Der Arlbergtunnel bleibt für mehrere Monate gesperrt
Der Arlbergtunnel auf der S 16 Arlberg Schnellstraße zwischen Tirol und Vorarlberg wird von 24. April bis 6. Oktober 2023 und 15. April bis 22. November 2024 in beiden Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt.
Folgende Ausweichrouten stehen während der Sperren zur Verfügung:
• Arlbergpass Straße (B 197/L 197)
• Strecke Rosenheim-München (Deutschland)
• Gotthard (Schweiz)
• San Bernardino (Schweiz)
Wer darf über die Arlbergpass-Straße (B197/L197) ausweichen?
➡ Freie Fahrt über den Pass gilt für Pkw, Kombis und Lkw ohne Anhänger sowie für Pkw und Kombis mit Anhänger (auch Wohnwagengespanne), solange der Anhänger nicht schwerer als 750 Kilogramm (hzG – höchstzulässiges Gesamtgewicht) ist. Pkw und Kombis mit Anhänger über 750 Kilogramm (hzG – höchstzulässiges Gesamtgewicht) müssen jedoch im Zeitraum von 1.7. bis 6.10.2023 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 17 Uhr großräumig über Deutschland, den Fernpass oder die Schweiz ausweichen. Die ASFINAG rät, für die Fahrt über den Arlbergpass mehr Zeit einzuplanen, vor allem am Wochenende.
➡ Für Lkw mit Anhänger sowie für Sattelkraftfahrzeuge gilt für die B 197/L 197 Arlbergpass-Straße für die Dauer der Vollsperre des Arlbergtunnels (24.04. bis 06.10. 2023) ein generelles Fahrverbot. Diese Fahrzeuge müssen großräumig ausweichen. Ein klar definierter Ziel- und Quellverkehr ermöglicht es auch Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge, den Arlbergpass zu befahren, sofern die Fahrten den entsprechenden Ausnahmeregelungen entsprechen. Eine eigene Ausnahmegenehmigung für diese Fahrten ist nicht notwendig. An den Wochenenden (Samstag, 9.00 Uhr bis Sonntag, 22.00 Uhr) besteht für Lkw samt Anhänger sowie Sattelkraftfahrzeuge ein generelles Fahrverbot.
➡ Bus / Lkw
Für Lkw, die keinen Anhänger ziehen, sowie für Busse mit und ohne Anhänger gibt es keine Einschränkungen für die Fahrt über den Arlbergpass.
Ausnahmeregelungen für Lkw mit Anhänger & Sattelkraftfahrzeuge
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können auch den Arlbergpass befahren, sofern die Fahrten nachstehenden Ausnahmeregelungen entsprechen. Diese gelten jeweils für den Zeitraum Sonntag, 22.00 Uhr bis Samstag, 9.00 Uhr wie folgt:
➡ Lokaler Ziel- und Quellverkehr
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle oder Ziel in den Bezirken Bludenz, Feldkirch oder Landeck getätigt werden. Diese Regelung betrifft den lokalen Ziel- und Quellverkehr.
➡ Nordwest-Südost-Verkehr
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle und Ziel in Vorarlberg, in Liechtenstein, in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar oder Rottweil, in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden oder Glarus und den Provinzen Bozen, Trient oder Belluno getätigt werden. Diese Regelung betrifft den Nordwest-Südost-Verkehr.
➡ West-Ost-Verkehr
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle und Ziel in Vorarlberg, in Liechtenstein, in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar oder Rottweil, in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Schwyz, Zug, Zürich oder Schaffhausen, in folgenden Gemeinden/Ortschaften des Kantons Graubünden (nördlich der Linie Chur –Davos): Ardez, Calfreisen, Castiel, Chur, Conters i. P., Davos, Fanas, Felsberg, Fläsch, Fideris, Flims, Ftan, Furna, Grüsch, Guarda, Haldenstein, Igis, Jenaz, Jenins, Klosters-Serneus, Küblis, Laax, Langwies, Lavin, Lüen, Luzein, Maienfeld, Maladers, Malans, Mastrils, Pagig, Peist, Ramosch, Saas i. P., Samnaun, Says, Schiers, Scuol, Seewis i. P., Sent, St. Antönien, St. Antönien-Ascharina, St. Peter, Susch, Tamins, Tarasp, Trimmis, Trin, Tschlin, Untervaz, Valzeina oder Zizers UND in den Tiroler Bezirken Landeck, Imst, Innsbruck – Stadt, Innsbruck – Land oder Schwaz getätigt werden. Dies betrifft den West-Ost-Verkehr.
