
Deutschland: Änderung der Ferienreiseverordnung
Aufgrund der veränderten Verkehrsmengen und des Zustands von Autobahnen und Bundesstraßen hat der Bundesrat am 16. Juni die 13. Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung beschlossen.
Die Ferienreiseverordnung verbietet Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern, einschließlich damit verbundener Leerfahrten, das Befahren der Autobahnen und Bundesstraßen. Damit stellt sie für den Verkehr mit Pkw einen Beitrag zum zügigen Erreichen der Urlaubsorte in den Hauptreisemonaten dar.
❗Auf Grund der sich ändernden Verkehrsbelastungen und Ausbauzustände der Autobahnen und Bundesstraßen ist eine Aktualisierung des Katalogs der Verbotsstrecken erforderlich.
Erneuter Änderungsbedarf ergibt sich für das Jahr 2023 aufgrund von Änderungsanzeigen der Autobahn GmbH des Bundes sowie der Länder Brandenburg und Hessen, welche die Lastkraftwagen-Fahrverbote in der Ferienreisezeit auf dem brandenburgischen Abschnitt der A10 sowie dem hessischen Abschnitt der Autobahnen 4 und 5 infolge geänderter Ausbauzustände befürworten.
Begründung
⭕ Die A 4 stellt die wichtigste Verbindungsroute des Ferienreiseverkehrs zwischen Südwestdeutschland bzw. dem Rhein-Main-Gebiet und Ostdeutschland dar. Im Bereich zwischen Kirchheimer Dreieck und Landesgrenze Thüringen bei Herleshausen ist die Strecke überwiegend vierstreifig ausgebaut. Die Verkehrsmengen liegen bei bis zu 40.000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden und einem Schwerverkehr-Anteil zwischen 20 und 25%. Es sind Steigungsstrecken von deutlich über 4 Prozent (teilweise bis zu 6,5%) vorhanden. Während der Ferienzeit ist regelmäßig mit 20 bis 40% an Mehrverkehr zu rechnen. Daneben weist die Strecke in weiten Teilen einen veralteten Querschnitt ohne befestigten Seitenstreifen auf. Hinzu kommen verkehrliche Einschränkungen infolge der noch über mehrere Jahre laufenden Ausbauarbeiten. Dadurch treten in den Sommermonaten wegen Überlastungen immer wieder Rückstauereignisse mit Geschwindigkeiten unter 60 Kilometer pro Stunde auf.
⭕ Die A 5 zwischen AS Homberg (Ohm) und Hattenbacher Dreieck ist nur vierstreifig ausgebaut. Sie stellt die wichtigste Verbindungsroute des Ferienreiseverkehrs zwischen Südwestdeutschland bzw. dem Rhein-Main-Gebiet und Nord- bzw. Ostdeutschland dar. Die Verkehrsmengen liegen bei deutlich über 50.000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden und einem Schwerverkehr-Anteil zwischen 18,5 und 20%. Es sind Steigungsstrecken von über 4 bis 7 Prozent vorhanden. Es ist ferienzeitbedingt mit einem Mehrverkehr an Samstagen von 30 bis 50% zu rechnen. Die Strecke von AS Homberg (Ohm) bis Bad Homburger Kreuz ist bereits in der Ferienreiseverordnung berücksichtigt. Eine Ergänzung ist daher zum Lückenschluss sinnvoll. Auf diesem Streckenabschnitt kommt es regelmäßig, verstärkt an den Hauptreisetagen der Sommerferien, zu Rückstauereignissen mit Geschwindigkeiten von unter 60 Kilometer pro Stunde. Die Ausweichstrecken auf der B 49 und der B 62 sind für Lkw im jeweiligen Zeitraum uneingeschränkt nutzbar.
⭕ Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen im Zuge der A 10 (einschließlich der A 24) wird davon ausgegangen, dass die A 10 im Abschnitt Kreuz Oranienburg über das Autobahndreieck Pankow bis zum Autobahndreieck Barnim nunmehr die Ferienreiseverkehre einschließlich der Lkw-Verkehre (insbesondere größer als 7,5 Tonnen und Lkw inklusive Anhänger) auch an den Samstagen im fraglichen Zeitraum bewältigen kann und keine Kapazitätsengpässe mehr bestehen. Vielmehr bedarf es infolge einer erheblichen Gewerbeansiedlung in diesem Einzugsbereich der Entlastung des nachgeordneten Netzes und insbesondere der dortigen Anwohner von Ortsdurchfahrten. Ziel sollte sein, die durch die Neuansiedlung induzierten Verkehre vorwiegend über die Bundesautobahn abzuwickeln und einer zusätzlichen Belastung der Bevölkerung an den Samstagen vorzubeugen.
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