
Polen fordert Covid-Tests von Lkw-Fahrern
Die Anforderung wurde durch die Verordnung des Ministerrats vom 14. Dezember eingeführt.
Laut Verordnung darf bis zum 31.01.2022 jeder, der die Grenze der Republik Polen überschreitet, die eine Außengrenze im Sinne des Art. 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zum EU-Regelwerk für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) ist verpflichtet, ein negatives Ergebnis für SARS-CoV-2 vorzulegen bei einem Grenzschutzbeamten in polnischer oder englischer Sprache, der vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde (frühestens 24 Stunden ab Erhalt des Ergebnisses).
Die Anforderung gilt für alle Lkw-Fahrer, die aus Weißrussland, Russland und der Ukraine nach Polen einreisen. Dies bedeutet, dass Fahrer, die kein negatives Testergebnis vorlegen, müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, gerechnet ab dem Tag nach dem Grenzübertritt. Nach Informationen auf der Website des Verbands der Internationalen Straßentransportunternehmen in Polen (ZMPD) hat der Präsident des Verbands bereits Schritte unternommen, um Lkw-Fahrer von dieser Pflicht zu befreien.
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