ASFINAG
Sperrungen und Einbahnverkehr im Mont-Blanc-Tunnels: April-Dezember 2023
Aufgrund größerer Wartungs- und Renovierungsarbeiten.
Wird der Mont-Blanc-Tunnel komplett gesperrt
➡ für 25 Nächte zwischen dem 17. April und dem 13. Juni, von 19:30 bis 6:00 Uhr (außer in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai, wenn die Schließung von 21:00 Uhr bis 17:00 Uhr dauert)
➡ für 30,5 Stunden, von 23:30 Uhr am 14. Juni bis 6:00 Uhr am 16. Juni;
➡ 15 Wochen lang, auch tagsüber, vom 4. September, 17:00 Uhr bis zum 18. Dezember, 22:00 Uhr.
Zusätzlich gibt es 4 Nächte mit abwechselndem Einbahnverkehr von 22:30 Uhr bis 6:00 Uhr:
• 28./29. Juni
• 4./5. Juli
• 5./6. Juli
• 6./7. Juli
A1: Wochenendvollsperrung zwischen Ascheberg und Münster-Hiltrup
Grund für die Vollsperrung ist das Auflegen der Überbaufertigteile einer Autobahnbrücke im Münsterland.
Der Überbau des Überführungsbauwerks Amelsbürener Straße (K39) findet statt im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A1 zwischen zwischen Münster-Hiltrup und Ascheberg. Die Vollsperrung beginnt heute ab 22 Uhr und dauert bis 5 Uhr am Montag (20. März).
Umleitungen
Eine großräumige Umleitung erfolgt von Norden kommend bereits ab dem Autobahnkreuz Lotte über die A30, A33 und A2 bis zum Kamener Kreuz. Aus Richtung Süden kommend fahren Verkehrsteilnehmer den umgekehrten Weg. Eine weitere Umleitungsstrecke für den Verkehr aus dem Münsterland führt ab Münster-Süd über die A43 und die A2 bis zum Kamener Kreuz. Auch diese Umleitung funktioniert in die entgegengesetzte Richtung. Lokale Umleitungen erfolgen ab Münster-Hiltrup in Richtung Süden über die Bedarfsumleitung U26a und ab Ascheberg in Richtung Norden über die U83. Die neue Brücke Amelsbürener Straße wird voraussichtlich bis Ende Mai wieder für den Verkehr freigegeben.
Polen: Vorübergehendes Lkw-Fahrverbot am DW 938, um Maut-Ausweichverkehr auf DK81 zu verhindern
Die Einführung des Fahrverbots ist eine Reaktion auf Forderungen von Anwohnern und Gemeindebehörden, den Lkw-Verkehr auf der DW 938 einzustellen, die nach der Mauteinführung auf der DK 81 als Ausweichstrecke genutzt wurde.
Der Einführung des Fahrverbots war eine breite Öffentlichkeit vorausgegangen Konsultationen und ist das Ergebnis eines Kompromisses, der von den Behörden der betroffenen Gemeinden erzielt wurde.
❗ Das Fahrverbot gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 20 t auf der gesamten Straßenlänge von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr.
Änderungen der spanischen LKW-Fahrverbote
Aufgrund des Beschlusses der Generaldirektion Straßenverkehr werden im Jahr 2023 folgende Sondermaßnahmen eingeführt:
1️⃣In Abschnitt C.1 sind drei Punkte zu reservierten Fahrspuren für Fahrzeuge mit einer großen Anzahl von Fahrgästen (2 oder mehr) hinzugefügt worden:
◾ Linke Spur der Autobahn Ma-19 zwischen KP 2,600 und 6,500 in Richtung absteigender Kilometerpunkte, Zufahrt zur Stadt Palma (Mallorca-Illes Balears), wenn dies durch Verkehrszeichen angegeben ist.
◾ Linke Spuren der Autobahn A-2 in der Provinz Madrid, in beiden Richtungen, zwischen KP 18,600 (Torrejón de Ardoz) bis KP 4,300 (Madrid – die Verbindung mit der Autobahn M-30) in Richtung absteigender Kilometerpunkte und zwischen KP 6.100 (Autobahnverbindung Madrid – M-30) 40) bis 14.900 (Coslada/San Fernando de Henares) in Richtung aufsteigender Kilometerpunkte, wenn dies durch Verkehrszeichen angegeben ist.
◾ Linke Spuren der Autobahn V-21 in der Provinz Valencia, in beide Richtungen, zwischen KP 10,101 (Albuixech) und 16,470 (Alboraya) in Richtung aufsteigender Kilometerpunkte und zwischen KP 16,710 (Alboraya) und 10,390 (Albuixech) in die Richtung abnehmender Kilometerpunkte, wenn dies durch Verkehrszeichen angegeben ist.
