
Weißrussland verbietet die Verwendung von in Polen zugelassenen Anhängern und Sattelaufliegern
Das Verbot tritt am 3. Juli in Kraft und gilt auch für Lkw, die in Weißrussland internationale Gütertransporte durchführen.
Betroffene Fahrzeuge dürfen nur entlang des weißrussisch-polnischen Grenzabschnitts fahren. Polnischen Anhängern und Sattelaufliegern ist die Einfahrt in speziell dafür vorgesehene Orte zum Umladen der transportierten Güter gestattet. Ein ähnliches Verbot wurde im April 2022 eingeführt und galt für in EU-Ländern zugelassene Sattelzugmaschinen.
Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die neuen Beschränkungen, die Polen am 1. Juni eingeführt hat und die die Liste der Typen belarussischer und russischer Lkw-Klassen erweitert haben, denen die Einfahrt in das polnische Hoheitsgebiet verboten ist
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