Katalonien – zusätzliche Beschränkungen für Lkw
In Anbetracht des prognostizierten Anstiegs des Verkehrsaufkommens am 23., 25. und 26. September sind auf einigen Straßen- und Autobahnabschnitte zusätzliche Beschränkungen eingeführt worden. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen müssen den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Am Freitag, 23. September von 15:00 bis 21:00 Uhr::
➖ die Autobahn AP-7 zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallés, Granollers und der Kreuzung mit der C-60 in La Roca del Vallés und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2 in der Gemeinde Motoresll von 17:00 bis 21:00 Uhr
➖ die Autobahn AP-7 im Gebiet von Terres de l’Ebre, wo es nur zwei Fahrspuren gibt, zwischen KP 257, Ausfahrt 35 in Vila-seca, Salou, Reus S. und Port Aventura, in der Gemeinde Vila-seca , und KP 344,8 die Grenze zwischen Tarragona und Castellón, in der Gemeinde Ulldecona, von 15:00 bis 21:00 Uhr.
Am Sonntag, 25. September von 15:00 bis 22:00 Uhr:
➖ die C-32 in Richtung Norden, zwischen KP 114, an der Kreuzung 113 bei Canet de Mar, in der Gemeinde Canet de Mar, und KP 84,5, an der Kreuzung mit der B-20, in der Gemeinde Montgat.
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Norden, zwischen KP 111,1, Ausfahrt 11 bei Sant Celoni und Montseny in der Gemeinde Sant Celoni, und KP 133,8, Ausfahrt 13 bei Granollers, Montornès del Vallès und Vilanova del Vallés, in der Gemeinde Montornès del Vallès ;
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Süden, zwischen KP 158, wo die B-30 in die AP-7 mündet, in der Gemeinde de Sant Cugat del Vallés, und KP 213 in der Gemeinde Banyeres del Penedès, die Gabelung der AP-7 / AP-2
➖ die B-23, zwischen KP 8, Ausfahrt 8 bei Sant Feliu de Llobregat und Molins de Rei Sud, in der Gemeinde Sant Feliu de Llobregat, und KP 15,5 auf der B 23, an der Kreuzung mit der AP-7, in die Gemeinde Castellbisbal.
Am Sonntag, 26. September von 15:00 bis 22:00 Uhr:
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Norden, zwischen KP 111,1, Ausfahrt 11 bei Sant Celoni und Montseny in der Gemeinde Sant Celoni, und KP 133,8, Ausfahrt 13 bei Granollers, Montornès del Vallès und Vilanova del Vallés, in der Gemeinde Montornès del Vallès ;
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Süden, zwischen KP 158, wo die B-30 in die AP-7 mündet, in der Gemeinde de Sant Cugat del Vallés, und KP 213 in der Gemeinde Banyeres del Penedès, die Gabelung der AP-7 / AP-2
➖ die B-23, zwischen KP 8, Ausfahrt 8 bei Sant Feliu de Llobregat und Molins de Rei Sud, in der Gemeinde Sant Feliu de Llobregat, und KP 15,5 auf der B 23, an der Kreuzung mit der AP-7, in die Gemeinde Castellbisbal.
Deutschland: Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für den Transport von Mineralöl und Flüssiggas
Der Grund für diese Entscheidung ist die Verknappung der Binnenschiff- und Schienenkapazitäten aber auch der stark gestiegene Energieträgerbedarf.
Das sächsische Verkehrsministerium hat heute eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot für den Transport aller Arten von Mineralöl (Heizöl/Diesel/Kerosin/Benzin) und Flüssiggas (Butan/Propan) für das Gebiet des Freistaates Sachsen erlassen. Dies dient insbesondere der Sicherstellung funktionierender Lieferketten im Energiesektor, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt ab Sonntag, den 18. September 2022 und ist bis Sonntag, den 1. Januar 2023 befristet und gilt auch für Leerfahrten dieser Fahrzeuge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den oben genannten Transporten stehen.
Tyrol: Amendment to the regulation on the sectoral HGV driving ban
Due to extensive construction work on the rail infrastructure and at the Brennersee terminal, ROLA rail services between Wörgl and Brennersee will be suspended in both directions from the evening of 19.08 to the evening of 29.08.
The following measures are being taken to mitigate the effects of these restrictions:
1) the number of ROLA services will be increased from one a day per direction to 5 a day per direction between 19.08 and 29.08:
From Wörgl -> Trento trains leave at 02:00, 04:15, 11:00, 15:00 and 17:15
From Trento -> Wörgl trains leave at 02:30, 08:00, 10:50, 18:25 and 20:20
In this way, the transport capacity at this destination will be increased to 210 slots/day. More information can be found at https://rola.railcargo.com/de/.