Die Mindestbelegung beträgt in jedem Fall zwei Personen inklusive Fahrer und reservierte Fahrspuren dürfen nur von zwei- oder dreirädrigen Motorrädern, Pkw, Omnibussen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, Gelenkbussen und Multi genutzt werden -Zweckfahrzeuge.
2️⃣ Einschränkungen auf der A8 zwischen Kantabrien und dem Baskenland im Sommer gelten an allen Samstagen, Sonn- und Feiertagen im Juli und August. Ebenso ist das übliche Sommerfahrverbot für die N-631 in der Provinz Zamora auf alle Freitage, Samstage und Sonntage im Juni ausgedehnt worden.
3️⃣ In den Sommermonaten gilt auf bestimmten Straßenabschnitten ein Lkw-Überholverbot:
➡Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses kann an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten ein Überholverbot eingeführt warden. Das Überholverbot gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und für Fahrzeuge, die zu den in genannten Terminen und Strecken eine ergänzende Verkehrserlaubnis benötigen.
➡Das Überholverbot für Lkw kann zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Erleichterung des Verkehrsflusses auf anderen als den in Anhang V Punkt 3 genannten Straßen und Abschnitten verhängt werden. Überholverbote werden durch Wechselverkehrszeichen oder Dauerschilder angekündigt.
➡ Anhang V, Punkt 3:
Jeden Samstag im Juni, Juli und August
◾A-49 KP 0 Camas bis KP 23 Huévar del Aljarafe von 9:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 20:00 Uhr in Richtung Ayamonte
◾A-49 KP 23 Huévar del Aljarafe bis KP 50 Bollullos Par del Condado von 9:00 bis 20:00 Uhr in Richtung Ayamonte
◾AP-4 KP 13,5 Dos Hermanas bis KP 78 Jerez de la Frontera von 9:00 bis 11:00 Uhr und von 13:00 bis 20:00 Uhr in Richtung Cádiz
➡Jeden Sonn- und Feiertagen (*) in den Monaten Juni, Juli und August
◾A-49 KP 78 Jerez de la Frontera bis KP 13,5 Dos Hermanas von 10:00 bis 18:00 Uhr in Richtung Sevilla
◾AP-4 KP 76,9 San Juan del Puerto nach KP 0 Sevilla von 10:00 bis 15:00 Uhr in Richtung Sevilla
*) Feiertage, die im ganzen Land oder in bestimmten autonomen Gemeinschaften gefeiert werden
➡Sonntags: 2., 9., 16., 23. Juli und 6., 13. August
AP-1 KP 8 Rubena bis KP 67 Ameyugo (Pancorbo) von 16:00 bis 21:00 Uhr in Richtung Vitoria
4️⃣ Zusätzlich können auf einigen Straßen Fahrstreifen entgegen der normalen Fahrtrichtung geöffnet werden, um den Verkehrsfluss auf stark befahrenen Autobahnabschnitten gemäß Art. 41 der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung. Je nach Situation können solche Fahrspuren jedoch auch entlang anderer Straßenabschnitte als den in Anhang V, Absatz. 4 dieser Entschließung.
➡Anhang V, Punkt 4:
Auf folgenden Straßen und Straßenabschnitten können Fahrspuren entgegen der normalen Fahrtrichtung geöffnet werden:
◾A-1 KP 74 Buitrago de Lozoya bis KP 23 Alcobendas
◾A-3 KP 35 Arganda bis KP 104 Saelices
◾A-3 KP 339,85 Riba-Roja del Turia bis KP 332,6 Cheste
◾A-31 KP 80,9 Albacete bis KP 31,2 La Roda
◾AP-36 KP 146,3 La Roda bis KP 122,1 San Clemente
◾AP-4/A-4 KP 48,10 Las Cabezas de San Juan (AP-4) bis KP 547,3 Sevilla (A-4)
◾A-4 KP 67,8 Dosbarrios bis KP 95 Tembleque
◾A-4 KP 242 Venta de Cárdenas bis KP 232,9 Almuradiel
◾A-4 KP 292,5 Bailén bis KP 264,2 Navas de Tolosa
◾A-49 KP 18,9 Sanlúcar la Mayor bis KP 47 Bollullos Par Condado
◾A-5 KP 107,1 Talavera bis KP 36 Valmojado
◾A-6 KP 34,3 Villalba bis KP 19 Las Rozas.
