
Österreich: Fahrverbote an starken Reisetagen in Tirol
Ab sofort gelten an Wochenenden Fahrverbote auf mehreren Landesstraßen bzw. dem niederrangigen Straßennetz in Tirol. Dies ist eine Maßnahme um dem massiven Ausweichverkehr bei Stausituationen auf der Autobahn entgegenzuwirken. Gesetzlich basiert diese Maßnahme auf Verordnungen von BH Innsbruck und Stadtmagistrat Innsbruck.
Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, die sich in Tirol auf Durchreise befinden – also auch PKW und Motorräder. Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist von den Fahrverboten ausgenommen
Demnach werden KFZ-Lenker von 7 bis 19 Uhr, sofern sie nicht dem Ziel-, Quell und Anrainerverkehr zugerechnet werden können, keine Möglichkeit haben, örtliche Stauumfahrungen vorzunehmen. Diese Fahrverbote gelten jeweils von Samstag 7 Uhr bis Sonntag 19 Uhr in beide Fahrtrichtungen und sind vorerst mit Sonntag, den 15. September 2019, befristet. Autobahnabfahrende werden dann unmittelbar nach der Abfahrt durch eine entsprechende Beschilderung im Bereich der Landesstraßen auf das Fahrverbot hingewiesen und wieder auf die Autobahn geleitet.
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