2) In addition, the federal state of Tyrol will amend the regulation on the sectoral HGV driving ban for the duration of the construction work (19-29 Aug) as follows:
With the unavailability of the Brenner terminal, it will be more difficult to reach certain destinations between the Brenner and the Trento terminal via the ROLA.
For this reason, the core zone (Kernzone) where the sectoral ban applies will be expanded to ensure that the temporary closure of the Brenner terminal does not give rise to diversion traffic in the south and in the north aimed at avoiding the sectoral driving ban.
Journeys whose destination OR point of origin is located in the following provinces or regions (consitituting the extended core zone) are exempt from the sectoral driving ban in the above-mentioned period:
a) Austria: the political districts of Imst, Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt, Kufstein, Lienz and Schwaz,
b) Italy: all district communities of the Autonomous Province of Bolzano and in the Autonomous Province of Trento, the valley communities Comun General de Fascia, Comunità Territoriale della Val di Fiemme, Comunità di Primiero and Comunità Valsugana e Tesino.
Drivers are reminded that the other regulations on the A12 Inntal Autobahn remain unchanged.
Diesel-Lkw sollen in Lyon bis 2026 komplett verboten werden
Die französische Stadt Lyon hat dafür gestimmt, ab dem kommenden Jahr eine strengere Umweltzone (Low Emission Zone, ZFE) einzurichten. Ab 2026 soll der inzwischen eingeschränkte Einsatz von Diesel-Lkw ganz verboten werden.
Als Ergebnis der letzten Abstimmung trat das Verbot von Pkw mit Umweltvignetten der Kategorie 5 (Diesel-Pkw mit Zulassung vor dem 1.1.2001) und nicht klassifizierten Privatfahrzeugen am 1. September 2022 in Kraft. Gemäß dem beschlossenen Zeitplan wird das Verbot schrittweise erfolgen zwischen 2023 und 2026 auf Fahrzeuge der Klassen 4 (Euro 4), 3 (Euro 5) und 2 (Euro 6) ausgeweitet.
Die Umweltzone umfasst:
– fast alle Stadtbezirke von Lyon,
– Teile von Villeurbanne, Bron und Vénissieux innerhalb der Umgehungsstraße Laurent Bonnevay
– die gesamte Gemeinde Caluire-et-Cuire.
Erwähnenswert ist, dass die Umweltzone (ZFE) in der Stadt Lyon am 1. Januar 2020 eingerichtet wurde. Das Verbot gilt für LKW und leichte Nutzfahrzeuge, die zum Transport von Gütern mit Crit’air 3, 4 oder 5-Aufklebern (Kategorie N), was bedeutet, dass diese Fahrzeuge nicht mehr in der ZFE fahren oder parken dürfen. Bei Nichteinhaltung wird eine Strafe in Höhe von 68 € für leichte Nutzfahrzeuge und 135 € für Lkw verhängt.
Um Spediteure zu unterstützen, bietet die Stadt Lyon Zuschüsse für die Anschaffung sauberer Fahrzeuge (mit Erdgas- oder Elektroantrieb: BEV oder FCEV):
• leichte Nutzfahrzeuge: 5.000 Euro für 100% CNG oder 100% Elektro, 8.000 Euro für Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb,
• Lkw (mit zGG über 3,5 t): 10.000 EUR für 100 % CNG- oder 100 % Elektrofahrzeuge, 13.000 EUR für Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb,
• Dreirad mit Elektroantrieb: 3000 EUR.
Spediteure, die Lkws oder leichte Nutzfahrzeuge kaufen, können einen zusätzlichen Betrag von 1.000 Euro erhalten, wenn sie einen Ökogas- oder Ökostromliefervertrag für mindestens 2 Jahre abschließen.
Sperrungen des Mont-Blanc-Tunnels im September, Oktober und November
Aufgrund von Wartungsarbeiten ist der Tunnel in folgenden Nächten von 19:30 bis 6:00 Uhr komplett gesperrt:
➖ 31. August / 1. September
➖ 1./2. September;
➖ 5./6. September;
➖ 6./7. September;
➖ 12./13. September;
➖ 13./14. September;
➖ 14./15. September;
➖ 15./16. September;
➖ 19./20. September;
➖ 20./21. September;
➖ 21./22. September;
➖ 22./23. September;
➖ 26./28. September;
➖ 27./28. September;
➖ 28./29. September;
➖ 29./30. September;
➖ 3./4. Oktober;
➖ 4./5. Oktober;
➖ 5./6. Oktober;
➖ 6./7. Oktober;
➖ 10. Oktober (ab 22:00 Uhr) bis 11. Oktober (bis 6:00 Uhr);
➖ 11./12. Oktober;
➖ 12./13. Oktober;
➖ 13./14. Oktober;
Der Tunnel wird für 21 Tage komplett gesperrt
➖ von 17:00 Uhr am 17. Oktober bis 10:00 Uhr am 7. November.
