Katalonien – zusätzliche Beschränkungen für Lkw
In Anbetracht des prognostizierten Anstiegs des Verkehrsaufkommens am 25, 27. November sind auf einigen Straßen- und Autobahnabschnitte zusätzliche Beschränkungen eingeführt worden. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen müssen den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Am Freitag, 25 November, von 15:00 bis 21:00 Uhr gilt die Beschränkung auf:
➖ der Autobahn AP-7 zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallés, Granollers und der Kreuzung mit der C-60 in La Roca del Vallés und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2 in der Gemeinde Martorell;
➖ die Autobahn AP-7 im Gebiet von Terres de l’Ebre, wo es nur zwei Fahrspuren gibt, zwischen KP 257, Ausfahrt 35 in Vila-seca, Salou, Reus S. und Port Aventura, in der Gemeinde Vila-seca, und KP 344,8 die Grenze zwischen Tarragona und Castellón, in der Gemeinde Ulldecona.
Am Sonntag, 27 November, von 17:00 bis 22:00 Uhr, gilt die Beschränkung auf:
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Norden, zwischen KP 111,1, Ausfahrt 11 bei Sant Celoni und Montseny in der Gemeinde Sant Celoni, und KP 133,8, Ausfahrt 13 bei Granollers, Montornès del Vallès und Vilanova del Vallés, in der Gemeinde Montornès del Vallès,
Deutschland: Zwei Masken im Verbandskasten sind Pflicht
Seit Anfang 2022 müssen Sie bereits zwei Corona-Masken im Verbandskasten des Autos mitführen.
So steht es in der Neufassung der DIN-Norm des Verbandskastens. Ende Januar 2023 endet die Übergangsfrist – danach müssen Sie ohne Masken im Auto Strafe zahlen.
Das deutsche Normungsinstitut DIN hat laut Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken).
Über die Höhe der Strafe bei Missachtung nach der StVZO-Änderung kann bisher nur spekuliert werden. Bislang wurden für nicht vorhandene Gegenstände im Verbandskasten fünf Euro Bußgeld fällig. Wer gar keinen Verbandkasten mitführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle mit dem Auto ein Verwarnungsgeld bis zu zehn Euro.
Katalonien – zusätzliche Beschränkungen für Lkw
In Anbetracht des prognostizierten Anstiegs des Verkehrsaufkommens am 11, 13. November sind auf einigen Straßen- und Autobahnabschnitte zusätzliche Beschränkungen eingeführt worden. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen müssen den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Am Freitag, 18 November, von 15:00 bis 21:00 Uhr gilt die Beschränkung auf:
➖ der Autobahn AP-7 zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallés, Granollers und der Kreuzung mit der C-60 in La Roca del Vallés und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2 in der Gemeinde Martorell;
➖ die Autobahn AP-7 im Gebiet von Terres de l’Ebre, wo es nur zwei Fahrspuren gibt, zwischen KP 257, Ausfahrt 35 in Vila-seca, Salou, Reus S. und Port Aventura, in der Gemeinde Vila-seca, und KP 344,8 die Grenze zwischen Tarragona und Castellón, in der Gemeinde Ulldecona.
Am Sonntag, 20 November, von 17:00 bis 22:00 Uhr, gilt die Beschränkung auf:
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Norden, zwischen KP 111,1, Ausfahrt 11 bei Sant Celoni und Montseny in der Gemeinde Sant Celoni, und KP 133,8, Ausfahrt 13 bei Granollers, Montornès del Vallès und Vilanova del Vallés, in der Gemeinde Montornès del Vallès,
Belgien: Sperrung des Kennedytunnels (R1) in Antwerpen
Die Schließung ist mit dem Austausch der Tunnelbeleuchtung und der Installation von Brandschutzplatten verbunden.
Die Tunnelröhre in Richtung Gent ist von Freitag, 2. Dezember, 21:00 Uhr bis Montag, 5. Dezember, 5:00 Uhr gesperrt.
