
Neue Ausnahmeregelung zum LKW-Fahrverbot in Italien
Am 9. Oktober gab die italienische Straßenpolizeidirektion eine Erklärung zur Möglichkeit heraus, unter bestimmten Bedingungen auch an Tagen, an denen Fahrverbote gelten, leere LKW zu fahren.
Diese Ausnahmeregelung gilt für Fahrverbote für LKW über 7,5 t, die bereits eine Ausnahmeregelung von der Präfektur gemäß Artikel 9 der Verordnung 525 vom 4. Dezember 2018 erhalten haben. Nach der Erläuterung gilt die Ausnahmeregelung auch, wenn das Fahrzeug leer fährt zur Ladestelle. Die Abweichung gilt vom Ausgangspunkt der Reise über die Ladestelle bis zum Bestimmungsort. Jede Leerfahrt muss jedoch im Antrag auf eine Ausnahmeregelung angegeben werden, „damit die Präfektur die objektive Kohärenz der Entfernung und Route der Reise beurteilen kann, für die am Tag des Verbots eine Befreiung beantragt wird“.
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