Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz
Um die Schleusungskriminalität noch stärker zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute vorübergehende Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der Europäischen Kommission notifiziert.
Damit kann die Bundespolizei jetzt an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz die gleichen Mittel einsetzen wie bereits seit längerem an der Grenze zu Österreich. Bereits in den vergangenen Wochen hat es flexible Schwerpunktkontrollen gegeben, außerdem war die Schleierfahndung im gesamten Grenzgebiet deutlich verstärkt und es waren gemeinsame Streifen mit den Grenzpolizeien von Polen und Tschechien schon auf deren Staatsgebiet vorgenommen worden. Mit der Schweiz gibt es bereits einen gemeinsamen Aktionsplan.
Das Geschäft der Schleuser wird immer brutaler und skrupelloser. Der furchtbare Tod von sieben Menschen, die Freitagnacht über die deutsch-österreichische Grenze geschmuggelt wurden, hat uns tief erschüttert. Es ist jetzt notwendig, alle möglichen Maßnahmen zu treffen, um dieses grausame Geschäft mit dem Leben von Menschen zu stoppen. Die Bundespolizei kann nun flexibel, je nach aktueller Lage das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einsetzen. Mit der Notifizierung der Kontrollen an der tschechischen, polnischen und schweizerischen Landgrenze besteht dafür nun die rechtliche Grundlage. Mit unseren Nachbarstaaten und den Bundesländern sind wir in engem Kontakt, damit alle Maßnahmen auf beiden Seiten unserer Grenzen bestmöglich zusammengreifen. In Abstimmung mit der Schweiz haben wir beschlossen, unsere Maßnahmen auf Basis des gemeinsamen Aktionsplans noch einmal auszuweiten. Zugleich ist mir besonders wichtig, dass sich die Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirken Bundesinnenministerin Nancy Faeser.
Die Notifizierung von Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz erfolgt zunächst für zehn Tage ab dem heutigen 16. Oktober 2023 und kann bis zu insgesamt zwei Monaten verlängert werden. Die erneute Notifizierung der Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze zu Österreich erfolgt für weitere sechs Monate ab dem 12. November 2023. Die rechtliche Grundlage bilden die Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodexes (Verordnung EU 2016/399).
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