Polen: Überholverbot für Lkw auf Autobahnen und Schnellstraßen
Ab dem 1. Juli dürfen schwere Nutzfahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen andere Fahrzeuge nicht mehr überholen. Solche Manöver gelten als besonders gefährlich für andere, mit hoher Geschwindigkeit fahrende Fahrzeuge.
Nach den geänderten Vorschriften sind Fahrzeuge der Klassen N2 oder N3 oder Fahrzeugkombinationen mit einer Länge von mehr als 7 m verpflichtet, beim Fahren auf einer Autobahn oder Schnellstraße mit drei oder mehr Fahrspuren in einer Richtung nur zwei Fahrspuren zu benutzen, die dem rechten Fahrbahnrand am nächsten liegen. Darüber hinaus ist es Fahrzeugen der Klassen N2 oder N3 verboten, andere Kraftfahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen mit nur zwei Fahrspuren in einer Fahrtrichtung zu überholen, es sei denn, diese Fahrzeuge bewegen sich mit einer Geschwindigkeit, die deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge der Klassen N2 oder N3 liegt. Dieses Verbot gilt nicht für Situationen, in denen das Überholen von Fahrzeugen erforderlich ist, die Reinigungs-, Reparatur- oder Modernisierungsarbeiten durchführen und gelbe Lichter verwenden.
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