Belarus: Erläuterungen zu den Umladepapieren für in der EU registrierte Spediteure
Diese Info aktualisiert einen früheren Beitrag über das belarussische Einreiseverbot für in der EU registrierte Betreiber, mit Ausnahme des Entladens oder Aushängens an 14 ausgewiesenen Umschlagplätzen nahe der Grenze.
Liste der Umschlagplätze in Belarus im Zusammenhang mit dem Verkehrsverbot für Fahrzeugen aus der UE
Bei der Durchführung internationaler Transporte sollten in der Versandanmeldung Informationen über die Umladung (Entladen/Abkupplung des Anhängers), den nachfolgenden Beförderer, die Kennzeichen des nachfolgenden Fahrzeugs sowie den Ort der festgelegten Ladungsvorgänge angegeben werden. Die Versandanmeldung ist bei den belarussischen Zollabfertigungsstellen am Ankunftsort im Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Belarus abzugeben.
Falls der EU-Beförderer bei seiner Ankunft im Zollgebiet der EAWU in Belarus keine Informationen über die Umladung hat, müssen die entsprechenden Informationen vom nachfolgenden Beförderer angegeben werden, bevor die Waren am Umladeort in das zollrechtliche Versandverfahren übergeführt werden (Entladen/Abkupplung des Anhängers).
Folgende Informationen sollten angegeben werden:
✅ Spalte 17 des CMR-Frachtbriefs – nachfolgender Beförderer (Name, Anschrift, Land);
✅ Spalte 25 des CMR-Frachtbriefs (oder eine andere Spalte, die für diese Zwecke vorgesehen ist) – Kennzeichen des Fahrzeugs, mit dem der Transport fortgesetzt wird.
Bei Warenumschlag sind diese Angaben zusätzlich in Spalte 13 des CMR-Frachtbriefs („Anweisung des Absenders“) anzugeben.
In Fällen, in denen eine in der EU zugelassener Sattelzugmaschine oder ein leeres Fahrzeug nach Belarus an den vorgesehenen Orten einfährt, um Waren für den Export abzuholen, wird den Spediteuren empfohlen, über ein Auftragsformular oder eine Vereinbarung zu verfügen, um den Zweck der Einfahrt des Fahrzeugs in das belarussische Hoheitsgebiet zu bestätigen.
IRU
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