
Russland: Einreise- und Transitverbot für ausländische Transporte
Die russischen Behörden haben die am 10. Oktober 2022 eingeführten Beschränkungen bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Die Verordnung Nr. 2466 vom 28. Dezember 2022, die die bisherige Verordnung Nr. 1728 vom 30. September 2022 ändert, erweitert das Ein- und Durchreiseverbot für ausländische Transporte, das für Transportunternehmen aus EU-Mitgliedstaaten, der Ukraine, Großbritannien und Großbritannien gilt Nordirland und Norwegen.
Das Verbot gilt für:
◾ bilaterale Transporte,
◾ Transit,
◾ Transport aus oder in ein Drittland.
Die folgenden Fälle des grenzüberschreitenden Transports sind vom Verbot ausgenommen:
✅ Posttransport,
✅ Diplomaten- und Konsulartasche,
✅ humanitäre Hilfe,
✅ Waren, die über die belarussisch-russische Grenze eingeführt werden,
✅ Waren in Anhängern und Sattelanhängern, die in ausländischen Staaten zugelassen sind und von Fahrzeugen gezogen werden, die in Russland oder Weißrussland zugelassen sind.
Wie bisher, ist die Umladung von Gütern auf russische oder weißrussische Fahrzeuge oder der Wechsel von Anhängern/Aufliegern auf russische oder weißrussische Fahrzeuge nur in ausgewiesenen Zollkontrollzonen erlaubt, sofern diese Transportunternehmen über Genehmigungen für den vorangehenden und/oder gegebenenfalls nachfolgenden Abschnitt verfügen.
Zollkontrollzonen befinden sich in:
▶ Oblast Kaliningrad (alle Stadtbezirke),
▶ Oblast Leningrad (Stadtbezirk Wyborg, Stadtbezirk Kingishepsk),
▶ Region Murmansk (Stadt Murmansk, Verwaltungsbezirk Petschensk, Bezirk Kola, Bezirk Kandalagh),
▶ Oblast Pskow (Stadt Pskow, Bezirk Sezhsky, Bezirk Petschory, Bezirk Askilovsky),
▶ Republik Karelien (Stadtbezirk Kostomuk, Bezirk Lakhdenponsky, Bezirk Lakhsky, Bezirk Sortavali),
▶ Sankt Petersburg.
Darüber hinaus darf die Kraftstoffmenge in den Tanks ausländischer Fahrzeuge, die Russland verlassen, 200 Liter nicht überschreiten.
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