Germany: alternative routes during the HGV holiday driving ban
By virtue of the Holiday Travel Ordinance, there is an additional HGV driving ban on several motorway and federal road sections on all Saturdays in July and August (from July 1 to August 26 inclusive). The ban applies to vehicles and vehicle combinations with an GVW of over 7.5 t, in the period from 07:00 AM to 8:00 PM.
The BGL association has prepared a map showing motorways and roads affected by the ban and alternative routes. The map is available HERE ⬅CLICK or at the end of the article.
The holiday HGV driving ban applies on these roads:
⭕A1 – from the Köln-West interchange to the Lohne/Dinklage junction
⭕A2 – from the Oberhausen interchange to the Bad Oeynhausen interchange
⭕A3 – from the Oberhausen interchange to the Köln-Ost interchange
⭕A3 – from the Mönchhof motorway triangle to the Nürnberg interchange
⭕A5 – from the Darmstädter interchange to the Karlsruhe-Süd junction
⭕A5 – from the Offenburg junction to the Neuenburg interchange
⭕A6 – from to the Schwetzingen-Hockenheim junction to the Nürnberg-Süd interchange
⭕A7 – from the Schleswig/Jagel junction to the Hamburg-Schnelsen-Nord junction
⭕A7 – from the Soltau-Süd junction to the Göttingen-Nord junction
⭕A7 – from the Autobahn triangle Schweinfurt/Werneck to the end of the autobahn at the federal border in Füssen
⭕A8 – from the Karlsruhe interchange to the Munich-Obermenzing junction
⭕A8 – from the Munich-Ramersdorf junction to the Bad Reichenhall junction
⭕A9/ E51 – from Berliner Ring (Leipzig/Autobahndreieck Potsdam junction) to the Munich Schwabing junction
⭕A10 – Berliner Ring (exceptions: the area between the Berlin-Spandau junction via the Havelland interchange to the Oranienburg interchange and the area between the Spreeau interchange to the Werder interchange)
⭕A45 – from the Dortmund-Süd junction to the Seligenstädter motorway triangle
⭕A 61 – from the Meckenheim interchange to the Hockenheim motorway triangle
⭕A 81 – from the Stuttgart-Zuffenhausen junction to the Gärtringen junction
⭕A 92 – from the Munich-Feldmoching interchange to the Oberschleißheim junction
⭕A 92 – from the Neufahrn motorway junction to the Erding junction
⭕A 93 – from the Inntal motorway triangle to the Reischenhart junction
⭕A 99 – from the Munich South-West motorway triangle to the Munich/Eschenried motorway triangle
⭕A 215 – from the Bordesholm motorway triangle to the Blumenthal junction
⭕A 831 – from the Stuttgart-Vaihingen junction to the Stuttgart interchange
⭕A 980 – from the Allgäu interchange to the Waltenhofen junction
⭕A 995 – from the Sauerlach junction to the Munich-South interchange
⭕B31 – from the Stockach-Ost junction of the A 98 to the Sigmarszell junction of the A 96
⭕B96 / E251 – from Neubrandenburger Ring to Berlin
The map of alternative routes
Vorübergehende Sperrungen des Roertunnels und des Swalmen-Tunnels – Arbeitsplan und Umleitungsstrecken
Aufgrund von Wartungsarbeiten an der A73 in den Niederlanden müssen beide Tunnel bis zum 30. Oktober mehrfach teilweise oder vollständig gesperrt werden.
Die A73 ist die wichtigste Nord-Süd-Verbindung zwischen Venlo (Kreuzung Zaarderheiken) und der A2 bei Echt-Susteren (Kreuzung Het Vonderen). Fast 50.000 Fahrzeuge nutzen täglich beide Tunnel.
Sperrungsdaten und -zeiten:
➡ von 21:00 Uhr am Freitag, 14. Juli,bis 21:00 Uhr am Freitag, 4. August, sind die Tunnel auf der A73 in Richtung Norden (von Maastricht nach Venlo) gesperrt;
➡ von 21:00 Uhr am Freitag, 4. August, bis 9:00 Uhr am Samstag, 5. August, sind die Tunnel in beide Richtungen komplett gesperrt;
➡ von 9:00 Uhr am Samstag, 5. August, bis 21:00 Uhr am Freitag, 25. August, sind die Tunnel auf der A73 in Richtung Süden (von Venlo nach Maastricht) geschlossen;
➡ von 21:00 Uhr am Freitag, 25. August, bis 6:00 Uhr am Montag, 28. August, und von 21:00 Uhr am Freitag, 1. September, bis 6:00 Uhr am Montag, 4. September, sind die Tunnel sind in beiden Richtungen vollständig gesperrt;
➡ Die Arbeiten an den Tunneln werden im Oktober und im Sommer 2024 fortgesetzt.
