
Spanien führt eine vorübergehende Ausnahme von den Bestimmungen der Verordnung 561/2006 ein
Das spanische Verkehrsministerium hat die Maßnahme eingeführt, um mögliche Auswirkungen eines landesweiten Streiks abzumildern, der seit dem 14. März andauert und die Lieferung bestimmter Rohstofflieferungen an Produktionszentren und Produktvertriebsendpunkte betrifft.
Aus diesem Grund hat die Generaldirektion Verkehr beschlossen:
1.Personen, die im Güterverkehr tätig sind, vorübergehend die Inanspruchnahme der folgenden Ausnahmen von den in den folgenden Artikeln der Verordnung Nr. 561/2006 festgelegten Regeln zu ermöglichen, nämlich:
– Artikel 6.1: Erhöhung der maximalen täglichen Lenkzeit von 9 Stunden auf 11 Stunden.
– Artikel 6.2: Erhöhung der maximalen wöchentlichen Lenkzeit von 56 auf 60 Stunden.
– Artikel 6.3: Erhöhung der Gesamtlenkzeit für zwei aufeinanderfolgende Wochen von 90 Stunden auf 102 Stunden.
– Artikel 8.1: Verringerung der täglichen Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden.
– Artikel 8.6: die Nutzung von zwei aufeinanderfolgenden reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten von mindestens 24 Stunden zulassen, vorausgesetzt, dass eine als Ausgleich genommene Ruhezeit an die folgende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit angehängt wird.
2. Die im ersten Punkt vorgesehenen Ausnahmen gelten für Fahrer, die Gütertransporte in ganz Spanien durchführen.
❗❗ Diese Befreiungen gelten vom 17. bis einschließlich 27. März.
Ähnliche Ausnahmen sind bereits von Polen, Dänemark, Rumänien und Italien für Transporte mit humanitärer Hilfe für die Ukraine eingeführt worden.
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