
Bayern: Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen an der B21 Weißbachbrücke
Aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes der Brücke über den Weißbach und einer noch nicht abgeschlossenen Schadensanalyse gilt als Vorsorgemaßnahme bis auf wenige Ausnahmen ein Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen.
Der für die B21 zuständige Straßenbaulastträger hat die untere Verkehrsbehörde im Landratsamt Berchtesgadener Land darüber informiert, dass die Brücke über den Weißbach in der Gemeinde Schneizlreuth sich in einem schlechten Bauwerkszustand befindet und der tragende Teil des Bauwerks aus einem Stahlbetonrahmen aus dem Jahr 1936 besteht, der aufgrund seiner Verblendung durch einen noch wesentlich älteren Bogen und seitliche Brüstungsmauern nicht einsehbar ist. Die fortschreitende Schädigung der sichtbaren Bauteile lässt jedoch befürchten, dass auch der unzugängliche Rahmen bereits erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Ein gutachterlicher Zwischenbericht, der die Umstände näher darlegt, wurde kürzlich vorgelegt.
Der für die B21 zuständige Straßenbaulastträger hält es angesichts des unklaren Zustandes der Brücke für geboten, „bis zum Vorliegen der endgültigen Ergebnisse weitere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen“. „Eine sofortige Reduzierung dieser Schwerverkehrsüberfahrten auf das unumgängliche Maß – zunächst bis zum Vorliegen des endgültigen Ergebnisses der ‚Objektbezogenen Schadensanalyse‘ und der Nachrechnung – ist daher dringend zu empfehlen.“
Die B21 dient im Bereich Bad Reichenhall bis zum Grenzübergang Melleck mit der Gemeinde Schneizlreuth dazwischen als einzige Verbindung im sogenannten kleinen deutschen Eck und der Erschließung der dortigen Infrastruktur. Darin beinhaltet ist auch die einzige Zufahrtsmöglichkeit für den Rettungsdienst zum Krankenhaus in Bad Reichenhall und für sämtliche Hilfsorganisationen bei größeren Einsatzlagen, Großschadensereignissen und Katastrophen.
Erste Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Bereich des Brückenbauwerkes wurden durch den Straßenbaulastträger bereits ergriffen. Die Geschwindigkeit wurde auf 30 km/h reduziert und Betonleitwände zu beiden Seiten der Fahrbahn zur Absturzsicherung aufgestellt.
Eine Ausnahme vom Durchfahrtsverbot besteht für den Lieferverkehr, welcher der Versorgung der Gebiete Berchtesgadener Land (BGL), Traunstein (TS), Zell am See (ZE) und Kitzbühel (KB) dient. Die Ausnahmebereiche wurden in Anlehnung an die Transitsperre durch Österreich im Bereich des kleinen deutschen Ecks gewählt.
Auf die Sperrmaßnahme wird an allen relevanten Kreuzungs- und Einmündungsbereichen im ganzen Landkreis Berchtesgadener Land sowie im Landkreis Traunstein hingewiesen und der Verkehr umgeleitet. Diese erfolgt großflächig über die Autobahn A8 sowie von Lofer kommend wieder zurück nach Österreich.
Die Anordnung tritt mit dem Aufstellen der Schilder durch das Staatliche Bauamt Traunstein in Kraft.
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