
Neue Einreisebedingungen für Italien auch für Berufskraftfahrer
Die neuen Einreisebedingungen, die am 18. August in Kraft getreten sind, variieren je nach Herkunftsland der Person.
Neue Einreisebedingungen für Italien auch für Berufskraftfahrer
Die neuen Einreisebedingungen, die am 18. August in Kraft getreten sind, variieren je nach Herkunftsland der Person.
Nach Angaben des italienischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit werden Personen, die nach einem Aufenthalt (oder einer Durchreise) in den letzten 14 Tagen in Kroatien, Griechenland, Malta oder Spanien nach Italien einreisen besondere Eindämmungsmaßnahmen (COVID-19-Test oder Quarantäne) auferlegt. Diese Personen sind verpflichtet, eine Bescheinigung vorzulegen, dass sie innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise nach Italien einem PCR-Schnelltest oder Antigentest unterzogen wurden, der mit einem Tupfer und mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, oder sich innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise einem solchen Test zu unterziehen. Alle Personen, die von einem ausländischen Ort in Italien einreisen, sind verpflichtet, auf Anfrage, eine Selbsterklärung abzugeben.
Berufskraftfahrer, die in einem der oben genannten Länder geblieben sind oder dieses durchlaufen haben, sind von diesen besonderen Maßnahmen ausgenommen, wenn:
• Sie können nachweisen, dass sie aus beruflichen Gründen nach Italien einreisen
• Vor der Einreise nach Italien füllen sie eine Selbsterklärung aus
Darüber hinaus können Berufskraftfahrer maximal 120 Stunden (36 Stunden unterwegs) in Italien bleiben. Danach müssen sie das Land verlassen oder sich einer Quarantäne unterziehen.
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