Katalonien – zusätzliche Beschränkungen für Lkw
In Anbetracht des prognostizierten Anstiegs des Verkehrsaufkommens am 4, 6. November sind auf einigen Straßen- und Autobahnabschnitte zusätzliche Beschränkungen eingeführt worden. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen müssen den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Am Freitag, 4 November, von 15:00 bis 21:00 Uhr gilt die Beschränkung auf:
➖ der Autobahn AP-7 zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallés, Granollers und der Kreuzung mit der C-60 in La Roca del Vallés und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2 in der Gemeinde Martorell;
➖ die Autobahn AP-7 im Gebiet von Terres de l’Ebre, wo es nur zwei Fahrspuren gibt, zwischen KP 257, Ausfahrt 35 in Vila-seca, Salou, Reus S. und Port Aventura, in der Gemeinde Vila-seca, und KP 344,8 die Grenze zwischen Tarragona und Castellón, in der Gemeinde Ulldecona.
Am Sonntag, 6 November, von 17:00 bis 22:00 Uhr, gilt die Beschränkung auf:
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Norden, zwischen KP 111,1, Ausfahrt 11 bei Sant Celoni und Montseny in der Gemeinde Sant Celoni, und KP 133,8, Ausfahrt 13 bei Granollers, Montornès del Vallès und Vilanova del Vallés, in der Gemeinde Montornès del Vallès,
Katalonien – zusätzliche Beschränkungen für Lkw
In Anbetracht des prognostizierten Anstiegs des Verkehrsaufkommens am 28., 30. Oktober und 1. November sind auf einigen Straßen- und Autobahnabschnitte zusätzliche Beschränkungen eingeführt worden. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen müssen den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Am Freitag, 28.Oktober, von 15:00 bis 21:00 Uhr gilt die Beschränkung auf:
➖ der Autobahn AP-7 zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallés, Granollers und der Kreuzung mit der C-60 in La Roca del Vallés und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2 in der Gemeinde Martorell;
➖ die Autobahn AP-7 im Gebiet von Terres de l’Ebre, wo es nur zwei Fahrspuren gibt, zwischen KP 257, Ausfahrt 35 in Vila-seca, Salou, Reus S. und Port Aventura, in der Gemeinde Vila-seca, und KP 344,8 die Grenze zwischen Tarragona und Castellón, in der Gemeinde Ulldecona.
Am Sonntag, 28. Oktober und 1. November, von 17:00 bis 22:00 Uhr, gilt die Beschränkung auf:
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Norden, zwischen KP 111,1, Ausfahrt 11 bei Sant Celoni und Montseny in der Gemeinde Sant Celoni, und KP 133,8, Ausfahrt 13 bei Granollers, Montornès del Vallès und Vilanova del Vallés, in der Gemeinde Montornès del Vallès,
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Süden, zwischen KP 158, wo die B-30 in die AP-7 mündet, in der Gemeinde de Sant Cugat del Vallés, und KP 213 in der Gemeinde Banyeres del Penedès, die Gabelung der AP-7 / AP-2;
➖ die B-23, zwischen KP 8, Ausfahrt 8 bei Sant Feliu de Llobregat und Molins de Rei Sud, in der Gemeinde Sant Feliu de Llobregat, und KP 15,5 auf der B 23, an der Kreuzung mit der AP-7, in die Gemeinde Castellbisbal.
Slowakei hebt das Feiertagsfahrverbot auf
Aufgrund der bevorstehendes Feiertags hat das Landespolizeipräsidium am 1. und 17. November sowie eine generelle Ausnahme vom Lkw-Fahrverbot erteilt.
Die Ausnahme gilt für alle Lkw, die auf Autobahnen, Straßen erster Klasse und Straßen mit internationalem Verkehr fahren, die aus einigen Nachbarländern in die Slowakei einreisen und deren Bestimmungsort (z. B. Firmensitz oder Entladeort) in der Slowakei liegt.
HGV restrictions in Catalonia
Owing to forecasts of significant increases in traffic volume on the 7th and 9th of October, an additional restriction will be introduced on some road and motorway sections for vehicles or combinations of vehicles with a maximum authorised mass of more than 7.5 tons, which are required to use the right lane and must not overtake other vehicles and drive faster than 80 km/h.
