
Mautbefreiungen in Europa
Polen, Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn, die Schweiz und Slowenien haben Mautbefreiungen für Fahrzeuge mit humanitärer Hilfe für die Ukraine eingeführt.
❗Polen
Als Teil eines Pakets von Erleichterungsmaßnahmen hat die Regierung beschlossen, keine Strafen für alle zu verhängen, die humanitäre Hilfsgüter transportieren und nicht in der Lage sind, Mautgebühren zu zahlen. Wenn die Route eines humanitären Fahrzeugs oder Konvois auf einem mautpflichtigen Autobahnabschnitt unter privater Verwaltung verläuft, dürfen diese Fahrzeuge mautfrei fahren, sofern der Autobahnkonzessionär mindestens 24 Stunden im Voraus benachrichtigt wird und die Fahrzeuge die Anforderungen des Autobahnkonzessionärs erfüllen.
❗Österreich
Auch die ASFINAG, der Betreiber des österreichischen Autobahnnetzes, hat eine Mautbefreiung eingeführt, die für alle Fahrzeugtypen gilt. WICHTIG: Ein Antrag auf Mautbefreiung muss vor Fahrtantritt gestellt werden.
❗ Tschechien
Pkw, Lkw und Busse sind von der Maut befreit. Bei Fahrzeugen mit einer zGG über 3,5 Tonnen muss der Beförderer nur ein Online-Formular ausfüllen, und wenn die Fahrzeuge mit einer OBU ausgestattet sind, muss der Beförderer vor der Abfahrt den Verwalter des Mautsystems anrufen. Die Befreiung gilt auch für Pkw mit ukrainischen Kennzeichen, die zur Flucht das mautpflichtige Autobahnnetz nutzen. Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Deutschland
Für Fahrzeuge, die gespendete Lebensmittel, Kleidung etc. transportieren, wird keine Maut erhoben. Informationen zu den Voraussetzungen der Mautbefreiung und zur praktischen Umsetzung (Nachweis der humanitären Hilfe, Deaktivierung des Fahrzeuggerätes, evtl. vorübergehende Fahrzeugregistrierung bei Toll Collect).
❗ Slowenien
Fahrzeuge, die an der Zustellung von humanitären Hilfssendungen beteiligt sind, können von den Mautgebühren in Slowenien befreit werden, die über das Vignettensystem (für Fahrzeuge unter 3,5 t) und das Mautsystem für Fahrzeuge mit einer zGG über 3,5 t erhoben werden. Um von der Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge zu profitieren, müssen sich Spediteure auf evinjeta.dars.si und bei Fahrzeugen mit einer zGG über 3,5 Tonnen auf darsgo.si mindestens 24 Stunden vor der Einreise nach Slowenien registrieren. Anmeldungen werden von der Mautkontrollabteilung genehmigt. Bei Ablehnung oder verspäteter Antragstellung durch die Betriebszentrale Maut können Fahrzeuge nur mit einer gültigen E-Vignette oder einem Darsgo-Fahrzeuggerät auf einer mautpflichtigen Straße fahren.
❗ Schweiz
Das Eidgenössische Zoll- und Grenzschutzamt hat die Autobahnvignettenpflicht für Fahrzeuge, die ukrainische Flüchtlinge befördern oder humanitäre Hilfe in die Ukraine liefern, aufgehoben. Darüber hinaus können Transporte mit humanitärer Hilfe je nach Fahrzeuggewicht, Schadstoffklasse und zurückgelegter Strecke von der LKW-Maut befreit werden.
❗ Ungarn
Lkw mit humanitären Hilfsgütern können nach vorherigem Antrag unabhängig von ihrem Herkunftsland von der Maut befreit werden. Möglich wird dies durch eine Gesetzesänderung, die am 5. März in Kraft getreten ist.
Einzelheiten zu humanitären Transporten und zu mautbefreiten Fahrzeugen sind vor der Abfahrt an die Nationale Generaldirektion für Katastrophenmanagement des Innenministeriums zu übermitteln. Bewerbungen sind während der Geschäftszeiten (Montag-Donnerstag 07:30 – 16:00 Uhr, Freitag: 07:30 – 13:30 Uhr) an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: [email protected] und außerhalb der Bürozeiten an [email protected]. Fahrzeuge und Anhänger/Auflieger müssen separat angemeldet werden. Ein Antrag sollte auch angeben, ob ein Fahrzeug als Großraum- und Schwertransport einzustufen ist. In beiden Fällen kann der Spediteur nach Erhalt einer offiziellen Bestätigung mit der Lieferung beginnen. Ein Antrag bezieht sich auf eine Reise, jede weitere Reise muss neu angemeldet werden. Anmeldungen sind auf Englisch und Deutsch möglich.
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