Bayern: Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen an der B21 Weißbachbrücke
Aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes der Brücke über den Weißbach und einer noch nicht abgeschlossenen Schadensanalyse gilt als Vorsorgemaßnahme bis auf wenige Ausnahmen ein Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen.
Der für die B21 zuständige Straßenbaulastträger hat die untere Verkehrsbehörde im Landratsamt Berchtesgadener Land darüber informiert, dass die Brücke über den Weißbach in der Gemeinde Schneizlreuth sich in einem schlechten Bauwerkszustand befindet und der tragende Teil des Bauwerks aus einem Stahlbetonrahmen aus dem Jahr 1936 besteht, der aufgrund seiner Verblendung durch einen noch wesentlich älteren Bogen und seitliche Brüstungsmauern nicht einsehbar ist. Die fortschreitende Schädigung der sichtbaren Bauteile lässt jedoch befürchten, dass auch der unzugängliche Rahmen bereits erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Ein gutachterlicher Zwischenbericht, der die Umstände näher darlegt, wurde kürzlich vorgelegt.
Der für die B21 zuständige Straßenbaulastträger hält es angesichts des unklaren Zustandes der Brücke für geboten, „bis zum Vorliegen der endgültigen Ergebnisse weitere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen“. „Eine sofortige Reduzierung dieser Schwerverkehrsüberfahrten auf das unumgängliche Maß – zunächst bis zum Vorliegen des endgültigen Ergebnisses der ‚Objektbezogenen Schadensanalyse‘ und der Nachrechnung – ist daher dringend zu empfehlen.“
Die B21 dient im Bereich Bad Reichenhall bis zum Grenzübergang Melleck mit der Gemeinde Schneizlreuth dazwischen als einzige Verbindung im sogenannten kleinen deutschen Eck und der Erschließung der dortigen Infrastruktur. Darin beinhaltet ist auch die einzige Zufahrtsmöglichkeit für den Rettungsdienst zum Krankenhaus in Bad Reichenhall und für sämtliche Hilfsorganisationen bei größeren Einsatzlagen, Großschadensereignissen und Katastrophen.
Erste Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Bereich des Brückenbauwerkes wurden durch den Straßenbaulastträger bereits ergriffen. Die Geschwindigkeit wurde auf 30 km/h reduziert und Betonleitwände zu beiden Seiten der Fahrbahn zur Absturzsicherung aufgestellt.
Eine Ausnahme vom Durchfahrtsverbot besteht für den Lieferverkehr, welcher der Versorgung der Gebiete Berchtesgadener Land (BGL), Traunstein (TS), Zell am See (ZE) und Kitzbühel (KB) dient. Die Ausnahmebereiche wurden in Anlehnung an die Transitsperre durch Österreich im Bereich des kleinen deutschen Ecks gewählt.
Auf die Sperrmaßnahme wird an allen relevanten Kreuzungs- und Einmündungsbereichen im ganzen Landkreis Berchtesgadener Land sowie im Landkreis Traunstein hingewiesen und der Verkehr umgeleitet. Diese erfolgt großflächig über die Autobahn A8 sowie von Lofer kommend wieder zurück nach Österreich.
Die Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Schilder durch das Staatliche Bauamt Traunstein in Kraft.
Katalonien – zusätzliche Beschränkungen für Lkw
In Anbetracht des prognostizierten Anstiegs des Verkehrsaufkommens am 26. und 28. August sind auf einigen Straßen- und Autobahnabschnitte zusätzliche Beschränkungen eingeführt worden. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen müssen den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Am Freitag, 26. August:
➖ die Autobahn AP-7 zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallés, Granollers und der Kreuzung mit der C-60 in La Roca del Vallés und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2 in der Gemeinde Motoresll von 17:00 bis 21:00 Uhr
➖ die Autobahn AP-7 im Gebiet von Terres de l’Ebre, wo es nur zwei Fahrspuren gibt, zwischen KP 257, Ausfahrt 35 in Vila-seca, Salou, Reus S. und Port Aventura, in der Gemeinde Vila-seca , und KP 344,8 die Grenze zwischen Tarragona und Castellón, in der Gemeinde Ulldecona, von 15:00 bis 21:00 Uhr.
Am Sonntag, 28. August:
➖ die C-32 in Richtung Norden, zwischen KP 114, an der Kreuzung 113 bei Canet de Mar, in der Gemeinde Canet de Mar, und KP 84,5, an der Kreuzung mit der B-20, in der Gemeinde Montgat.
