
Großbritannien: Beendigung der vorübergehenden Lockerung der Durchsetzung der beibehaltenen EU-Lenkzeitenregelung
Das britische Verkehrsministerium (DfT) hat eine vorübergehende Lockerung der Lenkzeitenregelung in England, Schottland und Wales vom 9. April 2022 bis zum 8. Mai 2022 angekündigt. Angesichts der Verbesserung der Situation beendete das DfT die Lockerung vorzeitig um 23:59 Uhr 22. April 2022.
Die vorübergehende Lockerung wurde als Reaktion auf den außergewöhnlichen Druck auf die Frachtindustrie eingeführt. Mehr dazu im Artikel Verkehrsstau in Dover.
Details der Lockerung
Für die betroffenen Fahrer wurde die Durchsetzung der Regeln ab dem 9. April 2022, 00:01 Uhr, wie folgt vorübergehend gelockert:
(a) Verlängerung der der täglichen Lenkzeit von 9 auf 11 Stunden.
(b) Reduzierung der täglichen Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden, zusammen mit einer Lockerung der Ausnahmeregelung für Fähren/Zugfahrten, um deren Nutzung bei einer reduzierten täglichen Ruhezeit von 9 Stunden (anstelle einer regulären Ruhezeit von 11 Stunden).
(c) Verlängerung der wöchentlicher (56 Stunden) und zweiwöchentlicher Höchstlenkzeit (90 Stunden) auf 60 bzw. 96 Stunden.
(d) Die Anforderung, eine wöchentliche Ruhezeit nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen zu beginnen, kann um einen weiteren 24-Stunden-Zeitraum verschoben werden, erfordert jedoch weiterhin 2 regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige und reduzierte wöchentliche Ruhezeit in den zwei Wochen.
Bei wöchentlicher und zweiwöchentlicher Höchstlenkzeit für Zeiträume über das Ende der Lockerung hinaus gelten die höheren Höchstlenkzeiten nur, wenn sie durch bis zum 22. April 2022 durchgeführte Fahrten erforderlich sind. Beispielsweise ein Fahrer, der seine tägliche Höchstlenkzeit im Rahmen der Lockerungen zweimal auf 11 Stunden verlängt hat darf sowohl die wöchentliche als auch die zweiwöchentliche Höchstlenkzeit um insgesamt 4 Stunden verlängen.
Diejenigen, die von den Lockerungen Gebrauch gemacht haben (außer bei internationalen Transporten und Transporten zwischen Großbritannien und Nordirland), sollten nach Ende der Lockerungsphase, spätestens jedoch bis zum 29. April eine ausgefüllte Lockerungsfolgemeldung per E-Mail an [email protected] senden.
gov.uk
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