Katalonien: zusätzlichen Lkw-Beschränkungen auf der AP-7
Am 28., 29. April und 1. Mai gelten zusätzliche Beschränkungen für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen.
Am Freitag, 28. April, von 15:00 bis 21:00 Uhr:
⭕ zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallès, Granollers und der Verbindung mit der C-60 in der Gemeinde La Roca del Vallés und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Verbindung mit der Autobahn A-2 , in der Gemeinde Martorell, müssen Lkw (über 7,5 Tonnen) den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
⭕ zwischen KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2, in der Gemeinde Martorell, und KP 176,6, Ausfahrt 26 in Gelida und Sant Llorenç d’Hortons, müssen Lkw (über 7,5 Tonnen) in Richtung Süden die rechte Spur benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen.
Am Samstag, 29. April, von 09:00 bis 14:00 Uhr:
⭕ zwischen KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2, in der Gemeinde Martorell, und KP 176,6, Ausfahrt 26 in Gelida y Sant Llorenç d’Hortons, müssen Lkw (über 7,5 Tonnen) in Richtung Süden den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen.
Am Montag, 1. Mai, von 15:00 bis 22:00 Uhr:
⭕ Wegen der Einrichtung einer Fahrspur in die entgegengesetzte Richtung zwischen zwischen KP 111.1, Ausfahrt 11 bei Sant Celoni und Montseny, in der Gemeinde Sant Celoni, und KP 133,8, Ausfahrt 13 bei Granollers, Montornés del Vallés und Vilanova del Vallés, müssen Lkw (über 7,5 Tonnen) die rechte Spur benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
⭕ Aus dem gleichen Grund, aufgrund der geplanten Einrichtung von Fahrspuren in entgegengesetzter Richtung auf der Autobahn AP-7, KP 213 der Autobahn AP-7, wo AP-7 auf AP-2 trifft, in der Gemeinde Banyeres del Penedès und KP 8 der Straße B-23, Ausfahrt 8 bei Sant Feliu de Llobregat und Molins de Rei Sur, müssen Lkw (über 7,5 Tonnen) die rechte Spur benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
⭕ Wegen der Einrichtung einer Fahrspur in die entgegengesetzte Richtung auf der Autobahn C-32 zwischen KP 114, Ausfahrt 113 in Canet de Mar, und KP84.5, der Kreuzung mit B-20 in Montgat, müssen Lkw (über 7,5 Tonnen) die rechte Spur benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Mögliche Störungen bei den Grenzkontrollen in Calais, Dünkirchen und Coquelles
Die Gewerkschaft der Öffentlicher und Kommerzieller Dienst (PCS) hat un Streik angekündigt, die sich auf Grenzkontrollen auswirken werden.
Der Streik, der am 28. und 29. April bis 7 Uhr morgens stattfinden soll, wird diejenigen betreffen, die von den britischen Grenzkontrollen in Calais, Dünkirchen und Coquelles in Nordfrankreich nach Großbritannien reisen.
Spediteure, die während des vorgeschlagenen Streiks Waren transportieren, sollten auf mögliche Störungen und längere Warteschlangen in Häfen und Einrichtungen an den Binnengrenzen vorbereitet sein.
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Betreiber, seien Sie auf Verzögerungen vorbereitet und planen Sie Ihre Bewegungen sorgfältig, wenn sie mit Streiktagen zusammenfallen.
Ungarn: Zwei Nachtausnahme vom Lkw-Fahrverbot am Maiwochenende
Auf Antrag des ungarischen Straßentransportverbandes (MKFE) hat das Verkehrsministerium zugestimmt, zwei nächtliche Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot zu gewähren.
Vorbehaltlich dieser zwei Zeitfenster, gilt das Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem zGG über 7,5 Tonnen am ersten Maiwochenende folgendermaßen:
✅ 30. April (Sonntag) von 06:00 bis 22:00 Uhr
✅ 1. Mai (Montag) von 06:00 bis 22:00 Uhr
Katalonien: zusätzliche Lkw-Beschränkungen auf der AP-7 vom 21. bis 23. April
Diese Beschränkungen sind in Anbetracht des prognostizierten Anstiegs des Verkehrsaufkommens eingeführt worden.
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen müssen den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge nicht überholen und schneller als 80 km/h fahren.
