Rumänien führt Registrierungspflicht für importsensible Waren ein – bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder
Der Zweck des von den rumänischen Behörden implementierten RO e-Transport-Systems besteht darin, die Erhebung von Steuern und Gebühren für den Staatshaushalt zu verbessern und den illegalen Warenhandel zu verhindern und zu bekämpfen.
Ab dem 1. Juli müssen sensible Importgüter mit hohem steuerlichem Risiko im Nationales Überwachungssystem für den Straßenverkehr (RO e-Transport) registriert werden, das vom Finanzministerium in Zusammenarbeit mit der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde (ANAF) und der rumänischen Zollverwaltung eingerichtet wurde.
Die folgenden Güter mit einem hohen steuerlichen Risiko, die auf der Straße transportiert werden, werden über das RO e-Transport System überwacht:
1. Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen sowie Futtermittel der KN-Codes 0701 bis einschließlich 0714
2. Essbare Früchte; Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen, eingereiht unter den KN-Codes 0801 bis einschließlich 0814
3. Getränke, alkoholische Getränke und Essig der KN-Codes 2201 bis einschließlich 2208
4. Salz; Schwefel; Erde und Steine; Gips, Kalk und Zement, eingereiht in die KN-Codes 2505 und 2517
5. Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, eingereiht in die KN-Codes 6101 bis einschließlich 6117
6. Bekleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken, eingereiht in die KN-Codes 6201 bis einschließlich 6212 und die KN-Codes 6214 bis einschließlich 6217
7. Schuhe, Gamaschen und ähnliche Artikel; Teile dieser Waren, die unter den KN-Codes 6401 bis einschließlich 6405 eingereiht sind
8. Gusseisen, Eisen und Stahl der KN-Codes 7213 und 7214
Die folgenden Kategorien müssen sich im RO-E-Transportsystem registrieren:
◾Begünstigte eines innergemeinschaftlichen Erwerbs, ein Lieferant bei innergemeinschaftlichen Lieferungen;
◾Importeure oder Exporteure, die in den Zollanmeldungen für Import- und Exportvorgänge eingetragen sind;
◾Lieferanten bei lokal gehandelten Waren;
◾ Verwahrstellen bei Waren, die an innergemeinschaftlichen Transittransaktionen beteiligt sind.
Sanktionen:
Wenn sich der Fahrer eines Transportfahrzeugs weigert, den ITU-Code auf Anfrage eines Vertreters der nationalen Steuerverwaltungsbehörde oder des rumänischen Zollamts vorzulegen, wird er mit einer Geldstrafe zwischen 5.000 und 10.000 Lei belegt. (1 Lei ist derzeit 0,2 EUR)
Wenn der Fahrer die Gültigkeit des ITU-Codes nicht überprüft und über die Gültigkeitsdauer von 5 Tagen hinaus weiterfährt, wird der Beförderer mit einer Strafe von 10.000 bis 50.000 Lei (für natürliche Personen) oder von 20.000 Lei bis 100.000 Lei (für juristische Personen) belegt und die Einziehung des Wertes von nicht deklariertem Vermögen.
Das Nichtdeklarieren aller vom LKW transportierten Stückgüter, wenn diese Güter mit hohem Risiko enthalten, wird mit einer Geldstrafe von 10.000 Lei bis 50.000 Lei (für natürliche Personen) oder von 20.000 Lei bis 100.000 Lei (für juristische Personen) geahndet.
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