
Katalonien: Ein weiterer Tag mit Lkw-Verkehrsbeschränkungen
Der katalanische Straßenverkehrsdienst (SCT) hat eine Fahrbeschränkung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7.500 kg angekündigt, die am Sonntag, den 24. April auf der Autobahn AP-7 in Kraft sind.
Nach Beendigung des Konzessionsvertrags für den Bau, Betrieb und Unterhalt einiger Autobahnen und der Abschaffung der Mautgebühren hat das Verkehrsaufkommen insbesondere auf der Autobahn AP-7 erheblich zugenommen, was insbesondere an Wochenenden zu einer Reihe von Verkehrsunfällen geführt hat. Aus diesem Grund hat sich SCT entschieden, zusätzliche Fahrspuren in Gegenrichtung zu öffnen, was bedeutet, dass Lkw nur noch auf der rechten Spur sicher fahren können. Folglich müssen nun alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7500 kg den rechten Fahrstreifen der Autobahn benutzen und dürfen zu bestimmten Zeiten an bestimmten Tagen nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Die Einschränkung gilt:
– auf dem Abschnitt der Autobahn AP-7 zwischen KP 158 in Sant Cugat del Vallès und KP 213 in Banyeres del Penedès
– auf dem Abschnitt der Autobahn B-23 zwischen KP 8 in Sant Feliu de Llobregat und der Kreuzung mit AP-7 in Papiol am Sonntag, den 24. April zwischen 15:00 und 22:00 Uhr.

Belarus: Erläuterungen zu den Umladepapieren für in der EU registrierte Spediteure
Diese Info aktualisiert einen früheren Beitrag über das belarussische Einreiseverbot für in der EU registrierte Betreiber, mit Ausnahme des Entladens oder Aushängens an 14 ausgewiesenen Umschlagplätzen nahe der Grenze.
Liste der Umschlagplätze in Belarus im Zusammenhang mit dem Verkehrsverbot für Fahrzeugen aus der UE
Bei der Durchführung internationaler Transporte sollten in der Versandanmeldung Informationen über die Umladung (Entladen/Abkupplung des Anhängers), den nachfolgenden Beförderer, die Kennzeichen des nachfolgenden Fahrzeugs sowie den Ort der festgelegten Ladungsvorgänge angegeben werden. Die Versandanmeldung ist bei den belarussischen Zollabfertigungsstellen am Ankunftsort im Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Belarus abzugeben.
Falls der EU-Beförderer bei seiner Ankunft im Zollgebiet der EAWU in Belarus keine Informationen über die Umladung hat, müssen die entsprechenden Informationen vom nachfolgenden Beförderer angegeben werden, bevor die Waren am Umladeort in das zollrechtliche Versandverfahren übergeführt werden (Entladen/Abkupplung des Anhängers).
Folgende Informationen sollten angegeben werden:
✅ Spalte 17 des CMR-Frachtbriefs – nachfolgender Beförderer (Name, Anschrift, Land);
✅ Spalte 25 des CMR-Frachtbriefs (oder eine andere Spalte, die für diese Zwecke vorgesehen ist) – Kennzeichen des Fahrzeugs, mit dem der Transport fortgesetzt wird.
Bei Warenumschlag sind diese Angaben zusätzlich in Spalte 13 des CMR-Frachtbriefs („Anweisung des Absenders“) anzugeben.
In Fällen, in denen eine in der EU zugelassener Sattelzugmaschine oder ein leeres Fahrzeug nach Belarus an den vorgesehenen Orten einfährt, um Waren für den Export abzuholen, wird den Spediteuren empfohlen, über ein Auftragsformular oder eine Vereinbarung zu verfügen, um den Zweck der Einfahrt des Fahrzeugs in das belarussische Hoheitsgebiet zu bestätigen.
IRU