Ausnahmen von Lkw-Fahrverboten
Hier ist eine Liste von Ländern, die beschlossen haben, Ausnahmen von Fahrverboten für Fahrzeuge mit humanitärer Hilfe für die Ukraine einzuführen.
❗ Ungarn – Lkw, die Güter befördern, die von humanitären Organisationen als humanitäre Hilfsgüter eingestuft werden, sind von Wochenend- und Feiertagsfahrverboten ausgenommen. Fahrer dieser Fahrzeuge sind verpflichtet, vom Kunden oder Lieferanten ausgefüllte Versanddokumente mitzuführen, d. h. eine Erklärung mit Anhang 4 des Regierungsdekrets Nr. 190/2008.
Das ungarische Zoll- und Finanzamt (NAV) hat Vorkehrungen für den beschleunigten Versand humanitärer Hilfsgüter von Ungarn in die Ukraine getroffen. Hilfslieferungen können von Privatpersonen, staatlichen oder kommunalen Organisationen, Wohltätigkeitsorganisationen exportiert oder versandt werden, und die Exportabsicht muss unabhängig von der Wert- und Gewichtsgrenze der Sendung mitgeteilt werden. Benachrichtigungen können mündlich am Grenzübergang direkt vor der Abreise an einen NAV-Mitarbeiter oder im Voraus unter der Telefonnummer 06 (30) 287 9203 an Wochentagen von 08:00 bis 17:00 Uhr und schriftlich an [email protected] erfolgen. Die Benachrichtigung sollte die voraussichtliche Ankunftszeit der Sendungen, die Art und Menge der Waren und den zu benutzenden Grenzübergang enthalten.
❗ Frankreich – Fahrzeuge, die Güter zu humanitären Zwecken in die Ukraine oder in Nachbarländer (mit Ausnahme von Russland und Weißrussland) transportieren, sind bis zum 19. Juni von Fahrverboten ausgenommen.
Im Falle einer Kontrolle müssen die Fahrer durch Vorlage eines Genehmigungsdokuments nachweisen können, dass der Transport die Bedingungen der Ausnahmeregelung erfüllt. Das Dokument muss im Fahrzeug mitgeführt werden oder unmittelbar zugänglich sein, z. auf einem Mobilgerät.
❗ Slowenien – Lkw, die Transporte durchführen, um Menschenleben zu retten, direkte Bedrohungen für Eigentum zu verhindern und humanitäre Hilfe für die Ukraine zu leisten, sind von Lkw-Fahrverboten ausgenommen.
Die Ausnahmeregelung gilt seit dem 13. März und wird beibehalten, bis sich die Situation in der Ukraine normalisiert hat. Aufgrund der Ausnahmeregelung ist der Verkehr von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen (von 8:00 bis 22:00 Uhr) und am Freitag vor Ostern (15 bis 22:00 Uhr).
❗ Deutschland – Auf Anfrage des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) haben alle Bundesländer Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot eingeführt, die bis zum 26. Juni gelten.
Die Ausnahmen gelten für Transporte, die zur direkten oder indirekten Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung (einschließlich Leerfahrten) organisiert werden.
Es ist zu beachten, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Busse, die Flüchtlinge aus der Ukraine transportieren, bereits aufgehoben worden ist.
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