Umleitungsrouten:
➡ während der Sperrung vom 14. Juli bis 5. August
➡ während der Sperrung vom 4. bis 25. August
➡ während der Sperrungen vom 25.-28. August, 1.-4. September, 27.-30. Oktober
A2-Sperrung bei Whitfield für den Brückenbau
Fahrzeugen, die vom oder zum Hafen von Dover fahren, wird nach Möglichkeit die Nutzung der A20/M20 empfohlen.
Ein wichtiger Meilenstein beim Bau von Fastrack findet am Wochenende von Freitag, 14., bis Montag, 17. Juli statt, wenn eine neue Brücke mit einer Spannweite von 31,5 m über die A2 bei Whitfield installiert wird.
Ein kurzer Abschnitt der A2 vom Whitfield-Kreisverkehr bis zum AS Whitfield (A256-Kreuzung) wird von 21:00 Uhr am Freitag, 14. Juli, bis 5:00 Uhr am Montag, 17. Juli, für den gesamten Verkehr gesperrt.
Während der Bauarbeiten an der Brücke wird es eine ausgeschilderte Umleitung über den White Cliffs Business Park (Honeywood Road und Honeywood Parkway) geben.
Wegen der Hitzewelle führt Rumänien zusätzliche Lkw-Fahrverbote ein
Die Fahrverbote gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t auf Abschnitten von Bundesstraßen in ausgewählten Bezirken.
Das Fahrverbot gilt vom 17. bis 19. Juli von 12:00 bis 20:00 Uhr auf Abschnitten von Nationalstraßen in den Bezirken Teleorman, Dâmbovița, Argeș, Prahova, Giurgiu, Ilfov, Olt, Dolj, Mehedinți, Gorj, Vâlcea, Arad, Timiș, Caraş Severin, Bihor, Vrancea, Galati, Buzău, Brăila, Ialomița, Calarasi. ❗ Auf den von CNAIR SA verwalteten Abschnitten der Schnellstraßen und Autobahnen läuft der Verkehr ohne Einschränkungen weiter.
Das Fahrverbot gilt nicht für:
• Passagiertransport;
• Transport lebender Tiere und verderblicher Produkte tierischen und pflanzlichen Ursprungs;
• Fahrzeuge, die an Notfalleinsätzen beteiligt sind;
• Bestattungstransporte;
• Posttransporte;
• Transport von Erste-Hilfe-Ausrüstung;
• Kraftstoffverteilung;
• Transport von Gütern bei kontrollierter Temperatur;
• Fahrzeuge, die beschädigte Fahrzeuge abschleppen;
• Transporte von Wasser und Nahrungsmitteln in Katastrophengebiete;
• Transport von Sanitäranlagen im Baugewerbe mit eingesetzten Spezialfahrzeugen;
• Transporte von Flaschenwasser;
• Transporte landwirtschaftlicher Produkte;
• Militärtransporte, die an multinationalen Übungen teilnehmen.
Operation Brock in Kent wird neu eingesetzt
Das Gegenverhehrsystem, die sogennante Operation Brock, auf der M20 in Kent wird ab Freitag, dem 14. Juli, vor den Sommerferien und den erwarteten hohen Passagierzahlen eingesetzt.
Operation Brock ist Teil einer Reihe von Maßnahmen zur Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsflusses durch Kent im Falle einer Unterbrechung der Dienste über den Ärmelkanal.
Um einen sicheren Einsatz des Gegenverhehrsystems zu gewährleisten, wird die M20 wie folgt gesperrt:
▶ von 21:00 Uhr am Dienstag, 11. Juli, bis 6:00 Uhr am Mittwoch, 12. Juli: die Fahrbahn in Richtung Küste zwischen Anschlussstelle 9 und Anschlussstelle 8
▶ von 20:00 Uhr am Donnerstag, 13. Juli, bis 6:00 Uhr am Freitag, 14. Juli, die Fahrbahn in Richtung London zwischen Anschlussstelle 9 und Anschlussstelle 8, die Fahrbahn in Richtung Küste zwischen Anschlussstelle 7 und Anschlussstelle 9
Während die M20 über Nacht gesperrt ist, werden vollständig ausgeschilderte Umleitungsstrecken eingerichtet.
