Katalonien: 7 Tage mit zusätzlichen Lkw-Beschränkungen auf der AP-7
Am 31. März sowie am 1., 2., 6., 7., 9. und 10. April gelten zusätzliche Beschränkungen für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen.
Am Freitag, 31. März und Donnerstag, 6. April, von 15:00 bis 21:00 Uhr:
⭕ zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallès, Granollers und der Verbindung mit der C-60 in der Gemeinde La Roca del Vallés und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Verbindung mit der Autobahn A-2 , in der Gemeinde Martorell, müssen Lkw (über 7,5 Tonnen) den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
⭕ zwischen KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2, in der Gemeinde Martorell, und KP 176,6, Ausfahrt 26 in Gelida und Sant Llorenç d’Hortons, müssen Lkw (über 7,5 Tonnen) in Richtung Süden die rechte Spur benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen. Auf diesem Abschnitt der AP-7 beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung für leichte Fahrzeuge 100 km/h und 90 km/h für Lkw.
⭕ auf dem Abschnitt Terres de l’Ebre mit nur zwei Fahrspuren, zwischen KP 257, Ausfahrt 35 in Vila-seca, Salou, Reus S. und Port Aventura, in der Gemeinde Vila-seca, und KP 344,8, der Grenze zwischen Tarragona und Castellón in der Gemeinde Ulldecona müssen Lkw (über 7,5 Tonnen) in Richtung Süden die rechte Spur benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen.
Am Samstag, 1. April und Freitag, 7. April, von 09:00 bis 14:00 Uhr:
⭕ zwischen KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2, in der Gemeinde Martorell, und KP 176,6, Ausfahrt 26 in Gelida y Sant Llorenç d’Hortons, müssen Lkw (über 7,5 Tonnen) in Richtung Süden den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen. Auf diesem Abschnitt der AP-7 beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung für leichte Fahrzeuge 100 km/h und 90 km/h für Lkw.
Am Sonntag, 2. und 9. April, und Montag, 10. April, von 15:00 bis 21:00 Uhr:
⭕ Wegen der Einrichtung einer Fahrspur in die entgegengesetzte Richtung zwischen KP 8 der Straße B-23, Ausfahrt 8 bei Sant Feliu de Llobregat und Molins de Rei Sud und KP 213 der Autobahn AP-7, wo AP-7 auf AP-2 trifft, in der Gemeinde Banyeres del Penedès müssen Lkw (über 7,5 Tonnen) die rechte Spur benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
⭕ Aus dem gleichen Grund, aufgrund der geplanten Einrichtung von Fahrspuren in entgegengesetzter Richtung auf der Autobahn AP-7, zwischen KP 111.1, Ausfahrt 11 bei Sant Celoni und Montseny, in der Gemeinde Sant Celoni, und KP 133,8, Ausfahrt 13 bei Granollers, Montornés del Vallés und Vilanova del Vallés, müssen Lkw (über 7,5 Tonnen) die rechte Spur benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
⭕ Wegen der Einrichtung einer Fahrspur in die entgegengesetzte Richtung auf der Autobahn C-32 zwischen KP 114, Ausfahrt 113 in Canet de Mar, und KP84.5, der Kreuzung mit B-20 in Montgat, müssen Lkw (über 7,5 Tonnen) die rechte Spur benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Slowakei hebt das Feiertagsfahrverbot auf
Auf Ersuchen des slowakischen Straßenverkehrsverbandes ČESMAD hat das Präsidium der Polizei am 7. April (Karfreitag) eine allgemeine Ausnahme vom LKW-Fahrverbot gewährt
Die Ausnahmeregelung gilt für alle Lkw, die auf Autobahnen, Straßen für Kraftfahrzeuge, Straßen der I Klasse und Straßen des internationalen Verkehrs fahren und aus einigen Nachbarländern in die Slowakei kommen um Ziele in der Slowakei (z. B. Firmensitz oder Entladestelle) anzusteuern.
