Österreich führt grünen Pass ein
Eine ähnliche Maßnahme ist seit dem 15. Oktober für alle italienischen Arbeitnehmer verpflichtend.
Die österreichische Regierung hat mitgeteilt, dass ab dem 1. November alle Mitarbeiter, die mit anderen Personen in Kontakt kommen, einen grünen Pass vorlegen müssen, der im Grunde nichts anderes als das Anti-Covid-Zertifikat der Europäischen Union (UCC) ist und kann von jedem erhalten werden, der:
– mindestens eine Dosis des COVID-19-Impfstoffs erhalten hat (EU-Länder entscheiden, ob sie eine Vollimpfung oder nur eine Dosis benötigen; Polen verlangt eine Vollimpfung, Italien nur eine Dosis mindestens 15 Tage vor Ausstellung des Nachweises),
– ein negatives Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Tests erhalten hat,
– ist von einer Covid-Erkrankung genesen (UCC gilt von Tag 11 bis Tag 180 nach einem positiven Testergebnis).
Die Verpflichtung soll für alle gelten, die in ihrer täglichen Arbeit Kontakt zu anderen Menschen haben – zum Beispiel in Büros. Sie gilt jedoch nicht für Lkw-Fahrer, die allein in ihrem Fahrzeug sitzen. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sind für die Einhaltung der Maßnahme verantwortlich. Konkrete Regelungen sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden und die Übergangsfrist dauert bis zum 14. November. Alle Personen ohne Green Pass müssen eine FFP2-Maske tragen.
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