Am 21. April zwischen 15:00 und 21:00 Uhr gelten die Beschränkungen auf den folgenden Abschnitten der AP-7:
➖ zwischen KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2, in der Gemeinde Martorell, und KP 176,6, Ausfahrt 26 in Gelida und Sant Llorenç d’Hortons, in der Gemeinde Gelida,
➖ zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallès, Granollers und der Kreuzung mit der C-60, in der Gemeinde La Roca del Vallés, und KP 176,6, Ausfahrt 26 in Gelida und Sant Llorenç d’Hortons, in der Gemeinde von Gelida,
Am 22. April zwischen 15:00 und 14:00 Uhr gelten die Beschränkungen auf den folgenden Abschnitten der AP-7:
➖ zwischen KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2, in der Gemeinde Martorell, und KP 176,6, Ausfahrt 26 in Gelida und Sant Llorenç d’Hortons, in der Gemeinde Gelida,
Am 23. April zwischen 15:00 und 22:00 Uhr gelten die Beschränkungen auf den folgenden Abschnitten der AP-7:
➖ zwischen KP 111,1, Ausfahrt 11 Sant Celoni und Montseny, in der Gemeinde Sant Celoni, und KP 133,8, Ausfahrt 13 in Granollers, Montornès del Vallès und Vilanova del Vallés, in der Gemeinde Montornés del Vallès Valles.
➖ zwischen KP 176,6, Ausfahrt 26 Gelida und Sant Llorenç d’Hortons, in der Gemeinde Gelida und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2, in der Gemeinde Martorell.
The Arlberg Tunnel to be closed for several months
The Arlberg tunnel on the S 16 Arlberg expressway between Tyrol and Vorarlberg will be completely in both directions from April 24 to October 6, 2023 and from April 15 to November 22, 2024.
The following alternative routes are available during the closures:
• Arlberg Pass Road (B 197/L 197)
• A8 Rosenheim-Munich (Germany)
• Gotthard (Switzerland)
• San Bernardino (Switzerland)
Which vehicles are allowed to use the Arlbergpass road (B197/L197)?
➡ The road can be used by cars, station wagons and lorries without trailers as well as cars and station wagons with trailers (including caravans) as long as the trailer does not weigh more than 750 kilograms. In the period from 1 July to 6 October on Saturdays, Sundays and public holidays, between 9 AM to 5 PM passenger cars and station wagons with trailers over 750 kilograms have to use alternative routes via Germany, the Fernpass or Switzerland.
➡ Lorries with trailers and articulated vehicles are generally not allowed to use the B 197/L 197 when the Arlberg tunnel remains closed (24 April to 06 October 2023) and have to use other diversion routes. The ban does not apply to journeys starting or terminating in the region, as specified in the exception regulations. A special permit for these journeys is not required. At weekends (from 9:00 AM on Saturday, 10:00 PM on Sunday, 10:00) lorries with trailers and articulated vehicles are generally not allowed to use the road.
Exceptions for lorries with trailers and articulated vehicles
These vehicles are allowed to use the B 197/L 197 road provided that the journeys comply with the following exceptions. These apply from 10 PM on Sunday to 9 AM on Saturday as follows:
➡ Journeys starting and originating in areas specified below:
in the districts of Bludenz, Feldkirch or Landeck.
➡ Northwest-Southeast traffic
Trucks with trailers and articulated vehicles can use the B 197/L 197 road when their journey starts or terminates in Vorarlberg, in Liechtenstein, in the districts of Lake Constance, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar or Rottweil, in the cantons of St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden , Appenzell Ausserrhoden or Glarus and the provinces of Bozen, Trento or Belluno. This regulation applies to northwest-southeast traffic.
➡ West-east traffic
Trucks with trailers and articulated vehicles can use the B 197/L 197 road when their journey starts or terminates in Vorarlberg, in Liechtenstein, in the districts of Lake Constance, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar or Rottweil, in the cantons of St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden , Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Schwyz, Zug, Zurich or Schaffhausen, in the following communities/localities in the canton of Graubünden (north of the Chur-Davos line): Ardez, Calfreisen, Castiel, Chur, Conters i. P., Davos, Fanas, Felsberg, Fläsch, Fideris, Flims, Ftan, Furna, Grüsch, Guarda, Haldenstein, Igis, Jenaz, Jenins, Klosters-Serneus, Küblis, Laax, Langwies, Lavin, Lüen, Luzein, Maienfeld, Maladers , Malans, Mastrils, Pagig, Peist, Ramosch, Saas i. P., Samnaun, Says, Schiers, Scuol, Seewis i. P., Sent, St. Antönien, St. Antönien-Ascharina, St. Peter, Susch, Tamins, Tarasp, Trimmis, Trin, Tschlin, Untervaz, Valzeina or Zizers AND in the Tyrolean districts of Landeck, Imst, Innsbruck – Stadt, Innsbruck – Land or Schwaz.
