Deutschland – Sperrung eines Abschnitts der Autobahn A7 bei Hamburg
Von Donnerstag, 17. November 2022, 22:00 Uhr, bis Montag, 21. November 2022, 5:00 Uhr, wird die A7 zwischen den Anschlussstellen Hamburg-Volkspark und Hamburg-Waltershof für den Verkehr vollständig gesperrt.
Die Erreichbarkeit des Hamburger Hafens aus Richtung Süden wird bis Freitag, 18. November, 22:00 Uhr gewährleistet.
Bitte beachten Sie, dass Schwerlasttransporte (Sondertransporte) die A7 weiträumig umfahren müssen, da eine Durchfahrt in beide Richtungen nicht möglich ist. Behinderungen sind auch auf den Umleitungsstrecken zu erwarten.
Die Sperrung steht im Zusammenhang mit dem achtspurigen Ausbau der A7.
Vollständige Schliessung des Mont-Blanc-Tunnels für 21 Tage
Um die vollständige Erneuerung des Straßenbelags mit Instandhaltungsmaßnahmen an sämtlichen Fahrbahnoberflächen über die gesamte Tunnellänge zu ermöglichen, wird der Mont-Blanc-Tunnel von 17:00 Uhr am Montag, den 17. Oktober bis 10:00 Uhr am Montag, den 7. November komplett für den Verkehr gesperrt.
Konsultieren Sie die Karte mit den empfohlenen Alternativrouten.
Quelle der Informationen und Grafiken: Tunnel Mont Blanc
Norwegen übernimmt die Regeln des Mobilitätspakets ab dem 1. November
Obwohl Norwegen kein EU-Mitglied ist und nicht verpflichtet ist, diese Vorschriften einzuhalten, ist das Verkehrsministerium des Landes zu dem Schluss gekommen, dass das EU-Mobilitätspaket dazu beitragen wird, den Straßenverkehrssektor zu einem besseren Ort zum Arbeiten und Wirtschaften zu machen. Aus diesem Grund hat das Ministerium beschlossen, neue Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer, die Verwendung von Fahrtenschreibern in Fahrzeugen und die Regeln für den Zugang zum Beruf eines Kraftverkehrsunternehmers zu erlassen.
Die neuen Regelungen sind Teil des sogenannten Sozialteils des Mobilitätspakets, das am 18. März in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde.
Die wichtigsten Regelungen, die am 1. November in Kraft treten:
⏺ Für den Betrieb von Kleintransportern über 2,5 Tonnen ist eine internationale Transportlizenz erforderlich. Transportunternehmen müssen auch andere Anforderungen erfüllen, wie z. B. Sitz im EWR-Raum, guter Ruf, ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Kompetenz.
⏺ Die Kabotageregeln gelten auch für den internationalen Transport mit Kleintransportern.
⏺ Fahrzeuge im internationalen Verkehr müssen alle 8 Wochen zu einer der Betriebsstätten in ihrem Mitgliedstaat zurückkehren.
⏺ Transportunternehmen müssen ihre Arbeit so zu planen dass der Fahrer in der Lage ist, wenigstens alle vier Wochen nach Hause zurückzukehren und eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit zu nehmen,
⏺ Fahrer dürfen ihre wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen
⏺ Die Vergütung für Fahrer darf nicht davon abhängen, wie schnell die Waren geliefert werden.
⏺ Die Karenzzeit von 4 Tagen nach der letzten abgeschlossenen Kabotagebeförderung, während der ausländische Fahrzeuge keine Kabotagebeförderungen in Norwegen durchführen dürfen.
Änderungen gültig ab 2026:
⏺ Für Kleintransporter mit einem zGG von 2,5 bis 3,5 Tonnen, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden, gelten die Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten
⏺ Kleintransporter mit einem zGG von 2,5 bis 3,5 Tonnen, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden, müssen mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein
Nächtliche Sperrung des Mont-Blanc-Tunnels
Die Wartungsarbeiten am französischen Tunnel haben begonnen, und es wurde beschlossen, den Nachtverkehr zu ändern.