In beide Richtungen ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen:
❌ Während der Wochenendsperrung wird der Verkehr von Gent in Richtung Niederlande von der E17 über die Anschlussstelle Antwerpen-West auf die E34 und R2, den nördlichen Teil der Antwerpener Ringstraße im Hafen, umgeleitet. Auf der R2 wird der Verkehr in Richtung Norden über die Schelde und den Liefkenshoektunnel umgeleitet, der für den Verkehr in dieser Richtung vorübergehend mautfrei sein wird. Verkehrsteilnehmern aus Ost- und Westflandern wird empfohlen, den Bereich des Kennedy-Tunnels in Richtung Niederlande und die Anschlussstelle Antwerpen-West nach Möglichkeit zu meiden, da die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass sie dort im Verkehr stecken bleiben.
❌ Der Verkehr in Richtung Gent kann auf zwei verengten Fahrspuren durch den Tunnelschacht in Richtung Niederlande weiterfahren, was zu Staus und Verzögerungen führen kann. Daher wird Fahrern, die von Osten nach Westen fahren, beispielsweise von Hasselt nach Gent, empfohlen, die Route über Brüssel zu nehmen und die Umgehungsstraße von Antwerpen und den Kennytunnel in Richtung Gent zu vermeiden.
Clarification on German HGV driving bans on October 31 and November 1
Responding to numerous inqueries regarding driving bans on these two days, we include a detailed list:
The bans apply:
– October 31 – Reformation Day is a public holiday only in: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Lower Saxony, Saxony, Saxony-Anhalt, Schleswig-Holstein and Thuringia.
– November 1 (All Saints’ Day) is only a public holiday in Baden-Württemberg, Bavaria, North Rhine-Westphalia, Rhineland-Palatinate and Saar.
❌ Lower Saxony and North Rhine-Westphalia have special regulations concerning the Reformation Day and All Saints’ Day in the period 2020-2025. Reformation Day (October 31) is a public holiday in Lower Saxony, while All Saints’ Day (November 1) is a public holiday in North Rhine-Westphalia. To avoid situations where lorries traveling through Lower Saxony and North Rhine-Westphalia are affected by driving bans for 2 consecutive days, the periods when the bans are in effect have been changed. On both holidays, the driving ban applies from 6:00 AM to 10:00 PM. In addition, both federal states allow lorries to use transit routes along the A 1, A 2, A 30, A 31 and A 33 on a public holiday during this period. These regulations will remain in effect until 2025.
List of motorway sections which can be used by HGVs between 6.00 AM and 10.00 PM on public holidays falling in a given federal state:
➡️ A1 – From the Lotte / Osnabrück motorway junction to the border between North Rhine-Westphalia and Lower Saxony at the Osnabrück-Nord junction and in the opposite direction.
➡️ A2 – From the Bad Oeynhausen junction to the border between Lower Saxony and Saxony-Anhalt and in the opposite direction.
➡️ A 30 – From the Bad Bentheim border crossing (with the Netherlands) to the Bad Oeynhausen junction (A2) and in the opposite direction.
➡️ A31 – From the Schüttorf junction to the border between Lower Saxony and North Rhine-Westphalia and in the opposite direction.
➡️ A33 – From the Osnabrück-Süd junction to the Dissen-Süd junction and in the opposite direction.
Österreich führt Grenzkontrollen wieder ein
Österreich: Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Republik Slowenien und Ungarn
Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dürfen in der Zeit vom 12. November 2022, 00.00 Uhr, bis 11. Mai 2023, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Republik Slowenien und zu Ungarn im Verkehr zu Lande nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.
Katalonien – zusätzliche Beschränkungen für Lkw
In Anbetracht des prognostizierten Anstiegs des Verkehrsaufkommens am 11, 13. November sind auf einigen Straßen- und Autobahnabschnitte zusätzliche Beschränkungen eingeführt worden. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen müssen den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Am Freitag, 11 November, von 15:00 bis 21:00 Uhr gilt die Beschränkung auf:
➖ der Autobahn AP-7 zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallés, Granollers und der Kreuzung mit der C-60 in La Roca del Vallés und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2 in der Gemeinde Martorell;
➖ die Autobahn AP-7 im Gebiet von Terres de l’Ebre, wo es nur zwei Fahrspuren gibt, zwischen KP 257, Ausfahrt 35 in Vila-seca, Salou, Reus S. und Port Aventura, in der Gemeinde Vila-seca, und KP 344,8 die Grenze zwischen Tarragona und Castellón, in der Gemeinde Ulldecona.
