
Lkw-Beschränkungen in Katalonien: Rechtsspurpflicht und Überholverbot
Die katalanische Transitdirektion hat ihre vorgeschlagenen LKW-Beschränkungen angekündigt, von denen einige in den letzten Jahren für Kontroversen gesorgt haben.
Nach der Abschaffung der Mautgebühren auf der AP-7 im September 2021 entschied die katalanische Transitdirektion, dass Lkw an Sonn- und Feiertagen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h einhalten, nur die rechte Spur benutzen und nicht überholen dürfen. Dem Vorschlag zufolge würden diese Beschränkungen auf einigen Abschnitten der AP-7 jeden Tag gelten.
Vorgeschlagene Lkw-Einschränkungen auf der AP-7:
• die Verpflichtung, auf dem 30 km langen Abschnitt der AP-7 zwischen Calafat und Camarles an allen Wochentagen den rechten Fahrstreifen zu benutzen;
• die Verpflichtung, auf dem Abschnitt Martorell-Gelida den rechten Fahrstreifen zu benutzen, wenn von Freitag bis Sonntag eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h gilt;
• ein Fahrverbot an allen Wochenenden und anderen Feiertagen im Juli;
• ein Fahrverbot beim Verlassen des Metropolrings und eine Pflicht zur Benutzung des rechten Fahrstreifens im Abschnitt AP-7 zwischen Martorell und La Roca an Freitagen und Abenden vor Feiertagen;
• ein sonntägliches Fahrverbot auf Autobahnabschnitten, auf denen zusätzliche Fahrspuren in Gegenrichtung eingerichtet worden sind, sowie die Verpflichtung, den rechten Fahrstreifen zu benutzen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h einzuhalten.
Da Lkw auf Nationalstraßen nicht fahren dürfen, obwohl das Verkehrsaufkommen auf diesen Straßen nach der Abschaffung der Maut auf der AP-7 zurückgegangen ist, werden die vorgeschlagenen Maßnahmen von Straßengüterverkehrsverbänden kritisiert.
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