2.250 € für das Versäumnis, den Fahrern die Heimkehr zu ermöglichen
Nach dem Mobilitätspaket (Verordnung (EU) 2020/1054) sind Transportunternehmen verpflichtet, ihren Fahrern die Rückkehr in die Betriebsstätte des Arbeitgebers oder zu seinem Wohnsitz zu ermöglichen:
❗ innerhalb jedes Zeitraums von vier aufeinanderfolgenden Wochen um dort mindestens eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit oder eine wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden als Ausgleich für eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit zu verbringen
oder
❗ Hat der Fahrer jedoch zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten, muss das Verkehrsunternehmen die Arbeit des Fahrers so planen, dass dieser in der Lage ist, bereits vor Beginn der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit von mehr als 45 Stunden, die als Ausgleich eingelegt wird, zurückzukehren.
Die Missachtung dieser Vorschriften kann nach französischem Recht mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Bei einer Straßenkontrolle wird in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.250 Euro erhoben, die Staatsanwaltschaft ist jedoch berechtigt, eine höhere Strafe zu verhängen.
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