{"id":4257,"date":"2022-05-06T16:01:01","date_gmt":"2022-05-06T16:01:01","guid":{"rendered":"http:\/\/news.891.html"},"modified":"2022-05-06T16:01:01","modified_gmt":"2022-05-06T16:01:01","slug":"vorubergehende-lockerung-der-durchsetzung-der-beibehaltenen-eu-fahrzeitregelungen-in-allen-britischen-strasenguterverkehrssektoren-bis-31-oktober","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/avicegroup.com\/de\/vorubergehende-lockerung-der-durchsetzung-der-beibehaltenen-eu-fahrzeitregelungen-in-allen-britischen-strasenguterverkehrssektoren-bis-31-oktober\/","title":{"rendered":"Vor\u00fcbergehende Lockerung der Durchsetzung der beibehaltenen EU-Fahrzeitregelungen: in allen britischen Stra\u00dfeng\u00fcterverkehrssektoren (bis 31. Oktober)"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"ui header\">\n<div class=\"sub header\">Auf Ersuchen von Branchenvertretern hat das Verkehrsministerium (DfT) die Genehmigung des Verkehrsministers eingeholt, eine vor\u00fcbergehende Ausnahme von den beibehaltenen EU-Fahrzeitenregelungen in England, Schottland und Wales aufgrund des anhaltenden Drucks auf lokale und nationale Lieferketten zu verl\u00e4ngern.<\/div>\n<\/h1>\n<p style=\"font-size:1.1rem\">Grund f\u00fcr die Einf\u00fchrung einer vor\u00fcbergehenden Lockerung der Vorschriften sind die au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nde, die sich aus den kumulierten Auswirkungen der Pandemie, dem kritischen Mangel an Lkw-Fahrern und einem anormalen Kaufverhalten auf dem Kraftstoffmarkt ergeben, die sich nachteilig auf die G\u00fcterbef\u00f6rderung auswirken, was zu akutem Druck in der Lieferkette f\u00fchrt<br \/>\nDie Ausnahmeregelung kann bei Bedarf f\u00fcr jeden Fahrer in Anspruch genommen werden, der im Vereinigten K\u00f6nigreich gem\u00e4\u00df den EU-Fahrzeitgesetzen nach dem Brexit einen Lkw f\u00e4hrt und G\u00fcter transportiert. Die Lockerung ist nicht auf bestimmte Sektoren oder Arten von Dienstleistungen beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Die Vorschriften \u00fcber die Arbeitszeiten der Fahrer sind eine wichtige Ma\u00dfnahme zur Gew\u00e4hrleistung der Stra\u00dfenverkehrssicherheit, und jede Ausnahme sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn andere Minderungsma\u00dfnahmen versagt haben. Daher k\u00f6nnen nur Fahrer und Spediteure von der vor\u00fcbergehenden Lockerung der Arbeitszeitregelungen f\u00fcr Fahrer profitieren.<\/p>\n<p>Nutzungsbedingungen<br \/>\nEine vor\u00fcbergehende Lockerung der Fahrzeitenregelung kann nur angewendet werden, wenn alle 3 unten aufgef\u00fchrten Bedingungen erf\u00fcllt sind.<br \/>\n1. Nachweis negativer Auswirkungen auf die Allgemeinheit<br \/>\nEs muss der Nachweis erbracht werden, dass eine ernsthafte Gefahr f\u00fcr das Wohlergehen von Mensch und\/oder Tier oder der Zusammenbruch einer bestimmten Lieferkette mit schwerwiegenden Auswirkungen auf wesentliche \u00f6ffentliche Dienste besteht.