On Friday, October 7. between 3:00 PM and 9:00 PM, the restrictions will apply on the following road sections:
➖ the AP-7 motorway, between KP 126, exit 12B at La Roca del Vallés, Granollers and the junction with the C-60 in La Roca del Vallés, and KP 172, exit 25 at Martorell and the junction with the A-2 in the Martorell commune;
➖ the AP-7 motorway in the territory of Terres de l’Ebre, where there are only two lanes, between KP 257, exit 35 at Vila-seca, Salou, Reus S. and Port Aventura, in the municipality of Vila-seca, and KP 344,8 the border between Tarragona and Castellón, in the municipality of Ulldecona.
On Sunday, October 9, between 3:00 PM and 10:00 PM, the restrictions will apply on the following road sections:
➖ the northbound AP-7 motorway, between KP 111.1, exit 11 at Sant Celoni and Montseny in the commune of Sant Celoni, and KP 133.8, exit 13 at Granollers, Montornès del Vallès and Vilanova del Vallés, in the municipality of Montornès del Vallès.
Polen: Kein Fahrverbot für Kraftstofftransporte
Am 20. Oktober unterzeichnete Andrzej Adamczyk, Minister für Infrastruktur, eine Änderung der Verordnung über periodische Beschränkungen und Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugtypen.
Mit Beginn der Heizsaison und Problemen mit der Brennstoffverfügbarkeit sind Fahrzeuge mit Brennstoffprodukten vom Fahrverbot ausgenommen worden. Die Befreiung wurde am 22. Oktober unbefristet wirksam.
Art. 3, Absatz 1, Satz 3 der geänderten Verordnung des Verkehrsministers vom 31. Juli 2007 enthält eine zusätzliche Kategorie von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem zGG von über 12 Tonnen, die vom Fahrverbot ausgenommen sind, nämlich solche, die „zum Transport von Kohle, Koks und anderen aus Kohle hergestellten festen Brennstoffe sowie Brennholz, Pellets und Briketts“.
Spanien: A-9 komplett gesperrt
Grund für die Sperrung sind Bauarbeiten an der Ringstraße zwischen der AP-9 und der A-54 im Stadtgebiet von Santiago de Compostela.
Die betroffenen Autobahnabschnitte die umfassen beide Fahrspuren der AP-9 zwischen KP 55 (Anschlussstelle Sigüeiro) und KP 67 (Anschlussstelle Santiago Norte) umfassen, werden ab 22:00 Uhr am Mittwoch, 26. Oktober, bis 6:00 Uhr, am Donnerstag, 27. Oktober gesperrt.
Verkehr in Richtung A Coruña
Fahrer, die in Richtung A Coruña fahren, müssen die AP-9 direkt vor der Baustelle verlassen (Ausfahrt 67, Abzweigung Santiago Norte) und der empfohlenen Alternativroute entlang der SC-20 in Richtung Norden folgen, wenn sie die A-54 erreichen möchten oder der internationale Flughafen Santiago-Rosalía de Castro und die SC-20 / N-550, wenn sie nach Sigüeiro (Ausfahrt 55) fahren, mit der Möglichkeit, zur AP-9 in Richtung A Coruña zurückzukehren.
Verkehr in Richtung Pontevedra
Fahrer, die nach Pontevedra fahren, müssen die AP-9 direkt vor dem Baugebiet an der Anschlussstelle Sigüeiro (Ausfahrt 55) verlassen und den empfohlenen Alternativrouten entlang der N-550 in Richtung Pontevedra oder der Ringstraße SC-20 folgen mit der Möglichkeit über die Abzweigung Santiago Norte (Ausfahrt 67) auf die AP-9 in Richtung Pontevedra zurückzukehren.
Zusätzlich zu den üblichen vertikalen Schildern werden Informationen über die Sperrung auf Wechselverkehrszeichen entlang der AP-9 angezeigt und Informationsplakate direkt an Autobahnausfahrten aufgestellt.
Katalonien – zusätzliche Beschränkungen für Lkw
In Anbetracht des prognostizierten Anstiegs des Verkehrsaufkommens am 21. und 23. Oktober sind auf einigen Straßen- und Autobahnabschnitte zusätzliche Beschränkungen eingeführt worden. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen müssen den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Am Freitag, 21.Oktober, von 17:00 bis 21:00 Uhr gilt die Beschränkung auf:
➖ der Autobahn AP-7 zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallés, Granollers und der Kreuzung mit der C-60 in La Roca del Vallés und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2 in der Gemeinde Martorell;
➖ die Autobahn AP-7 im Gebiet von Terres de l’Ebre, wo es nur zwei Fahrspuren gibt, zwischen KP 257, Ausfahrt 35 in Vila-seca, Salou, Reus S. und Port Aventura, in der Gemeinde Vila-seca, und KP 344,8 die Grenze zwischen Tarragona und Castellón, in der Gemeinde Ulldecona.
