
Ausnahmen von Corona-Tests für Lkw-Fahrer die nach Rumänien reisen
Rumäniens Nationales Komitee für Notsituationen hat eine zusätzliche Verordnung zur Änderung der Maßnahmen veröffentlicht, die für Berufskraftfahrer gelten, die aus Nicht-EU- oder EFTA-Staaten nach Rumänien einreisen.
Fahrer von außerhalb der EU:
– Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,4 Tonnen, die im Güterverkehr eingesetzt werden, sind derzeit von der Quarantäne- und Testpflicht befreit.
– Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrersitz), die zur Personenbeförderung eingesetzt werden, sind von der Quarantäneplicht befreit, wenn sie geimpft or genesen sind oder ein negatives Testergebnis (PCR, PoC-PCR) vorweisen können. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgen (Zeitpunkt der Abstrichnahme). spätestens vor der Einreise. Es werden nur Nachweise einer vollständigen Impfung mit einem vollständigen Verlauf eines zugelassenen Impfstoffs anerkannt. Die Fahrerbefreiung gilt nur für beruflich bedingte Reisen.
EU-Fahrer
Massnahmen für LKW-Fahrer und Personen, die nicht geimpfte oder nicht genesene Personen befördern, die aus EU-Staaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft einreisen:
– Fahrer, die aus Ländern der grünen oder gelben Liste anreisen, sind von von der Quarantäne- und Testpflicht befreit. Die Fahrerbefreiung gilt nur für beruflich bedingte Reisen.
– Fahrer, die aus Ländern der Roten Liste anreisen, sind der Quarantäneplicht befreit, wenn sie geimpft or genesen sind oder ein negatives Testergebnis (PCR, PoC-PCR) vorweisen können. Die Fahrerbefreiung gilt nur für beruflich bedingte Reisen.
Derzeit ist Polen als Land der Roten Liste eingestuft.
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