
Schweden: vorübergehende Abweichung von Lenk- und Ruhezeiten
Die Ausnahmeregelung gilt vom 1. Februar bis 3. März für alle Fahrer, die an der Beförderung von Gütern und Personen beteiligt sind, unabhängig von ihrer Nationalität.
Die Lockerung der Durchsetzung der Lenk- und Ruhezeiten sind durch die außergewöhnlichen Umstände der anhaltenden Epidemie motiviert, dürfen aber nur unter der Bedingung in Anspruch genommen werden, dass sie sich nicht negativ auf die Arbeitsbedingungen und die Verkehrssicherheit der Fahrer auswirken.
Die folgenden Lockerungen von Art. 6 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 werden zugelassen:
– die maximale tägliche Lenkzeit von 9 Stunden darf auf 11 Stunden erhöht werden;
– die maximale wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden darf auf 60 Stunden erhöht werden;
– die maximale vierzehntägige Lenkzeit von 90 Stunden darf auf 120 Stunden erhöht werden
– die regelmäßige tägliche Ruhezeit von 11 Stunden darf auf 9 Stunden verkürzt werden;
– Die Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit erfordert keine Ausgleichsruhezeit.
Abweichungen von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind nicht zulässig!
Latest Posts
France: exemptions from truck bans in Normandy and western regions. Closures, restrictions and liftings
French prefectures have introduced exemptions from Sunday bans on heavy goods vehicles over 7.5 tonnes in Normandy and western France. At the same time,...
Spain-France Border Open for Trucks: Biriatou Reopened, Carrier Losses Increasing
After several days of extraordinary restrictions, the authorities of the Basque Country have lifted the transit ban for trucks over 7.5 tons heading towards...
Germany: Königshainer Berge Tunnel Closed in the Direction of Aachen and Dresden
Due to the final phase of the modernization of the Königshainer Berge Tunnel on the A4 motorway, the direction towards Aachen/Dresden will be completely...