Güterverkehr (Erstbeladeort und ein weiterer Ladeort liegen nicht weiter als 75 km auseinander) und den sogenannten Ziel- und Quellverkehr im Stadtgebiet Lüdenscheid erlaubt. Die Stadt Lüdenscheid erteilt auf Antrag Ausnahmegenehmigungen.
Polizei und die Stadt Lüdenscheid werden diese Durchfahrtsverbote ab dem 12.06.2023 mit einem großen Aufgebot an Kräften überwachen. Insgesamt rollen werktäglich allein ca. 5.500 mautpflichtige Fahrzeuge auf die Kontrollstellen zu. Dazu kommt noch eine bislang unbekannte Zahl an Lastkraftwagen, die nicht der Mautpflicht unterliegen. Auch PKW-Gespanne, die gewerblich unterwegs sind und über 3,5 Tonnen wiegen, können vom Verbot betroffen sein.
Polizeiliches Ziel ist es, möglichst viele verbotene Durchfahrten zu verhindern. Die Herausforderung: Eine Durchfahrtsberechtigung lässt sich weder am Kennzeichen noch an der Planen-Aufschrift erkennen. Sie kann nur anhand der Ladepapiere festgestellt werden. Das heißt: Nicht jeder LKW mit “fremd” anmutenden Aufschriften bzw. internationalem Kennzeichen ist auf der Durchfahrt. Aufgrund der Globalisierung tragen auch diese LKW zur Versorgung der Region bei.
Eine verbotene Durchfahrt kostet 100,- Euro plus Verwaltungsgebühr (keine Punkte). Die weitaus größere “Strafe” wird in der Zurückweisung von Fahrzeugführern liegen, die keine Durchfahrtsberechtigung nachweisen können. Denn wer nicht durchfahren darf, wird an Ort und Stelle zurückgewiesen und muss große Umwege in Kauf nehmen.
Die Polizei rechnet damit, dass es durch die Kontrollen zu weiteren Verkehrsstörungen kommen wird. Das liegt vornehmlich am vorhandenen Verkehrsraum und der Vielzahl an zu kontrollierenden Fahrzeugen. Um überhaupt eine Wirkung zu erzielen, lassen sich daher Störungen nicht gänzlich vermeiden. So genannte “Vollkontrollen”, bei der ausnahmslos jedes potentiell nicht berechtigte Fahrzeug angehalten würde, sind nicht möglich. Sie würden zu einem Verkehrskollaps führen, den es zu vermeiden gilt. Auch die vorhandenen Kontrollflächen sind hierfür nicht geeignet. Wie hoch der Anteil des Durchgangsverkehrs tatsächlich ist, wird sich in den ersten Tagen der Kontrollen zeigen.
Die Kontrollen finden schwerpunktmäßig an folgenden Orten statt:
– Lüdenscheid Nord, im Bereich der L 692
– Brunscheider Straße im Bereich der Anschlussstelle Lüdenscheid
Mitte
– Anschlussstelle Lüdenscheid-Süd
– Lüdenscheid Brügge (B 54, B 229).
Abweichung vom Feiertagsfahrverbot an Fronleichnam
Im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen gilt in Niedersachen an Fronleichnam das Feiertagsfahrverbot nach § 30 Absatz 3 StVO nicht. Abweichend von § 30 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 StVO dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen während des Verbotszeitraums in der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 22:00 Uhr am Feiertag Fronleichnam folgende Strecken durchfahren:
• Autobahn A 1: Vom Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück durch einen Landesteil Niedersachsens bis zu der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen im Bereich der Anschlussstelle Osnabrück-Nord und in entgegengesetzter Richtung.
• Autobahn A 2: Vom Autobahnkreuz Bad Oeynhausen bis zu der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen im Bereich der Anschlussstelle Bad Eilsen und in entgegengesetzter Richtung.
• Autobahn A 30: Von der Landesgrenze Niedersachsen/NordrheinWestfalen im Bereich der Anschlussstelle Rheine-Nord bis zu der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen im Bereich der Anschlussstelle Hasbergen-Gaste sowie von der Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen im Bereich der Anschlussstelle Bruchmühlen bis zum Autobahnkreuz Bad Oeynhausen (Autobahn A 2) und in entgegengesetzter Richtung.
Ungarn führt am Pfingstwochenende nächtliche Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot ein
Das ungarische Verkehrsministerium hat für das Pfingstwochenende nächtliche Aussetzungen des Fahrverbots für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t genehmigt.
Folglich dürfen Lkw fahren:
• von 22:00 Uhr am Samstag, 27. Mai, bis 6:00 Uhr am Sonntag, 28. Mai;
• von 22:00 Uhr am Sonntag, 28. Mai, bis 6:00 Uhr am Montag, 29. Mai.
Das Fahrverbot gilt wie folgt:
• am 28. Mai (Pfingssonntag) von 06:00 bis 22:00 Uhr;
• am 29. Mai (Pfingstmontag) von 06:00 bis 22:00 Uhr.
Überschwemmungen und unpassierbare Straßen in Norditalien
Aufgrund der heftigen Regenfälle im zentralen Teil Norditaliens sind viele Straßen unpassierbar und gesperrt.
Die Liste der betroffenen Gebiete umfasst die Provinzen Bologna, Ferrara, Forlì-Cesena, Modena, Parma, Piacenza, Ravenna, Reggio Emilia und Rimini, in denen 20 Flüsse über die Ufer getreten sind. Auf mehreren Straßenabschnitten sind Beschränkungen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 eingeführt worden, z.B. an der Autobahn A14 in der Nähe von San Marino und Rimini. Fahrer sollten auf umgestürzte Bäume und schlammige Straßen achten. Lkw-Fahrern wird außerdem davon abgeraten, überflutete Straßenabschnitte zu befahren, da stehendes Wasser in den Asphalt und in das Fundament eindringt und der Untergrund unter der Last von Lkws leicht rissig wird.
Eine kostenlose interaktive Karte, die die aktuelle Situation auf den Straßen zeigt, kann für in Italien tätige Transportunternehmen sehr hilfreich sein.