Am Sonntag, 23. Oktober, von 17:00 bis 22:00 Uhr, gilt die Beschränkung auf:
➖ die Autobahn AP-7 in Richtung Norden, zwischen KP 111,1, Ausfahrt 11 bei Sant Celoni und Montseny in der Gemeinde Sant Celoni, und KP 133,8, Ausfahrt 13 bei Granollers, Montornès del Vallès und Vilanova del Vallés, in der Gemeinde Montornès del Vallès.
Deutschland – Sperrung eines Abschnitts der Autobahn A7 bei Hamburg
Von Donnerstag, 17. November 2022, 22:00 Uhr, bis Montag, 21. November 2022, 5:00 Uhr, wird die A7 zwischen den Anschlussstellen Hamburg-Volkspark und Hamburg-Waltershof für den Verkehr vollständig gesperrt.
Die Erreichbarkeit des Hamburger Hafens aus Richtung Süden wird bis Freitag, 18. November, 22:00 Uhr gewährleistet.
Bitte beachten Sie, dass Schwerlasttransporte (Sondertransporte) die A7 weiträumig umfahren müssen, da eine Durchfahrt in beide Richtungen nicht möglich ist. Behinderungen sind auch auf den Umleitungsstrecken zu erwarten.
Die Sperrung steht im Zusammenhang mit dem achtspurigen Ausbau der A7.
Vollständige Schliessung des Mont-Blanc-Tunnels für 21 Tage
Um die vollständige Erneuerung des Straßenbelags mit Instandhaltungsmaßnahmen an sämtlichen Fahrbahnoberflächen über die gesamte Tunnellänge zu ermöglichen, wird der Mont-Blanc-Tunnel von 17:00 Uhr am Montag, den 17. Oktober bis 10:00 Uhr am Montag, den 7. November komplett für den Verkehr gesperrt.
Konsultieren Sie die Karte mit den empfohlenen Alternativrouten.
Quelle der Informationen und Grafiken: Tunnel Mont Blanc
Norwegen übernimmt die Regeln des Mobilitätspakets ab dem 1. November
Obwohl Norwegen kein EU-Mitglied ist und nicht verpflichtet ist, diese Vorschriften einzuhalten, ist das Verkehrsministerium des Landes zu dem Schluss gekommen, dass das EU-Mobilitätspaket dazu beitragen wird, den Straßenverkehrssektor zu einem besseren Ort zum Arbeiten und Wirtschaften zu machen. Aus diesem Grund hat das Ministerium beschlossen, neue Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer, die Verwendung von Fahrtenschreibern in Fahrzeugen und die Regeln für den Zugang zum Beruf eines Kraftverkehrsunternehmers zu erlassen.
Die neuen Regelungen sind Teil des sogenannten Sozialteils des Mobilitätspakets, das am 18. März in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde.
Die wichtigsten Regelungen, die am 1. November in Kraft treten:
⏺ Für den Betrieb von Kleintransportern über 2,5 Tonnen ist eine internationale Transportlizenz erforderlich. Transportunternehmen müssen auch andere Anforderungen erfüllen, wie z. B. Sitz im EWR-Raum, guter Ruf, ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Kompetenz.
⏺ Die Kabotageregeln gelten auch für den internationalen Transport mit Kleintransportern.
⏺ Fahrzeuge im internationalen Verkehr müssen alle 8 Wochen zu einer der Betriebsstätten in ihrem Mitgliedstaat zurückkehren.
⏺ Transportunternehmen müssen ihre Arbeit so zu planen dass der Fahrer in der Lage ist, wenigstens alle vier Wochen nach Hause zurückzukehren und eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit zu nehmen,
⏺ Fahrer dürfen ihre wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen
⏺ Die Vergütung für Fahrer darf nicht davon abhängen, wie schnell die Waren geliefert werden.
⏺ Die Karenzzeit von 4 Tagen nach der letzten abgeschlossenen Kabotagebeförderung, während der ausländische Fahrzeuge keine Kabotagebeförderungen in Norwegen durchführen dürfen.
Änderungen gültig ab 2026:
⏺ Für Kleintransporter mit einem zGG von 2,5 bis 3,5 Tonnen, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden, gelten die Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten
⏺ Kleintransporter mit einem zGG von 2,5 bis 3,5 Tonnen, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden, müssen mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein