
Katalonien: Lkw-Einschränkungen auf AP-7 vom 12. Mai bis 15. Oktober
Durch die Abschaffung der Maut auf einigen Autobahnabschnitten ist das Verkehrsaufkommen erheblich gestiegen, was für Autofahrer, die am Wochenende abfahren oder zurückkehren, Schwierigkeiten bereitet.
Gegenrichtung einzurichten. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind zusätzliche Beschränkungen für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen eingeführt worden.
Einschränkungen auf der Autobahn AP-7
✅ Ausgehender Verkehr:
A. Freitags gelten folgende Einschränkungen:
• zwischen KP 126, Ausfahrt 12B in La Roca del Vallès, Granollers und der Kreuzung mit der C-60, in der Gemeinde La Roca del Vallés, und KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2, in der Gemeinde In Martorell müssen LKWs von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr die rechte Spur benutzen und dürfen in keiner Richtung andere Fahrzeuge überholen.
• Zwischen KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2, in der Gemeinde Martorell, und KP 176.6, Ausfahrt 26 in Gelida und Sant Llorenç d’Hortons, in der Gemeinde Gelida, müssen LKWs von 09:00 bis 14:00 die rechte Spur benutzen und dürfen andere Fahrzeuge die in südlicher Richtung fahren nich überholen. Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen dürfen nicht schneller als 100 km/h fahren.
B. An Samstagen gelten folgende Einschränkungen:
• Zwischen KP 172, Ausfahrt 25 in Martorell und der Kreuzung mit der A-2, in der Gemeinde Martorell, und KP 176.6, Ausfahrt 26 in Gelida und Sant Llorenç d’Hortons, in der Gemeinde Gelida, müssen LKWs von 09:00 bis 14:00 die rechte Spur benutzen und dürfen andere Fahrzeuge die in südlicher Richtung fahren nicht überholen. Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen dürfen nicht schneller als 100 km/h fahren.
✅ Rückverkehr:
A. An Sonntagen gelten folgende Einschränkungen:
Mit der Einführung von Gegenfahrstreifen sind zusätzliche Einschränkungen für schwere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t verbunden die ab 3:00 bis 22:00 Uhr gelten, nämlich die Pflicht zur Nutzung des rechten Fahrstreifens, das Überholverbot und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h in beide Richtungen.
Gegenverkehrsstreifen werden typischerweise auf folgenden Autobahnabschnitten eingesetzt:
• C-32 Nord (von PK 114 bis PK 84+500)
• C-32 Süd (von PK 60 bis PK 47)
• AP-7 Nord (von KP 111 bis KP 133,5)
• AP-7 Süd (von KP 213 der AP-7 bis KP 8 der B-23)
Bitte beachten Sie, dass, wenn auf dem südlichen Abschnitt der AP-7 zwischen KP 176.6, Ausfahrt 26 in Gelida und Sant Llorenç d’Hortons, in der Gemeinde Gelida, und KP 172, Ausfahrt 25 nach Martorell und der Kreuzung mit der A-2 in der Gemeinde Martorell, keine Gegenverkehrsspur eingerichtet ist, müssen LKWs in der Zeit von 15:00 bis 22:00 Uhr den rechten Fahrstreifen benutzen und dürfen andere Fahrzeuge die in nördlicher Richtung fahren nicht überholen. Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen dürfen nicht schneller als 100 km/h fahren
Die oben genannten Beschränkungen gelten auch für Fahrzeuge, die von den in der Resolution INT/183/2023 festgelegten Beschränkungen ausgenommen sind.
An den in dieser Mitteilung genannten Tagen und Zeiten können LKW-Fahrer an den geschlossenen Mautstellen entlang der Autobahn AP-7 in Martorell und La Roca anhalten und sich ausruhen.
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