Störungen auf der deutschen A43 und der niederländischen A1
Fahrern wird empfohlen, die Routen zu überprüfen und bei der Planung ihrer Fahrten zusätzliche Zeit einzuplanen.
Deutschland – A43
Aufgrund des Umbaus der Eisenbahnbrücke über die Autobahn A43 südlich des Herner Kreuzes kommt es in den kommenden Monaten zu mehreren Sperrungen der Autobahn. Konkrete Termine sind unten aufgeführt.
◾ Am Samstag, (30.4.) wird der neue Überbau über der Ausfahrt betoniert. Deswegen wird von 4 bis 20 Uhr die A43 in Richtung Münster gesperrt, auch die Verbindungen zur A42 sind erneut betroffen.
◾ Im nächsten Schritt wird am Wochenende von Freitag (1.7.) ab 21 Uhr bis Montag (4.7.) um 5 Uhr das Traggerüst demontiert. Auch hier werden die Fahrbahn Richtung Münster und die Verbindungen voll gesperrt.
◾ Am Wochenende von Freitag (23.9.) ab 21 Uhr bis Montag (26.9.) um 5 Uhr sind daher beide Fahrtrichtungen der A43 zwischen dem Kreuz Herne und Herne-Eickel voll gesperrt, ebenso wie die Verbindungen zum Kreuz. Sollte einer der Arbeitsschritte nicht am angestrebten Termin durchgeführt werden können, werden die Arbeiten entsprechend verschoben und ein Ausweichtermin im Oktober genutzt..
◾ Die finalen Arbeiten finden im Februar 2023 statt. Am Wochenende von Freitag (10.2.) ab 21 Uhr bis Montag (13.2.) wird die Autobahn noch einmal in beiden Fahrtrichtungen gesperrt, inklusive der Verbindungen. Dann werden die Reste der alten Brücke abgerissen.
Niederlande – A1
Die A1 Amersfoort in Richtung Amsterdam an der Anschlussstelle Eemnes wird von Freitag, 29. April, 21:00 Uhr bis Montag, 2. Mai, 17:00 Uhr gesperrt. Die Sperrungen betreffen für die Dauer mehrere Einfahrten, Ausfahrten und Verbindungsstraßen der Werke. Der Fernverkehr auf der A1 Amersfoort nach Amsterdam wird ohne Unterbrechung weitergeführt.
Vom 1. April bis 20. Juni werden an 7 Wochenenden größere Wartungsarbeiten an der Eemnes-Kreuzung durchgeführt, die zu verschiedenen Sperrungen führen. An jedem Wochenende wird an einem anderen Abschnitt der Kreuzung gearbeitet.
Sperrungen und Umleitungen
Von 21:00 Uhr am Freitag, 29. April bis 5:00 Uhr am Montag, 2. Mai:
◾ Ein- und Ausfahrt Soest (10) A1 Richtung Amsterdam wird gesperrt: Der Verkehr aus Amersfoort wird über die Ein- und Ausfahrt Laren (9) und über die A1 Richtung Soest (10) umgeleitet.
◾ Der Verkehr von Soest in Richtung Amsterdam wird über die A1, Ein- und Ausfahrt Baarn / Embrugge (11) umgeleitet.
◾Verbindungsstraße von Amersfoort (A1) nach Utrecht (Autobahn A27) wird gesperrt: Der Verkehr aus Amersfoort wird über die Ausfahrt Laren (9) und die A1 umgeleitet. Utrecht ist auch von Amersfoort aus über die A28-Kreuzung Hoevelaken zu erreichen.
◾Die Straße Amersfoort (A1) nach Almere (A27) wird gesperrt: Der Verkehr von Amersfoort wird über die A1, Ausfahrt Laren und Ausfahrt (9) und die A1 auf die A27 umgeleitet. Almere ist auch von Amersfoort aus über die Abzweigung Hoevelaken / N301 / N305 (A28) zu erreichen.
◾Die Straße Amere (A27) nach Amsterdam (A1) wird gesperrt: Der Verkehr von Almere wird über die A1 umgeleitet, die nach Baarn / Eembrugge (11) führt und diese verlässt. Amsterdam kann auch von Almere aus über die Autobahn A6 erreicht werden.
