Feiertagsfahrverbot in Polen und Frankreich
Der bevorstehende Freitag, der 11. November, ist sowohl in Polen (Unabhängigkeitstag) als auch in Frankreich (Tag des Waffenstillstands) ein nationaler Feiertag.
Damit beginnt das Feiertagsfahrverbot am Donnerstag, 10. November: in Polen gilt es von 18:00 bis 22:00 Uhr, in Frankreich von 22:00 bis 24:00 Uhr.
10 November (Donnerstag)
Frankreich 22:00 – 24:00
Polen 18:00 – 22:00
11 November (Freitag)
Frankreich 00:00 – 22:00
Polen 8:00 – 22:00
12 November (Samstag)
Österreich 15:00 – 24:00
Frankreich 22:00 – 24:00
Luxemburg 21.30-24.00 (in Richtung Frankreich)
Luxemburg 23.30 – 24.00 (in Richtung Deutschland)
Ungarn 22:00 – 24:00
13 November (Sonntag)
Österreich 00.00-22.00
Tschechische Republik 13.00-22.00
Frankreich 00.00-22.00
Liechtenstein 00.00-24.00
Luxemburg 00.00-21.45
Deutschland 00.00-22.00
Slowakei 00.00-22.00
Slowanien 8.00-22.00
Schweiz 00.00-24.00
Ungarn 00.00-22.00
Italien 9.00-22.00
Ungarn: Ausnahme vom Winter-Lkw-Fahrverbot
Wie in den Vorjahren sind ab dem 4. November schadstoffärmere Lkw (EURO-3-4-5-6 und EEV) im internationalen Verkehr vom winterlichen Lkw-Fahrverbot ausgenommen.
Im Winter gelten Wochenend- und Feiertagsfahrverbote nur für die umweltschädlichsten und heimischen Lkw, normalerweise von 22:00 Uhr an Samstagen bis 22:00 Uhr an Sonntagen.
Jeden Winter (vom 4. November bis zum 1. März) erlässt die ungarische Regierung diese Ausnahmeregelung für alle Lkw, die der EURO-3-Norm oder höher entsprechen und für den internationalen Verkehr eingesetzt werden, d. h. einen grenzüberschreitenden Transport durchführen. Dadurch müssen diese Fahrzeuge in den Wintermonaten an Wochenenden und Feiertagen nicht abgestellt werden.
Spanien: eine Beschränkung für Großraumtransporte auf der AP-7 in Castellbisbal
Die Beschränkung bezieht sich auf Bauarbeiten, die vom Verwalter der Eisenbahninfrastruktur durchgeführt werden.
Infolgedessen werden alle Fahrspuren der Autobahn AP-7 (KP 166) in Castellbisbal (Provinz Barcelona) verengt und die Verkehrsorganisation in verschiedenen Arbeitsphasen geändert. Die Breite der äußeren Fahrbahn beträgt jetzt 3,40 m, mit einem deutlich schmaleren Seitenstreifen. Aus diesem Grund darf dieser Autobahnabschnitt nicht mehr von übergroßen Großraumtransporten mit einer Breite von mehr als 3,00 m befahren werden.
❗Es wird geschätzt, dass die Arbeiten bis zum 1. Juli 2023 andauern werden, daher wird den Straßentransporteuren empfohlen, stattdessen die A-2 zwischen Martorell und Rubí zu benutzen.
Katalonien – zusätzliche Beschränkungen für Lkw
In Anbetracht des prognostizierten Anstiegs des Verkehrsaufkommens am 4, 6. November sind auf einigen Straßen- und Autobahnabschnitte zusätzliche Beschränkungen eingeführt worden. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen müssen den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Am Freitag, 4 November, von 15:00 bis 21:00 Uhr gilt die Beschränkung auf:
➖ der Autobahn AP-7 zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallés, Granollers und der Kreuzung mit der C-60 in La Roca del Vallés und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2 in der Gemeinde Martorell;
➖ die Autobahn AP-7 im Gebiet von Terres de l’Ebre, wo es nur zwei Fahrspuren gibt, zwischen KP 257, Ausfahrt 35 in Vila-seca, Salou, Reus S. und Port Aventura, in der Gemeinde Vila-seca, und KP 344,8 die Grenze zwischen Tarragona und Castellón, in der Gemeinde Ulldecona.