ASFINAG
Sanierung und Sperre des Arlbergtunnels
Der Arlbergtunnel auf der S 16 Arlberg Schnellstraße zwischen Tirol und Vorarlberg wird von 24. April bis 6. Oktober 2023 und 15. April bis 22. November 2024 in beiden Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt. Der Grund: Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen der Fahrbahn, Entwässerung und Tunnelbeschichtung zur Erhöhung der Sicherheit.
Folgende Ausweichrouten stehen während der Sperren zur Verfügung:
• Arlbergpass Straße (B 197/L 197)
• Strecke Rosenheim-München (Deutschland)
• Gotthard (Schweiz)
• San Bernardino (Schweiz)
Wer darf über die Arlbergpass-Straße (B197/L197) ausweichen?
Freie Fahrt über den Pass gilt für Pkw, Kombis und Lkw ohne Anhänger sowie für Pkw und Kombis mit Anhänger (auch Wohnwagengespanne), solange der Anhänger nicht schwerer als 750 Kilogramm (hzG – höchstzulässiges Gesamtgewicht) ist. Pkw und Kombis mit Anhänger über 750 Kilogramm (hzG – höchstzulässiges Gesamtgewicht) müssen jedoch im Zeitraum von 1.7. bis 6.10.2023 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 17 Uhr großräumig über Deutschland, den Fernpass oder die Schweiz ausweichen.
Die ASFINAG rät, für die Fahrt über den Arlbergpass mehr Zeit einzuplanen. Gerade am Wochenende kann es aufgrund von Verkehrsüberlastungen zu Verzögerungen über die B 197/L 197 Arlbergpass-Straße kommen.
Für Lkw mit Anhänger sowie für Sattelkraftfahrzeuge gilt für die B 197/L 197 Arlbergpass-Straße für die Dauer der Vollsperre des Arlbergtunnels (24.04. bis 06.10. 2023) ein generelles Fahrverbot. Diese Fahrzeuge müssen großräumig ausweichen (siehe Ausweichrouten). Ein klar definierter Ziel- und Quellverkehr ermöglicht es auch Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge, den Arlbergpass zu befahren, sofern die Fahrten den entsprechenden Ausnahmeregelungen entsprechen (siehe Ausnahmeregelungen). Eine eigene Ausnahmegenehmigung für diese Fahrten ist nicht notwendig. An den Wochenenden (Samstag, 9.00 Uhr bis Sonntag, 22.00 Uhr) besteht für Lkw samt Anhänger sowie Sattelkraftfahrzeuge ein generelles Fahrverbot.
Bus / Lkw
Für Lkw, die keinen Anhänger ziehen, sowie für Busse mit und ohne Anhänger gibt es keine Einschränkungen für die Fahrt über den Arlbergpass.
Gemäß der Ausnahmeregelungen können auch Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge den Arlbergpass befahren, sofern die Fahrten nachstehenden Ausnahmeregelungen entsprechen. Diese gelten jeweils für den Zeitraum Sonntag, 22.00 Uhr bis Samstag, 9.00 Uhr wie folgt:
Lokaler Ziel- und Quellverkehr
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle oder Ziel in den Bezirken Bludenz, Feldkirch oder Landeck getätigt werden. Diese Regelung betrifft den lokalen Ziel- und Quellverkehr.
Nordwest-Südost-Verkehr
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle und Ziel in Vorarlberg, in Liechtenstein, in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar oder Rottweil, in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden oder Glarus und den Provinzen Bozen, Trient oder Belluno getätigt werden. Diese Regelung betrifft den Nordwest-Südost-Verkehr.
West-Ost-Verkehr
Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle und Ziel in Vorarlberg, in Liechtenstein, in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar oder Rottweil, in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Schwyz, Zug, Zürich oder Schaffhausen, in folgenden Gemeinden/Ortschaften des Kantons Graubünden (nördlich der Linie Chur –Davos): Ardez, Calfreisen, Castiel, Chur, Conters i. P., Davos, Fanas, Felsberg, Fläsch, Fideris, Flims, Ftan, Furna, Grüsch, Guarda, Haldenstein, Igis, Jenaz, Jenins, Klosters-Serneus, Küblis, Laax, Langwies, Lavin, Lüen, Luzein, Maienfeld, Maladers, Malans, Mastrils, Pagig, Peist, Ramosch, Saas i. P., Samnaun, Says, Schiers, Scuol, Seewis i. P., Sent, St. Antönien, St. Antönien-Ascharina, St. Peter, Susch, Tamins, Tarasp, Trimmis, Trin, Tschlin, Untervaz, Valzeina oder Zizers UND in den Tiroler Bezirken Landeck, Imst, Innsbruck – Stadt, Innsbruck – Land oder Schwaz getätigt werden. Dies betrifft den West-Ost-Verkehr.
