
Strafen bis zu 30.000 PLN für Nachtarbeitsverletzungen
Die Nachtzeit, gemäß Artikel 2 Absatz 6a des Fahrerarbeitsgesetzes, bedeutet einen Zeitraum von 4 Stunden zwischen 00.00 Uhr und 7.00 Uhr, wobei diese Definition nur für die Bestimmung der Arbeitszeit gilt.
Gemäß Artikel 21 des Gesetzes, wenn die Arbeit in der Nacht durchgeführt wird, darf die Arbeitszeit des Fahrers 10 Stunden an einem bestimmten Tag nicht überschreiten.
Ein Tag ist als 24 aufeinanderfolgende Stunden zu verstehen, beginnend mit der Stunde, in der der Fahrer gemäß seinem Arbeitszeitplan mit der Arbeit beginnt.
Die Arbeitszeit des Fahrers beinhaltet nicht:
1. Zeit für den Bereitschaftsdienst, wenn der Fahrer während des Dienstes keine Arbeit verrichtet hat
2. ungerechtfertigter Aufenthalt während der Fahrt
3. tägliche ununterbrochene Ruhezeit
4. Arbeitspausen, die sich aus dem System der unterbrochenen Arbeitszeit ergeben.
Daher muss der Fahrer nur ein Fahrzeug für einige Minuten fahren oder irgendeine andere Aktivität während der Nachtzeit (d.h. innerhalb von 4 Stunden zwischen 00.00 und 7.00 Uhr) ausführen, um die obligatorische Grenze der Arbeitszeit auf 10 Stunden auszulösen.
In der Praxis kann sich herausstellen, dass bei Inspektionen im Betrieb nur Verstöße im Zusammenhang mit Nachtarbeit zur Verhängung einer Höchststrafe führen können, und zwar:
1) 15.000 PLN – für ein Unternehmen, das 10 bis 50 Fahrer in einem Zeitraum von 6 Monaten vor Beginn der Inspektion beschäftigt
2) 20 000 PLN – für ein Unternehmen, das im Zeitraum von 6 Monaten vor dem Beginn der Inspektion 10 bis 50 Fahrer beschäftigt
3) 25.000 Zloty – für ein Unternehmen, das im Zeitraum von 6 Monaten vor dem Beginn der Inspektion 50 bis 250 Fahrer beschäftigt
4) 30.000 PLN – für ein Unternehmen, das mehr als 250 Fahrer in dem Zeitraum von 6 Monaten vor dem Beginn der Inspektion beschäftigt.
Darüber hinaus werden Strafen im Zusammenhang mit der Verletzung der Arbeitszeit in der Nacht von Inspektoren der nationalen Arbeitsinspektion verhängt.
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