Um den Betrieb zu ermöglichen, wird der Verkehr im Mont-Blanc-Tunnel nachts vollständig unterbrochen:
– von Montag, 10. Oktober, bis Dienstag, 11. Oktober, von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens,
– von Dienstag, 11. Oktober, bis Mittwoch, 12. Oktober, von 19.30 Uhr bis 6 Uhr morgens,
– von Mittwoch, 12. Oktober, bis Donnerstag, 13. Oktober, von 19.30 Uhr bis 6.00 Uhr,
– Donnerstag, 13. Oktober, bis Freitag, 14. Oktober, von 19.30 Uhr bis 6 Uhr morgens.
Quelle: Febetra
Der Kreml verbietet einigen westlichen Lkw den Transit durch Russland
Präsident Wladimir Putin unterzeichnete ein Dekret, das die russische Regierung ermächtigt Lkw von Fuhrunternehmen aus der EU, Großbritannien, Norwegen und der Ukraine den Transit durch Russland zu verbieten. Das Verbot gilt für alle Arten von Straßengüterverkehr: bilateral, Transit und von / nach Drittländern.
Das Verbot sollte nicht für die folgenden Situationen gelten:
1) ausländische Lkw, die ausländischen Spediteuren gehören und im Ausland registriert sind, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets auf dem Territorium Russlands befanden, sofern sie Russland innerhalb von 7 Tagen verlassen;
2) Transitbeförderung von Güter mit Lkw, die in das Land der Zulassung zurückkehren, vorausgesetzt, dass Fahrzeuge, die ausländischen Spediteuren gehören und im Ausland zugelassen sind, Russland innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens des Erlasses betreten und verlassen;
3) internationale Straßentransporte, die in der Liste der Ausnahmen aufgeführt ist,
5) internationale Straßentransporte mit einem Ausgangsort im Ausland und mit einem Bestimmungsort im Kaliningrader Gebiet und in der entgegengesetzten Richtung,
6) Umladen von Gütern auf russische oder weißrussische Fahrzeuge, sofern diese Spediteure über Genehmigungen für den vorherigen und / oder nachfolgenden Teil der Reise verfügen, und umgekehrt,
7) Ersatz des Anhängers / Aufliegers durch russische oder weißrussische Fahrzeuge, sofern diese Spediteure über Genehmigungen für den vorherigen und / oder nachfolgenden Teil der Reise verfügen, und umgekehrt,
❗Für Situationen, die oben unter 4-7 beschrieben sind, darf die Kraftstoffmenge ausländischer Lastwagen, die Russland verlassen, 200 Liter nicht überschreiten.
❗Für die unter 6 und 7 oben beschriebenen Situationen sind Ersatz und Umladung nur in ausgewiesenen Bereichen unter Zollkontrolle erlaubt. Diese befinden sich in:
– Oblast Kaliningrad (alle Stadtgebiete),
– Oblast Leningrad (Stadtbezirk Wyborg, Stadtbezirk Kingisepp),
– Oblast Murmansk (Stadt Murmansk, Stadtbezirk Pechenengky, Bezirk Kola, Bezirk Kandalaksha),
– Oblast Pskow (Stadt Pskow, Bezirk Sebesch, Bezirk Petschora, Bezirk Pytalowski),
– Republik Karelien (Stadtbezirk Kostomuksha, Bezirk Lakhdenpokhsky, Bezirk Loukhsky, Bezirk Sortavalsky),
– St. Petersburg.
Katalonien – zusätzliche Beschränkungen für Lkw
In Anbetracht des prognostizierten Anstiegs des Verkehrsaufkommens am 7. und 9. Oktober sind auf einigen Straßen- und Autobahnabschnitte zusätzliche Beschränkungen eingeführt worden. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen müssen den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Am Freitag, 7.Oktober, von 17:00 bis 21:00 Uhr gilt die Beschränkung auf:
➖ der Autobahn AP-7 zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallés, Granollers und der Kreuzung mit der C-60 in La Roca del Vallés und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2 in der Gemeinde Martorell;
➖ die Autobahn AP-7 im Gebiet von Terres de l’Ebre, wo es nur zwei Fahrspuren gibt, zwischen KP 257, Ausfahrt 35 in Vila-seca, Salou, Reus S. und Port Aventura, in der Gemeinde Vila-seca, und KP 344,8 die Grenze zwischen Tarragona und Castellón, in der Gemeinde Ulldecona.