Lkw-Beschränkungen in Katalonien: Rechtsspurpflicht und Überholverbot
Die katalanische Transitdirektion hat ihre vorgeschlagenen LKW-Beschränkungen angekündigt, von denen einige in den letzten Jahren für Kontroversen gesorgt haben.
Nach der Abschaffung der Mautgebühren auf der AP-7 im September 2021 entschied die katalanische Transitdirektion, dass Lkw an Sonn- und Feiertagen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h einhalten, nur die rechte Spur benutzen und nicht überholen dürfen. Dem Vorschlag zufolge würden diese Beschränkungen auf einigen Abschnitten der AP-7 jeden Tag gelten.
Vorgeschlagene Lkw-Einschränkungen auf der AP-7:
• die Verpflichtung, auf dem 30 km langen Abschnitt der AP-7 zwischen Calafat und Camarles an allen Wochentagen den rechten Fahrstreifen zu benutzen;
• die Verpflichtung, auf dem Abschnitt Martorell-Gelida den rechten Fahrstreifen zu benutzen, wenn von Freitag bis Sonntag eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h gilt;
• ein Fahrverbot an allen Wochenenden und anderen Feiertagen im Juli;
• ein Fahrverbot beim Verlassen des Metropolrings und eine Pflicht zur Benutzung des rechten Fahrstreifens im Abschnitt AP-7 zwischen Martorell und La Roca an Freitagen und Abenden vor Feiertagen;
• ein sonntägliches Fahrverbot auf Autobahnabschnitten, auf denen zusätzliche Fahrspuren in Gegenrichtung eingerichtet worden sind, sowie die Verpflichtung, den rechten Fahrstreifen zu benutzen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h einzuhalten.
Da Lkw auf Nationalstraßen nicht fahren dürfen, obwohl das Verkehrsaufkommen auf diesen Straßen nach der Abschaffung der Maut auf der AP-7 zurückgegangen ist, werden die vorgeschlagenen Maßnahmen von Straßengüterverkehrsverbänden kritisiert.
Niederlande: Wochenendsperrung der A2
Aufgrund von Wartungsarbeiten wird der Abschnitt der Autobahn A2 zwischen der Deil und der Anschlussstelle Empel in Richtung Hertogenbosch für den gesamten Verkehr gesperrt.
Die Arbeiten dauern von 19:00 Uhr am Samstag, 15. April, bis 5:00 Uhr am Montag, 17. April. Fahrer sollten bei der Planung ihrer Fahrt eine zusätzliche Stunde einplanen.
A2 Richtung Hertogenbosch:
– A2 zwischen Anschlussstelle Deil und Anschlussstelle Empel,
– Verbindungsstraße A15/A2 in der Nähe der Deil-Kreuzung von Rotterdam,
– Verbindungsstraße A15/A2 in der Nähe der Anschlussstelle Deil mit Nijmegen,
– die Ausfahrt Waardenburg (16) von der Autobahn A2,
– die Ausfahrt Zaltbommel (17) von der Autobahn A2,
– Parkplatz/Raststätte De Lucht-West mit angrenzender Tankstelle an der Autobahn A2,
– Ein- und Ausfahrt Kerkdriel (19) von der Autobahn A2.
Umleitungsstrecken
Der Verkehr aus Amsterdam/Utrecht in Richtung Tilburg/Eindhoven/Maastricht wird wie folgt umgeleitet:
– Am Kreuz Everdingen, entlang der A27 Richtung Breda/Gorinchem.
– Folgen Sie der A27 bis zur Anschlussstelle Sint Annabosch.
– Folgen Sie an der Anschlussstelle Sint Annabosch der A58 in Richtung Tilburg und Eindhoven/Maastricht.
Der Verkehr auf der Autobahn A2 von Utrecht in Richtung Hertogenbosch wird am Autobahndreieck Deil wie folgt umgeleitet:
– Folgen Sie der A15 Richtung Gorinchem.
– Folgen Sie am Autobahnkreuz Gorinchem der A27 in Richtung Breda.
– Weiter auf der A59 an der Anschlussstelle Hooipolder in Richtung Hertogenbosch.
Der Verkehr auf der Autobahn A2 von Utrecht in Richtung Eindhoven/Maastricht wird am Autobahndreieck Deil wie folgt umgeleitet:
– Folgen Sie der A15 in Richtung Nijmegen.
