
Griechenland: Das Nachteinreiseverbot gilt auch für alle LKW-Fahrer
Die Möglichkeit der Ein- und Ausreise aus Griechenland wurde vom 7. August bis auf weiteres eingeschränkt.
Das Verbot, (ab 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr) gilt für alle Fahrer, einschließlich LKW-Fahrer.
Die Maßnahme wird an folgenden Landgrenzübergängen durchgeführt:
– Kakavia (GR-ALB)
– Krystallopigi (GR-ALB)
– Evzoni (GR-MD)
– Ormenio (GR-BUL)
– Nymfea (GR-BUL)
– Kipi (GR-TUR)
Der einzige Landgrenzübergang, der rund um die Uhr geöffnet bleibt, ist Promachona (GR-BUL). Die Einschränkung gilt für alle Reisenden, die beabsichtigen, die griechische Landgrenze zu überschreiten, und es wurden bisher keine Ausnahmen angekündigt. Der Hellenische Verband des Güterkraftverkehrs (OFAE) arbeitet derzeit daran, Ausnahmen zumindest für verderbliche Waren und Gefahrgüter zu erhalten.
Es ist anzumerken, dass die griechischen Behörden alle Personen, die in das Land einreisen, verpflichtet haben, Informationen über ihren Aufenthalt durch Ausfüllen eines Passagiersuchformulars bereitzustellen.
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