Bitte beachten Sie, dass für den Feiertag am 10. April (Ostermontag) keine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, daher gilt an diesem Tag das Lkw-Fahrverbot wie gewohnt von 00:00 bis 22:00 Uhr.
Lkw-Dosierkalender für das zweite Halbjahr 2023
An 17 Tagen wird der aus Deutschland kommende Lkw-Verkehr auf der A12 Inntal Autobahn am Checkpoint bei Kufstein Nord dosiert. Für das Jahr 2023 sind damit insgesamt 41 Dosiertage vorgesehen, an welchen maximal 300 Lkw pro Stunde den Checkpoint passieren können.
Wie schon in den vergangenen Jahren wurde die spezielle Situation rund um Feiertage in Österreich, Italien und Deutschland, welche aufgrund von Fahrverboten einen erheblichen Einfluss auf das Schwerverkehrsaufkommen an den Folgetagen haben, ebenso berücksichtigt wie der erhöhte Warenverkehrsstrom vor Weihnachten. Bei der Erstellung des nun vorliegenden Dosierkalenders wurde zusätzlich zum seit 2018 bewährten Ermittlungsverfahren heuer erstmals ein eigenes Verkehrs-Simulationsmodell erstellt. Mit dessen Hilfe wurden das Ausmaß der Beeinträchtigung des Verkehrsflusses an ausgewählten Tagen untersucht, die Grenzleistungsfähigkeit ermittelt und eine Einteilung in Risikoklassen vorgenommen: Dies ist besonders hilfreich im Zusammenhang mit den ab Herbst anstehenden Sanierungsarbeiten auf der A 13 Brennerautobahn.
LKW-Dosierungskalender für das zweite Halbjahr 2023:
– 03. Juli (Montag)
– 10. Juli (Montag)
– 17. Juli (Montag)
– 24. Juli (Montag)
– 31. Juli (Montag)
– 29. September (Freitag)
– 5. Oktober (Donnerstag)
– 27. Oktober (Freitag)
– 2. November (Donnerstag)
– 15. November (Mittwoch)
– 16. November (Donnerstag)
– 22. November (Mittwoch)
– 23. November (Donnerstag)
– 29. November (Mittwoch)
– 30. November (Donnerstag)
– 12. November (Montag)
– 12. Dezember (Dienstag).
Termine bis Ende des ersten Halbjahres
– 26. April (Mittwoch)
– 27. April (Donnerstag)
– 2. Mai (Dienstag)
– 15. Mai (Montag)
– 16. Mai (Dienstag)
– 17. Mai (Mittwoch)
– 19. Mai (Freitag)
– 26. Mai (Freitag)
– 27. Mai (Samstag)
– 30. Mai (Dienstag)
– 31. Mai (Mittwoch)
– 1. Juni (Donnerstag)
– 3. Juni (Samstag)
– 5. Juni (Montag)
– 6. Juni (Dienstag)
– 7. Juni (Mittwoch)
– 9. Juni (Freitag).
Der Arlbergtunnel bleibt für mehrere Monate gesperrt
Der Arlbergtunnel auf der S 16 Arlberg Schnellstraße zwischen Tirol und Vorarlberg wird von 24. April bis 6. Oktober 2023 und 15. April bis 22. November 2024 in beiden Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt.
Folgende Ausweichrouten stehen während der Sperren zur Verfügung:
• Arlbergpass Straße (B 197/L 197)
• Strecke Rosenheim-München (Deutschland)
• Gotthard (Schweiz)
• San Bernardino (Schweiz)
Wer darf über die Arlbergpass-Straße (B197/L197) ausweichen?
