LKW-Durchfahrtsverbot in Lüdenscheid: verstärkte Polizeikontrollen
Am 10. Juni 2023 ordnete die Stadt Lüdenscheid ein Lkw-Durchfahrtsverbot an. Die Polizei Märkischer Kreis wird in der Folge am 12. Juni 2023 über mehrere Wochen mit umfangreichen Kontrollmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet beginnen.
Die Auswirkungen der Autobahnsperrung BAB 45 stellen seit dem 02.12.2021 eine vielschichtige Herausforderung dar. Besonders betroffen sind Anwohner der Umleitungs- bzw. Ausweichstrecken, die seit der Sperrung enormen Belastungen ausgesetzt sind. Die Sperrung wirkt sich aber auch massiv auf andere Bereiche aus, darunter Gewerbe,- Speditions- und Industriebetriebe, Berufspendler, etc.
Das Verbot gilt flächendeckend in Lüdenscheid für Kraftfahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen überschreitet. Die Durchfahrt ist nur für den regionalen Güterverkehr (Erstbeladeort und ein weiterer Ladeort liegen nicht weiter als 75 km auseinander) und den sogenannten Ziel- und Quellverkehr im Stadtgebiet Lüdenscheid erlaubt. Die Stadt Lüdenscheid erteilt auf Antrag Ausnahmegenehmigungen.
Polizei und die Stadt Lüdenscheid werden diese Durchfahrtsverbote ab dem 12.06.2023 mit einem großen Aufgebot an Kräften überwachen. Insgesamt rollen werktäglich allein ca. 5.500 mautpflichtige Fahrzeuge auf die Kontrollstellen zu. Dazu kommt noch eine bislang unbekannte Zahl an Lastkraftwagen, die nicht der Mautpflicht unterliegen. Auch PKW-Gespanne, die gewerblich unterwegs sind und über 3,5 Tonnen wiegen, können vom Verbot betroffen sein.
Polizeiliches Ziel ist es, möglichst viele verbotene Durchfahrten zu verhindern. Die Herausforderung: Eine Durchfahrtsberechtigung lässt sich weder am Kennzeichen noch an der Planen-Aufschrift erkennen. Sie kann nur anhand der Ladepapiere festgestellt werden. Das heißt: Nicht jeder LKW mit “fremd” anmutenden Aufschriften bzw. internationalem Kennzeichen ist auf der Durchfahrt. Aufgrund der Globalisierung tragen auch diese LKW zur Versorgung der Region bei.
Eine verbotene Durchfahrt kostet 100,- Euro plus Verwaltungsgebühr (keine Punkte). Die weitaus größere “Strafe” wird in der Zurückweisung von Fahrzeugführern liegen, die keine Durchfahrtsberechtigung nachweisen können. Denn wer nicht durchfahren darf, wird an Ort und Stelle zurückgewiesen und muss große Umwege in Kauf nehmen.
Die Polizei rechnet damit, dass es durch die Kontrollen zu weiteren Verkehrsstörungen kommen wird. Das liegt vornehmlich am vorhandenen Verkehrsraum und der Vielzahl an zu kontrollierenden Fahrzeugen. Um überhaupt eine Wirkung zu erzielen, lassen sich daher Störungen nicht gänzlich vermeiden. So genannte “Vollkontrollen”, bei der ausnahmslos jedes potentiell nicht berechtigte Fahrzeug angehalten würde, sind nicht möglich. Sie würden zu einem Verkehrskollaps führen, den es zu vermeiden gilt. Auch die vorhandenen Kontrollflächen sind hierfür nicht geeignet. Wie hoch der Anteil des Durchgangsverkehrs tatsächlich ist, wird sich in den ersten Tagen der Kontrollen zeigen.
Die Kontrollen finden schwerpunktmäßig an folgenden Orten statt:
– Lüdenscheid Nord, im Bereich der L 692
– Brunscheider Straße im Bereich der Anschlussstelle Lüdenscheid
Mitte
– Anschlussstelle Lüdenscheid-Süd
– Lüdenscheid Brügge (B 54, B 229).
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