– Folgen Sie am Kreuz Valburg der A50 in Richtung Eindhoven.
Richtung Maastricht:
– Folgen Sie der A50 bis zur Ausfahrt Ewijk.
– Folgen Sie an der Anschlussstelle Ewijk der A73 in Richtung Venlo.
– Folgen Sie an der Anschlussstelle Vonderen der A2 in Richtung Maastricht.
Der Verkehr auf der A15 von Nimwegen in Richtung Hertogenbosch/Eindhoven/Maastricht wird am Autobahndreieck Deil wie folgt umgeleitet:
– Folgen Sie der A15 Richtung Gorinchem.
– Folgen Sie am Autobahnkreuz Gorinchem der A27 in Richtung Breda.
– Weiter auf der A59 an der Anschlussstelle Hooipolder in Richtung Hertogenbosch.
Der Verkehr auf der Autobahn A15 von Rotterdam in Richtung Hertogenbosch/Eindhoven/Maastricht wird am Autobahndreieck Deil wie folgt umgeleitet:
– Folgen Sie der A15 in Richtung Nijmegen.
– Folgen Sie am Kreuz Valburg der A50 in Richtung Eindhoven.
Richtung Maastricht:
– Folgen Sie der A50 bis zur Ausfahrt Ewijk.
– Folgen Sie an der Anschlussstelle Ewijk der A73 in Richtung Venlo.
– Folgen Sie an der Anschlussstelle Vonderen der A2 in Richtung Maastricht.
Autofahrer auf der A27 zwischen den Anschlussstellen Everdingen und Hooipolder müssen tagsüber mit Verkehrsbehinderungen rechnen. Dies liegt daran, dass mehrere Nord-Süd-Umleitungen der gleichen Route entlang der A27 folgen. Achten Sie auf Schilder entlang des Weges, die auf empfohlene Routen hinweisen.
Der ungarisch-slowakische Grenzübergang für den Lkw-Verkehr gesperrt
Am 17. April wird aufgrund von Renovierungsarbeiten an der Hauptstraße Nr. 13 in der Slowakei der Grenzübergang Vámosszabadi-Medvedov für Lkw mit einem zGG über 3,5 Tonnen gesperrt.
Personenkraftwagen und Busse dürfen die Grenze passieren, der LKW-Verkehr wird jedoch entlang der Hauptstraße Nr. 14 in Ungarn nach Komárom umgeleitet.
❗ Lkw, die auf der ungarischen Seite der Grenze ankommen, können die folgende Umleitungsroute benutzen: Straße Nr. 14 -> Straße Nr. 813 -> Autobahn M19 -> Autobahn M1 – Straße Nr. 13. Die Umleitungsroute wird mit gelben Schildern gekennzeichnet. Lkw können den Abschnitt der Straße Nr. 14 von der Kreuzung mit der Straße Nr. 813 bis zur Grenze bei Vámosszabadi nur benutzen, wenn sich ihr Bestimmungsort in diesem Bereich befindet.
Österreich – Fahrverbotskalender 2023 veröffentlicht
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat in der 83. Verordnung vom 31.03.2023 den Fahrverbotskalender für das Jahr 2023 nun veröffentlicht.
Auf Grund des § 42 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022, wird verordnet:
§ 1. Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewicht beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist
1. am 6. April 2023 von 12 bis 20 Uhr, am 7. April 2023 von 16 bis 22 Uhr, am 8. April 2023 von 11 bis 15 Uhr, am 25. April 2023 von 11 bis 22 Uhr, am 27. Mai 2023 von 7 bis 15 Uhr und am 2. Juni 2023 von 9 bis 22 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll;
2. an allen Samstagen vom 1. Juli 2023 bis einschließlich 26. August 2023 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll und am 7. April 2023 und 3. Oktober 2023 in der Zeit von 0 bis 22 Uhr sowie an allen Samstagen vom 1. Juli 2023 bis 26. August 2023 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland oder in einem Land liegt, das über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntal Autobahn A 12 und auf der Brenner Autobahn A 13;
3. an allen Samstagen vom 1. Juli 2023 bis einschließlich 26. August 2023 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der
a) Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl;
b) Ennstalstraße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500;
c) Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich;
d) Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier;
e) Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich;
f) Brenner Straße B 182 im gesamten Bereich;
4. an allen Samstagen vom 1. Juli 2023 bis einschließlich 26. August 2023 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn A 4 vom Knoten Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Korneuburg verboten.