➡ Freie Fahrt über den Pass gilt für Pkw, Kombis und Lkw ohne Anhänger sowie für Pkw und Kombis mit Anhänger (auch Wohnwagengespanne), solange der Anhänger nicht schwerer als 750 Kilogramm (hzG – höchstzulässiges Gesamtgewicht) ist. Pkw und Kombis mit Anhänger über 750 Kilogramm (hzG – höchstzulässiges Gesamtgewicht) müssen jedoch im Zeitraum von 1.7. bis 6.10.2023 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 17 Uhr großräumig über Deutschland, den Fernpass oder die Schweiz ausweichen. Die ASFINAG rät, für die Fahrt über den Arlbergpass mehr Zeit einzuplanen, vor allem am Wochenende.
➡ Für Lkw mit Anhänger sowie für Sattelkraftfahrzeuge gilt für die B 197/L 197 Arlbergpass-Straße für die Dauer der Vollsperre des Arlbergtunnels (24.04. bis 06.10. 2023) ein generelles Fahrverbot. Diese Fahrzeuge müssen großräumig ausweichen. Ein klar definierter Ziel- und Quellverkehr ermöglicht es auch Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge, den Arlbergpass zu befahren, sofern die Fahrten den entsprechenden Ausnahmeregelungen entsprechen. Eine eigene Ausnahmegenehmigung für diese Fahrten ist nicht notwendig. An den Wochenenden (Samstag, 9.00 Uhr bis Sonntag, 22.00 Uhr) besteht für Lkw samt Anhänger sowie Sattelkraftfahrzeuge ein generelles Fahrverbot.
➡ Bus / Lkw
Für Lkw, die keinen Anhänger ziehen, sowie für Busse mit und ohne Anhänger gibt es keine Einschränkungen für die Fahrt über den Arlbergpass.
Ausnahmeregelungen für Lkw mit Anhänger & Sattelkraftfahrzeuge
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können auch den Arlbergpass befahren, sofern die Fahrten nachstehenden Ausnahmeregelungen entsprechen. Diese gelten jeweils für den Zeitraum Sonntag, 22.00 Uhr bis Samstag, 9.00 Uhr wie folgt:
➡ Lokaler Ziel- und Quellverkehr
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle oder Ziel in den Bezirken Bludenz, Feldkirch oder Landeck getätigt werden. Diese Regelung betrifft den lokalen Ziel- und Quellverkehr.
➡ Nordwest-Südost-Verkehr
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle und Ziel in Vorarlberg, in Liechtenstein, in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar oder Rottweil, in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden oder Glarus und den Provinzen Bozen, Trient oder Belluno getätigt werden. Diese Regelung betrifft den Nordwest-Südost-Verkehr.
➡ West-Ost-Verkehr
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle und Ziel in Vorarlberg, in Liechtenstein, in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar oder Rottweil, in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Schwyz, Zug, Zürich oder Schaffhausen, in folgenden Gemeinden/Ortschaften des Kantons Graubünden (nördlich der Linie Chur –Davos): Ardez, Calfreisen, Castiel, Chur, Conters i. P., Davos, Fanas, Felsberg, Fläsch, Fideris, Flims, Ftan, Furna, Grüsch, Guarda, Haldenstein, Igis, Jenaz, Jenins, Klosters-Serneus, Küblis, Laax, Langwies, Lavin, Lüen, Luzein, Maienfeld, Maladers, Malans, Mastrils, Pagig, Peist, Ramosch, Saas i. P., Samnaun, Says, Schiers, Scuol, Seewis i. P., Sent, St. Antönien, St. Antönien-Ascharina, St. Peter, Susch, Tamins, Tarasp, Trimmis, Trin, Tschlin, Untervaz, Valzeina oder Zizers UND in den Tiroler Bezirken Landeck, Imst, Innsbruck – Stadt, Innsbruck – Land oder Schwaz getätigt werden. Dies betrifft den West-Ost-Verkehr.
ASFINAG
Sperrungen und Einbahnverkehr im Mont-Blanc-Tunnels: April-Dezember 2023
Aufgrund größerer Wartungs- und Renovierungsarbeiten.
