
Frankreich setzt Lkw-Fahrverbote für Fahrzeuge aus, die Kohlenwasserstoffe transportieren
Die Aussetzung des Fahrverbots für bestimmte Lkw-Typen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen gilt bis zum 10. April.
Diese Entscheidung wurde begründet durch:
– Unterbrechungen der Kohlenwasserstoffversorgung durch den Krieg in der Ukraine,
– Blockaden einiger Ölterminals, Raffinerien und Ölproduktdepots,
– die strategische Bedeutung und dringende Notwendigkeit, die Versorgung mit Kohlenwasserstoffprodukten und das Funktionieren der Vertriebsstellen für die Volkswirtschaft und die wahrscheinlichen Folgen einer Verknappung dieser Produkte sicherzustellen.
Per Dekret vom 18. März wurde die Anwendung von Fahrverboten für Lkw mit einer zulässigen Höchstmasse von über 7,5 bis zum 10. April für Fahrzeuge ausgesetzt, die Kohlenwasserstoffprodukte transportieren, mit Ausnahme von Butan, Propan und Gas für industrielle Zwecke.
Leerfahrten mit oben genannten Fahrzeugen sind an den Tagen des allgemeinen Fahrverbots zulässig.
Fahrer dieser Fahrzeuge müssen bei einer Straßenkontrolle nachweisen können, dass der Transport dem Zustand der Aussetzung entspricht. Alle als Transportnachweis dienenden Dokumente müssen im Fahrzeug mitgeführt werden oder in elektronischer Form sofort zugänglich sein.
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