Am Sonntag, 6 November, von 17:00 bis 22:00 Uhr, gilt die Beschränkung auf:
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Norden, zwischen KP 111,1, Ausfahrt 11 bei Sant Celoni und Montseny in der Gemeinde Sant Celoni, und KP 133,8, Ausfahrt 13 bei Granollers, Montornès del Vallès und Vilanova del Vallés, in der Gemeinde Montornès del Vallès,
Katalonien – zusätzliche Beschränkungen für Lkw
In Anbetracht des prognostizierten Anstiegs des Verkehrsaufkommens am 28., 30. Oktober und 1. November sind auf einigen Straßen- und Autobahnabschnitte zusätzliche Beschränkungen eingeführt worden. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen müssen den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Am Freitag, 28.Oktober, von 15:00 bis 21:00 Uhr gilt die Beschränkung auf:
➖ der Autobahn AP-7 zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallés, Granollers und der Kreuzung mit der C-60 in La Roca del Vallés und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2 in der Gemeinde Martorell;
➖ die Autobahn AP-7 im Gebiet von Terres de l’Ebre, wo es nur zwei Fahrspuren gibt, zwischen KP 257, Ausfahrt 35 in Vila-seca, Salou, Reus S. und Port Aventura, in der Gemeinde Vila-seca, und KP 344,8 die Grenze zwischen Tarragona und Castellón, in der Gemeinde Ulldecona.
Am Sonntag, 28. Oktober und 1. November, von 17:00 bis 22:00 Uhr, gilt die Beschränkung auf:
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Norden, zwischen KP 111,1, Ausfahrt 11 bei Sant Celoni und Montseny in der Gemeinde Sant Celoni, und KP 133,8, Ausfahrt 13 bei Granollers, Montornès del Vallès und Vilanova del Vallés, in der Gemeinde Montornès del Vallès,
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Süden, zwischen KP 158, wo die B-30 in die AP-7 mündet, in der Gemeinde de Sant Cugat del Vallés, und KP 213 in der Gemeinde Banyeres del Penedès, die Gabelung der AP-7 / AP-2;
➖ die B-23, zwischen KP 8, Ausfahrt 8 bei Sant Feliu de Llobregat und Molins de Rei Sud, in der Gemeinde Sant Feliu de Llobregat, und KP 15,5 auf der B 23, an der Kreuzung mit der AP-7, in die Gemeinde Castellbisbal.
Slowakei hebt das Feiertagsfahrverbot auf
Aufgrund der bevorstehendes Feiertags hat das Landespolizeipräsidium am 1. und 17. November sowie eine generelle Ausnahme vom Lkw-Fahrverbot erteilt.
Die Ausnahme gilt für alle Lkw, die auf Autobahnen, Straßen erster Klasse und Straßen mit internationalem Verkehr fahren, die aus einigen Nachbarländern in die Slowakei einreisen und deren Bestimmungsort (z. B. Firmensitz oder Entladeort) in der Slowakei liegt.
HGV restrictions in Catalonia
Owing to forecasts of significant increases in traffic volume on the 7th and 9th of October, an additional restriction will be introduced on some road and motorway sections for vehicles or combinations of vehicles with a maximum authorised mass of more than 7.5 tons, which are required to use the right lane and must not overtake other vehicles and drive faster than 80 km/h.
On Friday, October 7. between 3:00 PM and 9:00 PM, the restrictions will apply on the following road sections:
➖ the AP-7 motorway, between KP 126, exit 12B at La Roca del Vallés, Granollers and the junction with the C-60 in La Roca del Vallés, and KP 172, exit 25 at Martorell and the junction with the A-2 in the Martorell commune;
➖ the AP-7 motorway in the territory of Terres de l’Ebre, where there are only two lanes, between KP 257, exit 35 at Vila-seca, Salou, Reus S. and Port Aventura, in the municipality of Vila-seca, and KP 344,8 the border between Tarragona and Castellón, in the municipality of Ulldecona.
On Sunday, October 9, between 3:00 PM and 10:00 PM, the restrictions will apply on the following road sections:
➖ the northbound AP-7 motorway, between KP 111.1, exit 11 at Sant Celoni and Montseny in the commune of Sant Celoni, and KP 133.8, exit 13 at Granollers, Montornès del Vallès and Vilanova del Vallés, in the municipality of Montornès del Vallès.