Wird der Mont-Blanc-Tunnel komplett gesperrt
➡ für 25 Nächte zwischen dem 17. April und dem 13. Juni, von 19:30 bis 6:00 Uhr (außer in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai, wenn die Schließung von 21:00 Uhr bis 17:00 Uhr dauert)
➡ für 30,5 Stunden, von 23:30 Uhr am 14. Juni bis 6:00 Uhr am 16. Juni;
➡ 15 Wochen lang, auch tagsüber, vom 4. September, 17:00 Uhr bis zum 18. Dezember, 22:00 Uhr.
Zusätzlich gibt es 4 Nächte mit abwechselndem Einbahnverkehr von 22:30 Uhr bis 6:00 Uhr:
• 28./29. Juni
• 4./5. Juli
• 5./6. Juli
• 6./7. Juli
A1: Wochenendvollsperrung zwischen Ascheberg und Münster-Hiltrup
Grund für die Vollsperrung ist das Auflegen der Überbaufertigteile einer Autobahnbrücke im Münsterland.
Der Überbau des Überführungsbauwerks Amelsbürener Straße (K39) findet statt im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A1 zwischen zwischen Münster-Hiltrup und Ascheberg. Die Vollsperrung beginnt heute ab 22 Uhr und dauert bis 5 Uhr am Montag (20. März).
Umleitungen
Eine großräumige Umleitung erfolgt von Norden kommend bereits ab dem Autobahnkreuz Lotte über die A30, A33 und A2 bis zum Kamener Kreuz. Aus Richtung Süden kommend fahren Verkehrsteilnehmer den umgekehrten Weg. Eine weitere Umleitungsstrecke für den Verkehr aus dem Münsterland führt ab Münster-Süd über die A43 und die A2 bis zum Kamener Kreuz. Auch diese Umleitung funktioniert in die entgegengesetzte Richtung. Lokale Umleitungen erfolgen ab Münster-Hiltrup in Richtung Süden über die Bedarfsumleitung U26a und ab Ascheberg in Richtung Norden über die U83. Die neue Brücke Amelsbürener Straße wird voraussichtlich bis Ende Mai wieder für den Verkehr freigegeben.
Polen: Vorübergehendes Lkw-Fahrverbot am DW 938, um Maut-Ausweichverkehr auf DK81 zu verhindern
Die Einführung des Fahrverbots ist eine Reaktion auf Forderungen von Anwohnern und Gemeindebehörden, den Lkw-Verkehr auf der DW 938 einzustellen, die nach der Mauteinführung auf der DK 81 als Ausweichstrecke genutzt wurde.
Der Einführung des Fahrverbots war eine breite Öffentlichkeit vorausgegangen Konsultationen und ist das Ergebnis eines Kompromisses, der von den Behörden der betroffenen Gemeinden erzielt wurde.
❗ Das Fahrverbot gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 20 t auf der gesamten Straßenlänge von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr.
Änderungen der spanischen LKW-Fahrverbote
Aufgrund des Beschlusses der Generaldirektion Straßenverkehr werden im Jahr 2023 folgende Sondermaßnahmen eingeführt:
1️⃣In Abschnitt C.1 sind drei Punkte zu reservierten Fahrspuren für Fahrzeuge mit einer großen Anzahl von Fahrgästen (2 oder mehr) hinzugefügt worden:
◾ Linke Spur der Autobahn Ma-19 zwischen KP 2,600 und 6,500 in Richtung absteigender Kilometerpunkte, Zufahrt zur Stadt Palma (Mallorca-Illes Balears), wenn dies durch Verkehrszeichen angegeben ist.
◾ Linke Spuren der Autobahn A-2 in der Provinz Madrid, in beiden Richtungen, zwischen KP 18,600 (Torrejón de Ardoz) bis KP 4,300 (Madrid – die Verbindung mit der Autobahn M-30) in Richtung absteigender Kilometerpunkte und zwischen KP 6.100 (Autobahnverbindung Madrid – M-30) 40) bis 14.900 (Coslada/San Fernando de Henares) in Richtung aufsteigender Kilometerpunkte, wenn dies durch Verkehrszeichen angegeben ist.
