Ein LKW-Fahrverbot in Italien als Reaktion auf ein Feiertagsfahrverbot in Österreich
Das Fahrverbot für Gütertransportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen besteht auf dem Streckenabschnitt der italienischen Brennerautobahn A22 von Sterzing/ Vipiteno bis zur Brennerstaatsgrenze am 26. Oktober.von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Grund für das Verbot ist ein Feiertagsfahrverbot in Österreich, das am 26. Oktober, dem Nationalfeiertag, gilt.
Das Verbot gilt nicht für Fahrzeuge, die zu folgenden Zwecken verwendet werden:
• ausschließliche Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh,
• leicht verderbliche Lebensmittel, Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten,
• unaufschiebbare Reparaturen an Kühlanlagen, Abschleppdienst, Pannenhilfe;
• vom Straßeneigner für den Einsatz in Notfällen zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugzüge;
• Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Müllabfuhr,
• Personentransport im regulären Linienverkehr,
• unaufschiebbare Fahrten Lastkraftwagen des Bundesheeres und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen;
• Fahrten im kombinierten Güterverkehr Straße Schiene, wofür eine Stellplatzreservierung vorgelegt werden kann, welche die Angaben über das Fahrzeugkennzeichen, bzw. das Fahrtdatum und die Uhrzeit des vorgemerkten Zuges enthält.
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