Polen: Kein Fahrverbot für Kraftstofftransporte
Am 20. Oktober unterzeichnete Andrzej Adamczyk, Minister für Infrastruktur, eine Änderung der Verordnung über periodische Beschränkungen und Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugtypen.
Mit Beginn der Heizsaison und Problemen mit der Brennstoffverfügbarkeit sind Fahrzeuge mit Brennstoffprodukten vom Fahrverbot ausgenommen worden. Die Befreiung wurde am 22. Oktober unbefristet wirksam.
Art. 3, Absatz 1, Satz 3 der geänderten Verordnung des Verkehrsministers vom 31. Juli 2007 enthält eine zusätzliche Kategorie von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem zGG von über 12 Tonnen, die vom Fahrverbot ausgenommen sind, nämlich solche, die „zum Transport von Kohle, Koks und anderen aus Kohle hergestellten festen Brennstoffe sowie Brennholz, Pellets und Briketts“.
Spanien: A-9 komplett gesperrt
Grund für die Sperrung sind Bauarbeiten an der Ringstraße zwischen der AP-9 und der A-54 im Stadtgebiet von Santiago de Compostela.
Die betroffenen Autobahnabschnitte die umfassen beide Fahrspuren der AP-9 zwischen KP 55 (Anschlussstelle Sigüeiro) und KP 67 (Anschlussstelle Santiago Norte) umfassen, werden ab 22:00 Uhr am Mittwoch, 26. Oktober, bis 6:00 Uhr, am Donnerstag, 27. Oktober gesperrt.
Verkehr in Richtung A Coruña
Fahrer, die in Richtung A Coruña fahren, müssen die AP-9 direkt vor der Baustelle verlassen (Ausfahrt 67, Abzweigung Santiago Norte) und der empfohlenen Alternativroute entlang der SC-20 in Richtung Norden folgen, wenn sie die A-54 erreichen möchten oder der internationale Flughafen Santiago-Rosalía de Castro und die SC-20 / N-550, wenn sie nach Sigüeiro (Ausfahrt 55) fahren, mit der Möglichkeit, zur AP-9 in Richtung A Coruña zurückzukehren.
Verkehr in Richtung Pontevedra
Fahrer, die nach Pontevedra fahren, müssen die AP-9 direkt vor dem Baugebiet an der Anschlussstelle Sigüeiro (Ausfahrt 55) verlassen und den empfohlenen Alternativrouten entlang der N-550 in Richtung Pontevedra oder der Ringstraße SC-20 folgen mit der Möglichkeit über die Abzweigung Santiago Norte (Ausfahrt 67) auf die AP-9 in Richtung Pontevedra zurückzukehren.
Zusätzlich zu den üblichen vertikalen Schildern werden Informationen über die Sperrung auf Wechselverkehrszeichen entlang der AP-9 angezeigt und Informationsplakate direkt an Autobahnausfahrten aufgestellt.
Katalonien – zusätzliche Beschränkungen für Lkw
In Anbetracht des prognostizierten Anstiegs des Verkehrsaufkommens am 21. und 23. Oktober sind auf einigen Straßen- und Autobahnabschnitte zusätzliche Beschränkungen eingeführt worden. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen müssen den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Am Freitag, 21.Oktober, von 17:00 bis 21:00 Uhr gilt die Beschränkung auf:
➖ der Autobahn AP-7 zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallés, Granollers und der Kreuzung mit der C-60 in La Roca del Vallés und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2 in der Gemeinde Martorell;
➖ die Autobahn AP-7 im Gebiet von Terres de l’Ebre, wo es nur zwei Fahrspuren gibt, zwischen KP 257, Ausfahrt 35 in Vila-seca, Salou, Reus S. und Port Aventura, in der Gemeinde Vila-seca, und KP 344,8 die Grenze zwischen Tarragona und Castellón, in der Gemeinde Ulldecona.
Am Sonntag, 23. Oktober, von 17:00 bis 22:00 Uhr, gilt die Beschränkung auf:
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Norden, zwischen KP 111,1, Ausfahrt 11 bei Sant Celoni und Montseny in der Gemeinde Sant Celoni, und KP 133,8, Ausfahrt 13 bei Granollers, Montornès del Vallès und Vilanova del Vallés, in der Gemeinde Montornès del Vallès.