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UnkategorisiertMai 6, 20220 comments

Madrid: Verkehrsbeschränkungen bis 7. Januar

Zwischen dem 23. November 2018 und dem 7. Januar 2019 dürfen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.5 t, die Gran Vía-Straße (von der Plaza de España bis zur Kreuzung mit der Alcalá Straße) nicht befahren. Gleichzeitig gilt zwischen 11:00 und 23:00 Uhr auf der Aduana Straße und auf der Jardines Straße ein vollständiges Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anwohner und Lieferfahrzeuge).

Anlässlich der Weihnachtsfeiertage hat der Stadtrat von Madrid beschlossen, besondere Maßnahmen und Beschränkungen für den Verkehr von Fahrzeugen im Zentrum der Hauptstadt festzulegen. Am 30. November 2018 wird “Madrid Central – Umweltzone” (von 472 Hektar) mit Priorität für Wohngebäude in Betrieb gehen, was die Mobilität der Fußgänger und Radfahrer sowie den öffentlichen Verkehr begünstigen wird. Demnach gelten ab diesem Tag Verkehrs- und Parkbeschränkungen.

Aufgrund von Beschränkungen im LKW-Verkehr, muss das Be- und Entladen von Waren in der Gran Vía Straße ausschließlich zwischen 11.00 und 23.00 Uhr und auf den Straßen von Aduana und Jardines zwischen 8.00 und 13.00 Uhr erfolgen.

Fahrzeuge, die vom vorübergehenden Fahrverbot ausgenommen sind:
• Busse der städtischen Transportgesellschaft
• Reisebusse, die auf der Grundlage einer städtischen Konzession mit einer festen Route und einem festen Fahrplan fahren,
• Busse des speziellen städtischen Personenverkehrs zur Betrachtung der Weihnachtsbeleuchtung, organisiert vom Madrider Stadtrat.
• Mobile Produktionseinheiten verschiedener Fernsehsender.

Andere Fahrzeuge, die nicht in der Ausnahmeliste aufgeführt sind, können in Ausnahmefällen die Genehmigung des städtischen Polizeipräsidiums erhalten.

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