◾ Linke Spuren der Autobahn V-21 in der Provinz Valencia, in beide Richtungen, zwischen KP 10,101 (Albuixech) und 16,470 (Alboraya) in Richtung aufsteigender Kilometerpunkte und zwischen KP 16,710 (Alboraya) und 10,390 (Albuixech) in die Richtung abnehmender Kilometerpunkte, wenn dies durch Verkehrszeichen angegeben ist.
Die Mindestbelegung beträgt in jedem Fall zwei Personen inklusive Fahrer und reservierte Fahrspuren dürfen nur von zwei- oder dreirädrigen Motorrädern, Pkw, Omnibussen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, Gelenkbussen und Multi genutzt werden -Zweckfahrzeuge.
2️⃣ Einschränkungen auf der A8 zwischen Kantabrien und dem Baskenland im Sommer gelten an allen Samstagen, Sonn- und Feiertagen im Juli und August. Ebenso ist das übliche Sommerfahrverbot für die N-631 in der Provinz Zamora auf alle Freitage, Samstage und Sonntage im Juni ausgedehnt worden.
3️⃣ In den Sommermonaten gilt auf bestimmten Straßenabschnitten ein Lkw-Überholverbot:
➡Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses kann an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten ein Überholverbot eingeführt warden. Das Überholverbot gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und für Fahrzeuge, die zu den in genannten Terminen und Strecken eine ergänzende Verkehrserlaubnis benötigen.
➡Das Überholverbot für Lkw kann zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Erleichterung des Verkehrsflusses auf anderen als den in Anhang V Punkt 3 genannten Straßen und Abschnitten verhängt werden. Überholverbote werden durch Wechselverkehrszeichen oder Dauerschilder angekündigt.
➡ Anhang V, Punkt 3:
Jeden Samstag im Juni, Juli und August
◾A-49 KP 0 Camas bis KP 23 Huévar del Aljarafe von 9:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 20:00 Uhr in Richtung Ayamonte
◾A-49 KP 23 Huévar del Aljarafe bis KP 50 Bollullos Par del Condado von 9:00 bis 20:00 Uhr in Richtung Ayamonte
◾AP-4 KP 13,5 Dos Hermanas bis KP 78 Jerez de la Frontera von 9:00 bis 11:00 Uhr und von 13:00 bis 20:00 Uhr in Richtung Cádiz
➡Jeden Sonn- und Feiertagen (*) in den Monaten Juni, Juli und August
◾A-49 KP 78 Jerez de la Frontera bis KP 13,5 Dos Hermanas von 10:00 bis 18:00 Uhr in Richtung Sevilla
◾AP-4 KP 76,9 San Juan del Puerto nach KP 0 Sevilla von 10:00 bis 15:00 Uhr in Richtung Sevilla
*) Feiertage, die im ganzen Land oder in bestimmten autonomen Gemeinschaften gefeiert werden
➡Sonntags: 2., 9., 16., 23. Juli und 6., 13. August
AP-1 KP 8 Rubena bis KP 67 Ameyugo (Pancorbo) von 16:00 bis 21:00 Uhr in Richtung Vitoria
4️⃣ Zusätzlich können auf einigen Straßen Fahrstreifen entgegen der normalen Fahrtrichtung geöffnet werden, um den Verkehrsfluss auf stark befahrenen Autobahnabschnitten gemäß Art. 41 der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung. Je nach Situation können solche Fahrspuren jedoch auch entlang anderer Straßenabschnitte als den in Anhang V, Absatz. 4 dieser Entschließung.
