
Slowenien: Parkzeitbegrenzung
In naher Zukunft werden Parkplätze entlang von Autobahnen in Slowenien mit Hinweisschildern ausgestattet, die auf die Parkzeitbegrenzung von bis zu 25 Stunden für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t hinweisen. Nach Ablauf dieser Frist müssen abgestellte LKW den Parkplatz verlassen.
Laut der Autobahngesellschaft der Republik Slowenien (DARS) ist die Zahl der Parkplätze entlang von Autobahnen begrenzt, damit diese nicht unnötig belegt werden sollen.
Das neue Verkehrsgesetz sieht folgende Parkregeln für Fahrzeuge vor, die Parkplätze entlang von Autobahnen und Schnellstraßen nutzen:
✅ Busse und Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t dürfen bis zu 25 Stunden auf ausgewiesenen Plätzen parken. Unterliegen diese Fahrzeuge einem Fahrverbot oder einer Fahrbeschränkung für einen Zeitraum von mehr als 25 Stunden, dürfen sie für die Dauer des Fahrverbots oder der Beschränkung parken.
Verstöße gegen die Regel werden mit einer Geldstrafe von 300 EUR (für den Fahrer) und 1000 EUR (für den Spediteur) geahndet.
✅ Der Fahrer ist verpflichtet, hinter der Windschutzscheibe einen Zettel mit der Uhrzeit und dem Datum des Parkbeginns (z. B. 10:25, 25.11.2021) anzubringen.
Die Geldbuße für die Nichtbereitstellung dieser Informationen beträgt 150 Euro (für den Fahrer).
Die Mautkontrolleure verteilen Flugblätter mit Informationen zur Parkzeitbegrenzung und zu Bußgeldern bei Nichteinhaltung.
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