Grenzübergang Malhowice-Niżankowice: Regeln für die Abfertigung von leeren Lkw
Grenzkontrollen werden rund um die Uhr in beide Richtungen durchgeführt, wobei temporäre Infrastrukturen sowohl auf der polnischen als auch auf der ukrainischen Seite genutzt werden.
Ab 7.00 Uhr am 13. Februar können unbeladene Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen in der noch im Bau befindlichen Anlage in Malhowice-Niżankowice zum Überqueren der polnisch-ukrainischen Grenze abgefertigt werden. Der neue Grenzübergang soll dazu beitragen, die Wartezeiten für die Grenzabfertigung zu verkürzen.
Die Möglichkeit der Grenzabfertigung gilt nicht für folgende Fahrzeugarten:
• mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen,
• die für den Transport gefährlicher Güter (ADR) verwendet werden,
• die zum Transport von Vieh (nach Desinfektion) verwendet werden,
• Fahrzeuge, die ohne Genehmigung Großraum- und Schwertransporte befördern,
• Fahrzeuge, die überschüssigen Kraftstoff in ihren Tanks und Kühlcontainern transportieren,
• Transport von Mehrwegverpackungen, ausgenommen Verpackungen, die zur Fahrzeugausstattung gehören,
• Waren, für die eine mündliche Zollanmeldung zulässig ist gemäß Artikel 135, Absatz 1, lit. b) bis d) unde Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich detaillierter Vorschriften für bestimmte Bestimmungen des Unionszolls Kodex (ABl. EU-Amt L Nr. 343 vom 29.12.2015, Seite 1, in der geänderten Fassung),
• Waren, für die eine Mündliche Ausfuhranmeldung zulässig ist, gemäß Art. 137 Absatz 1 lit. b) bis g) und Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission.
4-tägiger Streik in Calais, Dünkirchen und Coquelles Terminal – Ratschläge für Spediteure
Arbeitskampfmaßnahmen im öffentlichen Dienst, die vom 17. Februar bis 7:00 Uhr am 20. Februar stattfinden sollen, werden Reisende (Passagiere und Fracht) betreffen, die über die folgenden vorgezogenen Grenzkontrollen und Häfen am Ärmelkanal in das Vereinigte Königreich einreisen:
– Hafen von Calais
– Hafen von Dünkirchen
– Coquelles Channel Tunnel Terminal
– Hafen von Dover
Spediteure – Auswirkungen von Streiks
Spediteure, die während der vorgeschlagenen Streikaktion Waren transportieren, sollten auf mögliche Störungen und längere Warteschlangen in den Häfen vorbereitet sein.
Hinweise für Personen, die nach Großbritannien einreisen
Obwohl diese Streik auf die oben genannten Häfen abzielt, sollten alle diejenigen, die während der vorgeschlagenen Arbeitskampfmaßnahmen in das Vereinigte Königreich einreisen sollen, mit längeren Wartezeiten bei der britischen Grenzkontrolle rechnen.
Katalonien – zusätzliche Beschränkungen für Lkw am Februar und März
In Anbetracht des prognostizierten Anstiegs des Verkehrsaufkommens am 17., 24. Februar und 3., 10., 17., 24. März sind auf einigen Straßen- und Autobahnabschnitte zusätzliche Beschränkungen eingeführt worden. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen müssen den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Am Freitag, am 17., 24. Februar und 3., 10., 17., 24. März , von 15:00 bis 21:00 Uhr gilt die Beschränkung auf:
➖ der Autobahn AP-7 zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallés, Granollers und der Kreuzung mit der C-60 in La Roca del Vallés und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2 in der Gemeinde Martorell;
➖ die Autobahn AP-7 im Gebiet von Terres de l’Ebre, wo es nur zwei Fahrspuren gibt, zwischen KP 257, Ausfahrt 35 in Vila-seca, Salou, Reus S. und Port Aventura, in der Gemeinde Vila-seca, und KP 344,8 die Grenze zwischen Tarragona und Castellón, in der Gemeinde Ulldecona,
Der Grenzübergang in Bobrowniki seit dem 10. Februar geschlossen
Die Informationen sind von Mariusz Kamiński, Polens Innen- und Verwaltungsminister, auf seinem Twitter-Account veröffentlicht worden.
Diese Entscheidung wurde durch nationale Sicherheitsinteressen motiviert. Der Grenzübergang zwischen Polen und Weißrussland in Bobrowniki wird am Freitag, 10. Februar, ab 12:00 Uhr bis auf weiteres geschlossen.