<br \/>\nBef\u00f6rderer m\u00fcssen sich von ihren Kunden \u00fcberzeugend best\u00e4tigen lassen, dass ein solches Risiko besteht und der Kunde das Risiko nicht auf andere Weise abwenden kann.<br \/>\nBeim Transport von Lebensmitteln, Kraftstoffen und Arzneimitteln soll die Gefahr schwerwiegender Engp\u00e4sse im Einzelhandel vermieden werden, die f\u00fcr den Verbraucher erkennbar w\u00e4ren.<br \/>\nF\u00fcr diese Sektoren und wesentlichen \u00f6ffentlichen Dienste k\u00f6nnen Produktionsausf\u00e4lle, die zu Engp\u00e4ssen f\u00fchren w\u00fcrden, nachteilige Faktoren sein. F\u00fcr viele andere Warenarten wie Bauprodukte, Kleidung oder Speisen und Getr\u00e4nke zum Mitnehmen sind Einzelhandelsengp\u00e4sse jedoch keine Entschuldigung.<br \/>\n2. Nachweis, dass ein Vorteil einer Ausnahmeregelung zu einer erheblichen Verbesserung der Situation f\u00fchren w\u00fcrde<br \/>\nDies schlie\u00dft den Nachweis ein, dass Risiken ohne Anwendung der der Ausnahmeregelung nicht vermieden werden k\u00f6nnen.<br \/>\n3. Die Sicherheit des Fahrers darf nicht gef\u00e4hrdet werden<br \/>\nSpediteure und selbstst\u00e4ndige Kraftfahrer m\u00fcssen die mit der Anwendung der Ausnahmeregelung verbundenen Risiken absch\u00e4tzen und geeignete Kontroll- und\/oder Minderungsma\u00dfnahmen treffen, damit die Sicherheit des Fahrers, anderer Verkehrsteilnehmer und der am Be- und Entladevorgang Beteiligten nicht gef\u00e4hrdet wird.<\/p>\n<p>Transportmanager sollten sicherstellen, dass eine Risikobewertung durchgef\u00fchrt und geeignete Kontrollen implementiert wurden. Sie sollten die Situation auch weiterhin \u00fcberwachen und gegebenenfalls \u00fcberpr\u00fcfen, solange die Ausnahmeregelung verwendet wird.<\/p>\n<p>Es ist wichtig, das Erm\u00fcdungsrisiko und die Auswirkungen von der Ausnahmeregelung auf das Schichtmuster zu ber\u00fccksichtigen. Wurde beispielsweise die Lockerung der t\u00e4glichen Lenkzeit angewendet, sollte darauf keine verk\u00fcrzte t\u00e4gliche Ruhezeit folgen. Diese Ausnahme sollte nur im Zusammenhang mit stabilen Beginnzeiten der Schichtarbeit verwendet werden.<\/p>\n<p>Beachten Sie, dass die vor\u00fcbergehende Ausnahmeregelung in erster Linie zur Erh\u00f6hung der Zuverl\u00e4ssigkeit und Belastbarkeit von Arbeitspl\u00e4nen eingef\u00fchrt wurde und nicht f\u00fcr die Planung zus\u00e4tzlicher Lieferungen verwendet werden sollte.<br \/>\nEs ist auch wichtig, dass die Nutzung der Ausnahmeregelung mit den beteiligten Fahrern wirklich vereinbart wird.<\/p>\n<p>Die Fahrer sind weiterhin an die Stra\u00dfenverkehrsverordnung (Arbeitszeit) von 2005 gebunden, die die zul\u00e4ssige Arbeitszeit (einschlie\u00dflich Lenken), die ein Fahrer pro Woche arbeiten darf, auf maximal 60 Stunden begrenzt, wobei durchschnittlich 48 Stunden pro Woche \u00fcber den gesamten Zeitraum von letzten 17 bis 26 Wochen berechnet werden.