
Niederlande: Corona-Schnelltest-Ergebnisse jetzt erforderlich für Reisenden aus Irland, Großbritannien oder Südafrika
Das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft hat mitgeteilt, dass alle Reisenden per Flugzeug oder Fähre die aus Irland, Großbritannien oder Südafrika in die Niederlande kommen, nachweisen müssen, dass sie mittels eines Schnelltests, der direkt vor der Abreise durchgeführt wurde, auf Coronavirus negativ getestet wurden.
Für Flugreisenden tritt diese zusätzliche Anforderung am 15. Januar um 00:01 Uhr in Kraft. Für diejenigen, die mit der Fähre anreisen, tritt die Anforderung am 19. Januar um 00:01 Uhr in Kraft.
Die neue Anforderung gilt auch für Personen, die im Verkehrsgewerbe tätig sind, wie z. B. Lkw-Fahrer sowie Fähr- und Flugbesatzungen. Es ist erwähnenswert, dass die Schnelltestanforderung bereits für Personen gilt, die aus Großbritannien über den Eurotunnel oder Eurostar in die Niederlande reisen.
Flugreisende können an mehreren Flughäfen einen Schnelltest machen. Es wird daher empfohlen, der erwarteten Reisezeit mindestens eine zusätzliche Stunde hinzuzufügen. Bitte fragen Sie den Abflughafen, ob dort Schnelltests verfügbar sind. An den Fährterminals gibt es keine Schnellteststellen. Fragen Sie Ihren Fährbetreiber, wo sich geeignete Schnellteststellen befinden.
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