
Spanien: 2000 Euro Strafe für das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit im Fahrzeug
Der im Amtsblatt veröffentlichte königliche Erlass Nr. 70/2019 vom 15. Februar ändert die Verordnung zum Transportgesetz (ROTT).
Die Verordnung trat am 21. Februar in Kraft und enthält Regelungen zur Durchsetzung des Verbots der regelmäßigen Wochenruhezeit im Fahrzeug. Das Verbot selbst wurde bereits im letzten Jahr genehmigt, seine Anwendung wird jedoch durch die soeben erlassene Verordnung geregelt. Die Strafe für einen Verstoß gegen das Verbot ist dieselbe wie bei anderen Verstößen gegen regelmäßige wöchentliche Lenk-und Ruhezeiten, dh 2000 Euro.
Nach den vorliegenden Informationen besteht der Grund, warum die neue Verordnung keine separate Strafe für diese Straftat vorsieht, darin, dass die ROTT diesbezüglich keine ausdrückliche Regelung enthält. Über die Art und Weise, wie das Verbot von der spanischen Kontrollbehörde durchgesetzt wird, liegen noch keine Einzelheiten vor. Informellen Gesprächen mit Vertretern des Entwicklungsministeriums zufolge, neben der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften können Inspektoren die Fahrer auch nachträglich prüfen, ohne Nachweise (wie Hotelquittungen) analysieren zu müssen, um sicherzustellen, dass der Ruhezeit nicht im Lkw verbracht wurde.
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