Am Sonntag, 13 November, von 17:00 bis 22:00 Uhr, gilt die Beschränkung auf:
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Norden, zwischen KP 111,1, Ausfahrt 11 bei Sant Celoni und Montseny in der Gemeinde Sant Celoni, und KP 133,8, Ausfahrt 13 bei Granollers, Montornès del Vallès und Vilanova del Vallés, in der Gemeinde Montornès del Vallès,
Feiertagsfahrverbot in Polen und Frankreich
Der bevorstehende Freitag, der 11. November, ist sowohl in Polen (Unabhängigkeitstag) als auch in Frankreich (Tag des Waffenstillstands) ein nationaler Feiertag.
Damit beginnt das Feiertagsfahrverbot am Donnerstag, 10. November: in Polen gilt es von 18:00 bis 22:00 Uhr, in Frankreich von 22:00 bis 24:00 Uhr.
10 November (Donnerstag)
Frankreich 22:00 – 24:00
Polen 18:00 – 22:00
11 November (Freitag)
Frankreich 00:00 – 22:00
Polen 8:00 – 22:00
12 November (Samstag)
Österreich 15:00 – 24:00
Frankreich 22:00 – 24:00
Luxemburg 21.30-24.00 (in Richtung Frankreich)
Luxemburg 23.30 – 24.00 (in Richtung Deutschland)
Ungarn 22:00 – 24:00
13 November (Sonntag)
Österreich 00.00-22.00
Tschechische Republik 13.00-22.00
Frankreich 00.00-22.00
Liechtenstein 00.00-24.00
Luxemburg 00.00-21.45
Deutschland 00.00-22.00
Slowakei 00.00-22.00
Slowanien 8.00-22.00
Schweiz 00.00-24.00
Ungarn 00.00-22.00
Italien 9.00-22.00
Ungarn: Ausnahme vom Winter-Lkw-Fahrverbot
Wie in den Vorjahren sind ab dem 4. November schadstoffärmere Lkw (EURO-3-4-5-6 und EEV) im internationalen Verkehr vom winterlichen Lkw-Fahrverbot ausgenommen.
Im Winter gelten Wochenend- und Feiertagsfahrverbote nur für die umweltschädlichsten und heimischen Lkw, normalerweise von 22:00 Uhr an Samstagen bis 22:00 Uhr an Sonntagen.
Jeden Winter (vom 4. November bis zum 1. März) erlässt die ungarische Regierung diese Ausnahmeregelung für alle Lkw, die der EURO-3-Norm oder höher entsprechen und für den internationalen Verkehr eingesetzt werden, d. h. einen grenzüberschreitenden Transport durchführen. Dadurch müssen diese Fahrzeuge in den Wintermonaten an Wochenenden und Feiertagen nicht abgestellt werden.
Spanien: eine Beschränkung für Großraumtransporte auf der AP-7 in Castellbisbal
Die Beschränkung bezieht sich auf Bauarbeiten, die vom Verwalter der Eisenbahninfrastruktur durchgeführt werden.
Infolgedessen werden alle Fahrspuren der Autobahn AP-7 (KP 166) in Castellbisbal (Provinz Barcelona) verengt und die Verkehrsorganisation in verschiedenen Arbeitsphasen geändert. Die Breite der äußeren Fahrbahn beträgt jetzt 3,40 m, mit einem deutlich schmaleren Seitenstreifen. Aus diesem Grund darf dieser Autobahnabschnitt nicht mehr von übergroßen Großraumtransporten mit einer Breite von mehr als 3,00 m befahren werden.
❗Es wird geschätzt, dass die Arbeiten bis zum 1. Juli 2023 andauern werden, daher wird den Straßentransporteuren empfohlen, stattdessen die A-2 zwischen Martorell und Rubí zu benutzen.