Zuvor teilte der Minister mit, dass er nach der vom polnischen Parlament verabschiedeten Entschließung zum Fall Andrzej Poczobut Vorkehrungen für die Verhängung von Sanktionen gegen andere Personen getroffen hat, die mit dem Lukaschenko-Regime in Verbindung stehen und für Repressionen gegen Polen in Weißrussland verantwortlich sind.
UK: Bis zu 20.000 £ für den Transport eines illegalen Einwanderers ab dem 13. Februar
Das Clandestine Entrant Civil Penalty Scheme („das Scheme“), das am 13. Februar in Kraft tritt, führt Strafen für die Beförderung eines illegalen Einreisenden oder für das Versäumnis, ein Lkw zu sichern, ein. Diese Strafen können verantwortlichen Personen auferlegt werden, einschließlich Eigentümern, Vermietern und Fahrern.
Beförderung eines illegalen Einreisenden
❗ Die Höchststrafe beträgt £6.000, wenn eine verantwortliche Person in den fünf Jahren vor dem betreffenden Vorfall keine Haftungsnachweise hat,
❗ Die Höchststrafe beträgt £10.000, wenn gegen eine verantwortliche Person in den fünf Jahren vor dem betreffenden Vorfall eine Strafe verhängt wurde
❗ Die maximale Gesamtstrafe für alle verantwortlichen Personen pro illegalem Einreisewilligen beträgt £20.000.
Anwendung von Rabatten auf das Startpunktniveau der Strafe
❗ eine Ermäßigung von 50 % wird auf den Ausgangswert der Strafe gewährt wenn die verantwortliche Person Mitglied des Zivilstrafen-Akkreditierungssystems ist.
❗ Eine weitere Ermäßigung von 50% wird auf den Ausgangswert der Strafe gewährt, wenn die verantwortliche Person nicht der Fahrer ist und während der Fahrt des Fahrzeugs oder des abgekoppelten Anhängers in das Vereinigte Königreich nicht anwesend war, sie jedoch gehandelt hat, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen
Versäumnis, ein Lkw zu sichern
❗ Die Höchststrafe beträgt £1.500, wenn eine verantwortliche Person in den fünf Jahren vor dem betreffenden Vorfall keine Haftungsnachweise hat
❗ Die Höchststrafe beträgt £3.000, wenn gegen eine verantwortliche Person in den fünf Jahren vor dem betreffenden Vorfall eine Strafe verhängt wurde
❗ Die Höchststrafe beträgt £6.000, wenn gegen eine verantwortliche Person in den fünf Jahren vor dem betreffenden Vorfall zwei oder mehr Strafen verhängt wurden
❗ Die maximale Gesamtstrafe (zu zahlen von allen verantwortlichen Personen zusammen pro Vorfall) beträgt £12.000
Anwendung von Rabatten auf das Startpunktniveau der Strafe
❗ eine Ermäßigung von 50 % wird auf den Ausgangswert der Strafe gewährt wenn die verantwortliche Person Mitglied des Zivilstrafen-Akkreditierungssystems ist.
❗ eine weitere Ermäßigung von 50% wird auf der Ausgangsbetrags der Strafe gewährt, wenn die verantwortliche Person der Fahrer oder eine andere verantwortliche Person die während der Fahrt des Fahrzeugs oder des abgekoppelten Anhängers in das Vereinigte Königreich anwesend war, sie jedoch gehandelt hat, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen
❗ eine weitere Ermäßigung von 50% wird auf der Ausgangsbetrags der Strafe gewährt, wenn die verantwortliche Person nicht der Fahrer ist und während der Fahrt des Fahrzeugs oder des abgekoppelten Anhängers in das Vereinigte Königreich nicht anwesend war, sie aber gehandelt hat, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Der Außenminister wird Anträge von verantwortlichen Personen überlegen, eine Bedürftigkeitsprüfung durchzuführen, um das verbleibende Strafmaß zu verringern.
Bei Einzelpersonen wird bei der Bedürftigkeitsprüfung das Einkommen dieser Person, einschließlich etwaiger Überstundeneinnahmen, für die drei Monate vor dem Vorfall berücksichtigt. Bei der Bestimmung der genauen Höhe der Strafe berücksichtigt der Außenminister alle Angaben der Person zu ihren persönlichen finanziellen Verhältnissen, wie z. B. ihren Ausgaben.
Für Unternehmen, denen ein Bußgeld auferlegt wird, werden Bedürftigkeitsprüfungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angeboten.
Die Regierung hat Leitlinien zum Thema in 22 Sprachen veröffentlicht, die unter https://www.gov.uk/government/publications/clandestine-entrant-civil-penalty-scheme heruntergeladen werden können