Die Arbeiten an der Anschlussstelle Eemnes werden an folgenden Wochenenden durchgeführt:
◾ Wochenende 1: Freitag, 8. April, 21:00 Uhr, Montag, 11. April, 5:00 Uhr
◾ Wochenende 2: von 21:00 Uhr am Freitag, 22. April bis 5:00 Uhr am Montag, 25. April
◾ Wochenende 3: Freitag, 29. April, 21:00 Uhr, Montag, 2. Mai, 5:00 Uhr
◾ Wochenende 4: von 21:00 Uhr am Freitag, 13. Mai bis 5:00 Uhr am Montag, 16. Mai
◾ Wochenende 5: von 21:00 Uhr am Donnerstag, 19. Mai bis 5:00 Uhr am Montag, 23. Mai
◾ Wochenende 6: von 21:00 Uhr am Freitag, 10. Juni bis 5:00 Uhr am Montag, 13. Juni
◾ Wochenende 7: Freitag, 17. Juni, 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr am Montag, 20. Juni.
Katalonien: Ein weiterer Tag mit Lkw-Verkehrsbeschränkungen
Der katalanische Straßenverkehrsdienst (SCT) hat eine Fahrbeschränkung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7.500 kg angekündigt, die am Sonntag, den 24. April auf der Autobahn AP-7 in Kraft sind.
Nach Beendigung des Konzessionsvertrags für den Bau, Betrieb und Unterhalt einiger Autobahnen und der Abschaffung der Mautgebühren hat das Verkehrsaufkommen insbesondere auf der Autobahn AP-7 erheblich zugenommen, was insbesondere an Wochenenden zu einer Reihe von Verkehrsunfällen geführt hat. Aus diesem Grund hat sich SCT entschieden, zusätzliche Fahrspuren in Gegenrichtung zu öffnen, was bedeutet, dass Lkw nur noch auf der rechten Spur sicher fahren können. Folglich müssen nun alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7500 kg den rechten Fahrstreifen der Autobahn benutzen und dürfen zu bestimmten Zeiten an bestimmten Tagen nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Die Einschränkung gilt:
– auf dem Abschnitt der Autobahn AP-7 zwischen KP 158 in Sant Cugat del Vallès und KP 213 in Banyeres del Penedès
– auf dem Abschnitt der Autobahn B-23 zwischen KP 8 in Sant Feliu de Llobregat und der Kreuzung mit AP-7 in Papiol am Sonntag, den 24. April zwischen 15:00 und 22:00 Uhr.
Belarus: Erläuterungen zu den Umladepapieren für in der EU registrierte Spediteure
Diese Info aktualisiert einen früheren Beitrag über das belarussische Einreiseverbot für in der EU registrierte Betreiber, mit Ausnahme des Entladens oder Aushängens an 14 ausgewiesenen Umschlagplätzen nahe der Grenze.
Liste der Umschlagplätze in Belarus im Zusammenhang mit dem Verkehrsverbot für Fahrzeugen aus der UE
Bei der Durchführung internationaler Transporte sollten in der Versandanmeldung Informationen über die Umladung (Entladen/Abkupplung des Anhängers), den nachfolgenden Beförderer, die Kennzeichen des nachfolgenden Fahrzeugs sowie den Ort der festgelegten Ladungsvorgänge angegeben werden. Die Versandanmeldung ist bei den belarussischen Zollabfertigungsstellen am Ankunftsort im Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Belarus abzugeben.
Falls der EU-Beförderer bei seiner Ankunft im Zollgebiet der EAWU in Belarus keine Informationen über die Umladung hat, müssen die entsprechenden Informationen vom nachfolgenden Beförderer angegeben werden, bevor die Waren am Umladeort in das zollrechtliche Versandverfahren übergeführt werden (Entladen/Abkupplung des Anhängers).
Folgende Informationen sollten angegeben werden:
✅ Spalte 17 des CMR-Frachtbriefs – nachfolgender Beförderer (Name, Anschrift, Land);
✅ Spalte 25 des CMR-Frachtbriefs (oder eine andere Spalte, die für diese Zwecke vorgesehen ist) – Kennzeichen des Fahrzeugs, mit dem der Transport fortgesetzt wird.
Bei Warenumschlag sind diese Angaben zusätzlich in Spalte 13 des CMR-Frachtbriefs („Anweisung des Absenders“) anzugeben.
In Fällen, in denen eine in der EU zugelassener Sattelzugmaschine oder ein leeres Fahrzeug nach Belarus an den vorgesehenen Orten einfährt, um Waren für den Export abzuholen, wird den Spediteuren empfohlen, über ein Auftragsformular oder eine Vereinbarung zu verfügen, um den Zweck der Einfahrt des Fahrzeugs in das belarussische Hoheitsgebiet zu bestätigen.
IRU