<\/p>\n<p>Wenn Sie bef\u00fcrchten, dass ein Fahrer oder der Fahrzeugf\u00fchrer gegen die Arbeitszeitregelungen der Fahrer (einschlie\u00dflich der Bedingungen dieser vor\u00fcbergehenden Lockerung) oder die Arbeitszeitregelungen verst\u00f6\u00dft, sollten Sie dies der Agentur f\u00fcr Fahrer- und Fahrzeugnormen (DVSA) melden<br \/>\nEs ist einem Fahrer, der diese Ausnahmeregelung verwendet, erlaubt, w\u00e4hrend der Zeit dieser Lockerung au\u00dferhalb von Gro\u00dfbritannien zu fahren. Diese Lockerung gilt jedoch nur f\u00fcr Fahrten innerhalb von Gro\u00dfbritanniens.<\/p>\n<p>Einzelheiten der Ausnahmeregelung<br \/>\nDie bestehenden Arbeitszeitregelungen f\u00fcr Kraftfahrer in der EU k\u00f6nnen vor\u00fcbergehend wie folgt gelockert werden:<br \/>\nDie t\u00e4gliche Lenkzeit kann von 9 auf 10 Stunden auf 4 mal pro Woche verl\u00e4ngert werden (statt der normal erlaubten Verl\u00e4ngerung auf 10 Stunden zweimal pro Woche) &#8211; alle anderen t\u00e4glichen Lenkzeiten bleiben bei 9 Stunden<br \/>\nODER<br \/>\ndie Vorschrift, mindestens 2 w\u00f6chentliche Ruhezeiten einzulegen, einschlie\u00dflich mindestens einer regelm\u00e4\u00dfigen w\u00f6chentlichen Ruhezeit von mindestens 45 Stunden \u00fcber einen Zeitraum von 2 Wochen, kann durch den alternativen zul\u00e4ssigen w\u00f6chentlichen Zeitplan f\u00fcr w\u00f6chentliche Ruhezeiten, wie unten angegeben, ersetzt werden, und der zweiw\u00f6chige Fahrzeit kann von 90 auf 99 Stunden verl\u00e4ngert werden.<\/p>\n<p>Alternativer Zeitplan f\u00fcr w\u00f6chentliche Ruhezeiten<br \/>\n\u2022 in einem 2-Wochen-Zeitraum keine regelm\u00e4\u00dfige w\u00f6chentliche Ruhezeit erforderlich ist, sofern 2 reduzierte w\u00f6chentliche Ruhezeiten von mindestens 24 Stunden eingehalten werden<br \/>\n\u2022 Danach und bis zum Ende der n\u00e4chsten 2 Wochen 2 regelm\u00e4\u00dfige w\u00f6chentliche Ruhezeiten einlegen. Eine etwaige Verk\u00fcrzung der w\u00f6chentlichen Ruhezeit muss jedoch auf normale Weise durch eine gleichwertige Ruhezeit vor Ablauf der dritten Woche nach der betreffenden Woche ausgeglichen werden.<br \/>\n\u2022 Dar\u00fcber hinaus sollte jede Ruhepause zum Ausgleich einer verk\u00fcrzten w\u00f6chentlichen Ruhezeit mit einer regelm\u00e4\u00dfigen w\u00f6chentlichen Ruhezeit von mindestens 45 Stunden kombiniert werden (die in 2 regelm\u00e4\u00dfige w\u00f6chentliche Ruhezeiten unterteilt werden kann).<\/p>\n<p>Diese Ausnahmeregelung kann nicht in Verbindung mit den bestehenden internationalen Fahrregeln verwendet werden, die unter bestimmten Umst\u00e4nden 2 aufeinanderfolgende verk\u00fcrzte w\u00f6chentliche Ruhepausen vorsehen.<br \/>\nEs wird nicht empfohlen, diese Ausnahmeregelung f\u00fcr Fahrer zu verwenden, die teilweise internationale Fahrten durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Alle anderen Arbeitszeitregelungen f\u00fcr Fahrer bleiben unver\u00e4ndert, einschlie\u00dflich der Verpflichtung, nach 4 Stunden 30 Minuten Fahrt eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen.<\/p>\n<p>Dauer der Lockerung<br \/>\nDie befristete Ausnahmeregelung tritt am 4. Oktober um 00:01 Uhr in Kraft und dauert bis zum 31. Oktober 2021, 23:59 Uhr.