➖ auf den Straßen zwischen der C-32 in Richtung Süden, zwischen KP 47,5, Ausfahrt Gavà, in der Gemeinde Gavà und KP 60, Ausfahrt 15 bei l’Hospitalet, in der Gemeinde Cornellà de Llobregat;
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Norden, zwischen KP 111,1, Ausfahrt 11 bei Sant Celoni und Montseny in der Gemeinde Sant Celoni, und KP 133,8, Ausfahrt 13 bei Granollers, Montornès del Vallès und Vilanova del Vallés, in der Gemeinde Montornès del Vallès ;
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Süden, zwischen KP 158, wo die B-30 in die AP-7 mündet, in der Gemeinde de Sant Cugat del Vallés, und KP 213 in der Gemeinde Banyeres del Penedès, die Gabelung der AP-7 / AP-2
➖ die B-23, zwischen KP 8, Ausfahrt 8 bei Sant Feliu de Llobregat und Molins de Rei Sud, in der Gemeinde Sant Feliu de Llobregat, und KP 15,5 auf der B 23, an der Kreuzung mit der AP-7, in die Gemeinde Castellbisbal.
Catalonia – additional HGV restrictions
In view of the forecasted increase in traffic volume on July 29 and 31, the following restrictions have been introduced on some road and motorway sections for vehicles or combinations of vehicles with a maximum authorised mass of more than 7.5 tons, which are required to use the right lane and must not overtake other vehicles and drive faster than 80 km/h.
On Friday, July 29:
⏺ the AP-7 motorway, between KP 126, exit 12B at La Roca del Vallés, Granollers and the junction with the C-60 in La Roca del Vallés, and KP 172, exit 25 at Martorell and the junction with the A-2 in the Motoresll commune, from 5:00 PM to 9:00 PM
⏺ the AP-7 motorway in the territory of Terres de l’Ebre, where there are only two lanes, between KP 257, exit 35 at Vila-seca, Salou, Reus S. and Port Aventura, in the municipality of Vila-seca, and KP 344,8 the border between Tarragona and Castellón, in the municipality of Ulldecona, from 3:00 PM to 9:00 PM.
On Sunday, July 31:
⏺ the northbound C-32, between KP 114, at the junction 113 at Canet de Mar, in the municipality of Canet de Mar, and KP 84.5, at the junction with the B-20, in the municipality of Montgat.
⏺ on the roads between the southbound C-32, between KP 47.5, the Gavà exit, in the commune of Gavà and KP 60, exit 15 at l’Hospitalet, in the commune of Cornellà de Llobregat;
⏺ the northbound AP-7 motorway, between KP 111.1, exit 11 at Sant Celoni and Montseny in the commune of Sant Celoni, and KP 133.8, exit 13 at Granollers, Montornès del Vallès and Vilanova del Vallés, in the municipality of Montornès del Vallès;
⏺ the southbound AP-7 motorway, between KP 158, where the B-30 joins the AP-7, in the commune of de Sant Cugat del Vallés, and KP 213 in the commune of Banyeres del
⏺ the B-23, between KP 8, exit 8 at Sant Feliu de Llobregat and Molins de Rei Sud, in the municipality of Sant Feliu de Llobregat, and KP 15.5 on the B 23, at the junction with the AP-7, in the municipality of Castellbisbal.
Niederlande: Haringvlietbrug schließt am Wochenende
Die Renovierungsarbeiten an der Brücke dauern von Freitag, 26. August 2022, an 21:30 bis Montag, 29. August 2022 bis 5:00 .
Während der Arbeiten ist die Brücke für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Kiltunnel-Fahrt ist das ganze Wochenende über kostenlos. Verkehrsteilnehmer müssen mit zusätzlicher Fahrzeit rechnen.
Umleitungen:
Slowakei hebt das Feiertagsfahrverbot auf
Aufgrund der bevorstehendes Feiertags hat das Landespolizeipräsidium am 29. August sowie eine generelle Ausnahme vom Lkw-Fahrverbot erteilt.
Die Ausnahme gilt für alle Lkw, die auf Autobahnen, Straßen erster Klasse und Straßen mit internationalem Verkehr fahren, die aus einigen Nachbarländern in die Slowakei einreisen und deren Bestimmungsort (z. B. Firmensitz oder Entladeort) in der Slowakei liegt.
Bitte beachten Sie, dass für die auf den 1. und 15. September fallenden Feiertage keine Ausnahme erteilt worden ist, d. h. das Lkw-Fahrverbot gilt an diesen Tagen wie gewohnt, also von 00:00 bis 22:00 Uhr.