Die 3G-Regel am Arbeitsplatz für Lkw-Fahrer ab 15. Januar in Luxemburg
Demnach, muss jeder Arbeitnehmer, ob angestellt oder selbständig, geimpft, genesen oder negativ getestet sein, um den Arbeitsplatz betreten zu dürfen.
✅ Die 3G-Regelung gilt nicht für Fahrer im Transit durch Luxemburg.
✅ Es wurde auch beschlossen, dass die “3G”-Regel nicht für Fahrer ausländischer Transportunternehmen gilt, die nach Luxemburg kommen, um zu entladen/beladen und dann das Land wieder verlassen (keine zeitliche Begrenzung, so dass der Fahrer ihre tägliche/wöchentliche Ruhezeit in Luxemburg verbringen können).
Ausnahmen:
✅ Die “3G”-Regel gilt für Fahrer ausländischer Transportunternehmen, wenn diese in Luxemburg Kabotagefahrten durchführen. In diesem Fall ist der ausländische Transportunternehmer für seinen Fahrer genauso verantwortlich wie ein luxemburgischer Transportunternehmer.
❗ Kurz gesagt: Die “3G”-Regel gilt nicht für Lkw-Fahrer ausländischer Transportunternehmen, außer bei Kabotagefahrten.
WICHTIG: Da einige Unternehmen beschließen könnten, die “3G”-Regelung auf ihrem Betriebsgelände auch für externe Personen einzuführen, sollte sich jedes Transportunternehmen, das in Luxemburg be- oder entladen muss, im Voraus mit den Unternehmen in Verbindung setzen, bei denen er zu be- oder entladen beabsichtigt, um Überraschungen zu vermeiden.
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