➡Anhang V, Punkt 4:
Auf folgenden Straßen und Straßenabschnitten können Fahrspuren entgegen der normalen Fahrtrichtung geöffnet werden:
◾A-1 KP 74 Buitrago de Lozoya bis KP 23 Alcobendas
◾A-3 KP 35 Arganda bis KP 104 Saelices
◾A-3 KP 339,85 Riba-Roja del Turia bis KP 332,6 Cheste
◾A-31 KP 80,9 Albacete bis KP 31,2 La Roda
◾AP-36 KP 146,3 La Roda bis KP 122,1 San Clemente
◾AP-4/A-4 KP 48,10 Las Cabezas de San Juan (AP-4) bis KP 547,3 Sevilla (A-4)
◾A-4 KP 67,8 Dosbarrios bis KP 95 Tembleque
◾A-4 KP 242 Venta de Cárdenas bis KP 232,9 Almuradiel
◾A-4 KP 292,5 Bailén bis KP 264,2 Navas de Tolosa
◾A-49 KP 18,9 Sanlúcar la Mayor bis KP 47 Bollullos Par Condado
◾A-5 KP 107,1 Talavera bis KP 36 Valmojado
◾A-6 KP 34,3 Villalba bis KP 19 Las Rozas.
Grenzübergang Malhowice-Niżankowice: Regeln für die Abfertigung von leeren Lkw
Grenzkontrollen werden rund um die Uhr in beide Richtungen durchgeführt, wobei temporäre Infrastrukturen sowohl auf der polnischen als auch auf der ukrainischen Seite genutzt werden.
Ab 7.00 Uhr am 13. Februar können unbeladene Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen in der noch im Bau befindlichen Anlage in Malhowice-Niżankowice zum Überqueren der polnisch-ukrainischen Grenze abgefertigt werden. Der neue Grenzübergang soll dazu beitragen, die Wartezeiten für die Grenzabfertigung zu verkürzen.
Die Möglichkeit der Grenzabfertigung gilt nicht für folgende Fahrzeugarten:
• mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen,
• die für den Transport gefährlicher Güter (ADR) verwendet werden,
• die zum Transport von Vieh (nach Desinfektion) verwendet werden,
• Fahrzeuge, die ohne Genehmigung Großraum- und Schwertransporte befördern,
• Fahrzeuge, die überschüssigen Kraftstoff in ihren Tanks und Kühlcontainern transportieren,
• Transport von Mehrwegverpackungen, ausgenommen Verpackungen, die zur Fahrzeugausstattung gehören,
• Waren, für die eine mündliche Zollanmeldung zulässig ist gemäß Artikel 135, Absatz 1, lit. b) bis d) unde Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich detaillierter Vorschriften für bestimmte Bestimmungen des Unionszolls Kodex (ABl. EU-Amt L Nr. 343 vom 29.12.2015, Seite 1, in der geänderten Fassung),
• Waren, für die eine Mündliche Ausfuhranmeldung zulässig ist, gemäß Art. 137 Absatz 1 lit. b) bis g) und Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission.
4-tägiger Streik in Calais, Dünkirchen und Coquelles Terminal – Ratschläge für Spediteure
Arbeitskampfmaßnahmen im öffentlichen Dienst, die vom 17. Februar bis 7:00 Uhr am 20. Februar stattfinden sollen, werden Reisende (Passagiere und Fracht) betreffen, die über die folgenden vorgezogenen Grenzkontrollen und Häfen am Ärmelkanal in das Vereinigte Königreich einreisen:
– Hafen von Calais
– Hafen von Dünkirchen
– Coquelles Channel Tunnel Terminal
– Hafen von Dover
Spediteure – Auswirkungen von Streiks
Spediteure, die während der vorgeschlagenen Streikaktion Waren transportieren, sollten auf mögliche Störungen und längere Warteschlangen in den Häfen vorbereitet sein.
Hinweise für Personen, die nach Großbritannien einreisen
Obwohl diese Streik auf die oben genannten Häfen abzielt, sollten alle diejenigen, die während der vorgeschlagenen Arbeitskampfmaßnahmen in das Vereinigte Königreich einreisen sollen, mit längeren Wartezeiten bei der britischen Grenzkontrolle rechnen.