Wenn die gesperrten Abschnitte der M20 am Freitag, den 14. Juli, um 6 Uhr morgens wieder geöffnet werden, tritt eine neue Regelung für den Verkehr auf der Gegenspur in Kraft. Sobald die Trennbarriere errichtet ist, müssen alle Lkw, die zum Hafen von Dover oder zum Eurotunnel fahren, den Schildern folgen, um an der Anschlussstelle 8 auf die Spur „Operation Brock“ auszufahren. Dies bezieht sich auch auf Versuche, die M20 durch Nutzung der M2/A2 bei Brenley Corner zu umgehen.
Alle EU-Spediteure, die sich nicht an die Beschilderung halten und versuchen, die Warteschlange zu überspringen, riskieren nicht nur eine Geldstrafe von 300 £, sondern sie werden auch von der Polizei ans Ende der Warteschlange gestellt.
No HGV traffic through Lüdenscheid: the police will monitor compliance
On June 10, the town of Lüdenscheid banned all vehicles with a GVW of more than 3.5 tonnes from passing through the town. Since June 12 the district police has been monitoring compliance with the ban, which they are planning to continue for several weeks.
The ban was introduced to mitigate the effects of the closure of the BAB 45 motorway on December 2, 2021. The situation has not only affected residents living near the diversion or alternative routes but also commuters as well as local businesses.
The ban applies to all vehicles with a GVW of over 3.5 tonnes. After obtaining a special permit, the town can only be accessed by vehicles performing regional transport operations (the first and the next loading point are no more than 75 km apart) as well as those that set out from or deliver goods to Lüdenscheid.
For the first few weeks since the introduction of the ban, the local police will intensively check if drivers comply with the ban. It is estimated that around 5,500 vehicle subject to the HGV road levy (with a GVW of over 7,5 tonnes) will pass through checkpoints every working day. In addition, there is a still unknown number of vehicles that are not subject to the HGV road levy. Cars with trailers that are used for commercial purposes and weigh more than 3.5 tons can also be affected by the ban.
Drivers who fail to observe the ban face a fine of 100 euros plus an administrative fee (no penalty points). However, being turned back and having to take a long detour is likely to be a much more severe punishment.
The police checks take place primarily at the following locations:
– Lüdenscheid North, in the area of the L 692
– Brunscheider Straße in the area of the Lüdenscheid junction center
– Lüdenscheid-Süd junction
– Lüdenscheid Bruges (B 54, B 229)
Litauen führt Grenzkontrollen zu Polen und Lettland wieder ein
Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel, der vom 11. bis 12. Juli in Vilnius stattfindet. Die Grenzkontrollen beginnen heute, am 7. Juli, und werden bis Juli andauern.
Beim Überschreiten der Binnengrenze sollten Reisende Folgendes mit sich führen:
a) Persönliche Reisedokumente:
• Personalausweise oder Reisepässe (Bürger von EU-Ländern),
• Reisepässe und Visa (Nicht-EU-Bürger), wenn sie visumpflichtig sind (oder andere Dokumente, die ihnen die Einreise in das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten ermöglichen, wie z. B. befristete oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen)
b) Fahrzeugpapiere.
Aufgrund der Kontrollen an den Binnengrenzen könnte die Reise möglicherweise länger dauern, für Reisende dürften dadurch jedoch keine größeren Unannehmlichkeiten entstehen.
Außerdem werden Grenzkontrollen an Flughäfen eingeführt, für Passagiere von Flügen zwischen Ländern des Schengen-Raums und an Grenzübergängen in Seehäfen sowie für Personen, die die Landgrenze zu Polen und Lettland überqueren. Abhängig von der Situation und möglichen Bedrohungen werden Grenzkontrollen selektiv durchgeführt, basierend auf einer Risikoanalyse zu jeder Tageszeit. Zur Regulierung des Verkehrs werden temporäre Infrastrukturen eingesetzt, darunter Verkehrsschilder und Barrieren.
Polnischen Lkw ist die Durchfahrt durch Russland verboten
Das vom russischen Verkehrsministerium angekündigte Verbot gilt bis Ende 2023.