Am Sonntag, 9. Oktober, von 17:00 bis 22:00 Uhr, gilt die Beschränkung auf:
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Norden, zwischen KP 111,1, Ausfahrt 11 bei Sant Celoni und Montseny in der Gemeinde Sant Celoni, und KP 133,8, Ausfahrt 13 bei Granollers, Montornès del Vallès und Vilanova del Vallés, in der Gemeinde Montornès del Vallès.
Die Tschechen weiten die Grenzkontrollen aus
Die am 29. September vorübergehend eingeführten Grenzkontrollen bleiben bis zum 28. Oktober in Kraft.
Die Maßnahme wurde ursprünglich für einen Zeitraum von 10 Tagen eingeführt, also bis zum 8. Oktober. Da die Grenze weiterhin geschützt werden muss, hat die tschechische Regierung beschlossen, die Grenzkontrollen weitere 20 Tage fortzusetzen.
„Die Zunahme der Migration ist dramatisch, wie die Grenzkontrollen deutlich gezeigt haben, daher wäre es nicht sinnvoll, sie jetzt aufzuheben. Beim bevorstehenden Treffen der EU-Innenminister werden wir uns auch mit der Situation entlang der Westbalkanroute befassen“, sagte Vít Rakušan, tschechischer Innenminister.
3. Oktober – darf ich auf Landesstraßen fahren?
Am 3. Oktober feiert Deutschland den Tag der Deutschen Einheit.
❗ An diesem Tag gilt leider im gesamten deutschen Straßennetz zwischen 00:00 Uhr und 22:00 Uhr ein Fahrverbot für Gütertransportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen.
Darüber hinaus haben aufgrund des Feiertags in Deutschland auch Österreich und Italien Lkw-Fahrverbote eingeführt, um Staus an der Grenze zu vermeiden.
⛔ Österreich: Das Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr auf der Inntalautobahn (A12) und der Brennerautobahn (A13) in Fahrtrichtung Deutschland.
⛔ Italien: Das Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t gilt ab 00:00 Uhr und 22:00 Uhr auf dem Abschnitt der A22 von Sterzing/Vipiteno bis zur österreichischen Grenze für fTransporte in Richtung Norden, wenn deren Bestimmungsort Deutschland ist oder über Deutschland erreicht werden muss.
Tirol: zusätzliche Verkehrsbeschränkungen für Lkw
Die Luegbrücke auf der Brenner Autobahn (A13) zwischen Gries am Brenner und Brennersee wird derzeit umfassend saniert. Die Arbeiten werden bis Dezember dauern, es kommt in den unterschiedlichen Bauphasen immer wieder zu Änderungen der Verkehrsführung.
Von Sonntag, 09. Oktober, 22:00 Uhr, bis Freitag, 14. Oktober, 05:00 Uhr, wird im Bereich der Luegbrücke in beide Richtungen nur ein Fahrstreifen zur Verfügung stehen.
Daher werden von Montag, 10. Oktober bis Donnerstag, 13.Oktober jeweils ab 05.00 Uhr Dosierungsmaßnahmen auf der Inntal Autobahn (A12) bei Kufstein für Lkw gesetzt.
Witterungsbedingt kann es zu erminänderungen kommen.
Österreich führt Grenzkontrollen ein
An 11 Grenzübergängen sind die Kontrollen für zunächst 10 Tage wieder eingeführt worden.
Nach Angaben des österreichischen Innenministeriums sind die ab 29. September wieder eingeführten vorübergehenden Grenzkontrollen an der österreichisch-slowakischen Grenze eine Reaktion auf die zunehmende illegale Einwanderung. Die Grenzkontrollen würden auf der gesamten Länge der Grenze, vor allem aber auf den Hauptrouten durchgeführt, sagte der Ministeriumssprecher.