
Italien – Fahrverbot auf der Brennerautobahn
Mit Erlass des Regierungskommissariats der Provinz Bozen vom 11. Oktober 2021 wurde das nachstehende Fahrverbot auf der italienischen Brennerautobahn A22 für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t hzG.
Auf der italienischen Brennerautobahn A22 besteht am 26. Oktober 2021 von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf dem Streckenabschnitt von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t hzG für Fahrten in Richtung Norden.
An diesem Tag besteht in Österreich (26.10.2021) ein Feiertagsfahrverbot.
Vom Fahrverbot ausgenommen sind:
Fahrzeuge, die zu folgenden Zwecken dienen: ausschließliche Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, leicht verderbliche Lebensmittel, Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbare Reparaturen an Kühlanlagen, Abschleppdienste, Pannenhilfen, vom Straßenreiniger für den Einsatz in Notfällen zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugzüge; Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen, Müllabfuhr, Personentransport im regulären Linienverkehr, sowie für unaufschiebbare Fahrten der Streitkräfte und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen;
Fahrten im kombinierten Güterverkehr Straße – Schiene, wofür eine Reservierung vorgelegt werden muss, welche die Angaben über das Fahrzeugkennzeichen bzw. das Fahrtdatum und die Uhrzeit des vorgemerkten Zuges enthält.
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