Das Verbot gilt für Warentransporte, die von Unternehmen aus feindlichen Ländern, darunter Polen, durchgeführt werden. Die russische Regierung hat Ausnahmen eingeführt, die für den Transport lebenswichtiger Güter, darunter Medikamente und medizinische Ausrüstung, gelten. Eine Ausnahme gibt es auch für Transporte lebensnotwendiger Güter nach Königsberg (Kaliningrad).
Polen: Überholverbot für Lkw auf Autobahnen und Schnellstraßen
Ab dem 1. Juli dürfen schwere Nutzfahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen andere Fahrzeuge nicht mehr überholen. Solche Manöver gelten als besonders gefährlich für andere, mit hoher Geschwindigkeit fahrende Fahrzeuge.
Nach den geänderten Vorschriften sind Fahrzeuge der Klassen N2 oder N3 oder Fahrzeugkombinationen mit einer Länge von mehr als 7 m verpflichtet, beim Fahren auf einer Autobahn oder Schnellstraße mit drei oder mehr Fahrspuren in einer Richtung nur zwei Fahrspuren zu benutzen, die dem rechten Fahrbahnrand am nächsten liegen. Darüber hinaus ist es Fahrzeugen der Klassen N2 oder N3 verboten, andere Kraftfahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen mit nur zwei Fahrspuren in einer Fahrtrichtung zu überholen, es sei denn, diese Fahrzeuge bewegen sich mit einer Geschwindigkeit, die deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge der Klassen N2 oder N3 liegt. Dieses Verbot gilt nicht für Situationen, in denen das Überholen von Fahrzeugen erforderlich ist, die Reinigungs-, Reparatur- oder Modernisierungsarbeiten durchführen und gelbe Lichter verwenden.
Deutschland: Ausweichstrecken während des LKW-Ferienfahrverbotes 2023
Auch in diesem Jahr gilt nach der Ferienreiseverordnung in den Monaten Juli und August in Deutschland an allen Samstagen (ab 01.07 bis einschließlich 26.08) für Solo-Lkw über 7,5 t zGM, Lkw mit Anhängern sowie Sattelzügen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein zusätzliches Fahrverbot auf zahlreichen Autobahn- sowie einzelnen Bundesstraßenabschnitten.
Die BGL-Ausweichstreckenkarte wurde in Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden erstellt und ermöglicht Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern, die im Juli und August an Samstagen unterwegs sind, einen schnellen Überblick, welche Strecken vom Ferienfahrverbot betroffen sind und welche Alternativrouten bestehen. Die digitale Karte gibt es HIER ⬅KLICK oder am Ende des Artikels.
Auf diesen Straßen gilt das Ferienfahrverbot für LKW:
⭕A1 – von Autobahnkreuz Köln-West bis Anschlussstelle Lohne/Dinklage
⭕A2 – von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
⭕A3 – von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost
⭕A3 – von Mönchhof Dreieck bis Autobahnkreuz Nürnberg
⭕A5 – von Darmstädter Kreuz bis Anschlussstelle Karlsruhe-Süd
⭕A5 – von Anschlussstelle Offenburg bis Autobahndreieck Neuenburg
⭕A6 – von Bis Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
⭕A7 – von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord
⭕A7 – von Anschlussstelle Soltau-Süd bis Anschlussstelle Göttingen-Nord
⭕ A7 – von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck bis Autobahnende Bundesgrenze Füssen
⭕ A8 – von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-Obermenzing
⭕A8 – von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall
⭕A9/ E51 – Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Anschlussstelle München Schwabing
⭕A10 – Berliner Ring (Ausnahmen: der Bereich zwischen der Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havelland bis Autobahndreieck Oranienburg und der Bereich zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder)
⭕A45 – von Anschlussstelle Dortmund-Süd bis Seligenstädter Dreieck
⭕A 61 – von Autobahnkreuz Meckenheim bis Autobahndreieck Hockenheim
⭕A 81 – von Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen bis Anschlussstelle Gärtringen
⭕A 92 – von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim
⭕A 92 – von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding
⭕A 93 – von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart
⭕A 99 – von Autobahndreieck München Süd-West bis Autobahndreieck München/Eschenried
⭕A 215 – von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle Blumenthal
⭕A 831 – von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart
⭕A 980 – von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle Waltenhofen
⭕A 995 – von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd
⭕B31 – von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96
⭕B96 / E251 – von Neubrandenburger Ring bis Berlin
Die Ausweichstreckenkarte gibt es