<\/p>\n<p>Alle vor dem 4. Oktober in Anspruch genommenen verk\u00fcrzten w\u00f6chentlichen Ruhezeiten m\u00fcssen ber\u00fccksichtigt und auf normale Weise ausgeglichen werden, bevor die im Rahmen dieser Ausnahmeregelung zul\u00e4ssige alternative w\u00f6chentliche Ruhezeit in Anspruch genommen wird.<\/p>\n<p>Werden innerhalb von 2 Wochen vor dem Ende der Ruhezeit (bis 31. Oktober) verk\u00fcrzte w\u00f6chentliche Ruhezeiten in Anspruch genommen, ist die Ausgleichsruhe wie beschrieben zu nutzen.<\/p>\n<p>Das Verkehrsministerium beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Ausnahmeregelung vorzeitig zur\u00fcckzuziehen oder zu verl\u00e4ngern, wenn sich die Umst\u00e4nde \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Anwendung der Ausnahmeregelung<br \/>\nDie praktische Umsetzung der vor\u00fcbergehend gelockerten Bestimmungen sollte im Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und\/oder Fahrervertretern erfolgen.<\/p>\n<p>Spediteure m\u00fcssen dem Verkehrsministerium ihre Absicht mitteilen, von dieser Lockerung zu profitieren, indem sie Folgendes ausf\u00fcllen:<br \/>\n1. Vorheriges Benachrichtigungsformular und per E-Mail an RSSSFOLRCOVID19@dft.gov.uk<br \/>\nWenn dem DfT bereits mitgeteilt wurde, dass Sie die Ausnahmeregelung bis zum 3. Oktober anwenden, m\u00fcssen Sie dieses Formular trotzdem ausf\u00fcllen und einreichen, wenn Sie die Ausnahmeregelung bis zum 31. Oktober in Anspruch nehmen m\u00f6chten.<br \/>\n2. Die ausgef\u00fcllte Folgebenachrichtigung mit Angabe der Form, in der die Lockerungen angewendet werden, ist eine Woche nach Ablauf der Lockerungsfrist per E-Mail an RSSSFOLRCOVID19@dft.gov.uk zu senden.<\/p>\n<p>Die Nichtbenachrichtigung des Verkehrsministeriums wird von den Aufsichtsbeh\u00f6rden als missbr\u00e4uchliche Anwendung der Ausnahmeregelung gewertet und kann Anlass f\u00fcr weitere Untersuchungen sein.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist der Fahrer bei Fahrten nach der EU-Arbeitszeitregelung verpflichtet, auf der R\u00fcckseite von Fahrtenschreiberkarten oder Ausdrucken die Gr\u00fcnde f\u00fcr die \u00dcberschreitung der normalerweise zul\u00e4ssigen Grenzwerte zu vermerken. Solche Vermerke werden im Notfall verwendet und sind f\u00fcr eine wirksame Durchsetzung unerl\u00e4sslich.<\/p>\n<p>Die Abteilung ermutigt Spediteure, die aufgrund hoher Auftragsvolumina oder hoher Fehlzeiten von Fahrern Probleme haben, dringend Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um Fahrer zu nutzen, die leicht arbeiten oder derzeit keine Arbeit verrichten.<\/p>\n<p>gov.uk<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf Ersuchen von Branchenvertretern hat das Verkehrsministerium (DfT) die Genehmigung des Verkehrsministers eingeholt, eine vor\u00fcbergehende Ausnahme von den beibehaltenen EU-Fahrzeitenregelungen in England, Schottland und Wales aufgrund des anhaltenden Drucks auf lokale und nationale Lieferketten zu verl\u00e4ngern. 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