
Änderungen der Güterverkehrsbeschränkungen auf slowenischen Straßen
Das slowenische Infrastrukturministerium hat die Verkehrsbeschränkungsverordnung in der Republik Slowenien geändert und ergänzt. Die Änderungen beinhalten ein Fahrverbot für Lkw bis 22:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen.
Die Novelle, die am 30.12.2021 in Kraft tritt, verlängert das Fahrverbot für Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7.500 kg sowie für Traktoren und Landmaschinen am Freitag vor Ostern ab 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr (vorher bis 21:00 Uhr). Auch an Sonn- und arbeitsfreien Tagen wird das Verbot verlängert: Es gilt nun von 8:00 bis 22:00 Uhr (bisher bis 21:00 Uhr).
Das Verbot ist verlängert worden, um die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss an Grenzübergängen zu verbessern. Das geänderte Verbot wird als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen hervorgehoben.
Die sonstigen Regelungen zum Fahrverbot für Lkw mit mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7500 kg sowie Traktoren und Landmaschinen während der touristischen Sommersaison bleiben unverändert.
Auch die Straßenverkehrsordnung ist um einige neue Ausnahmen für Fahrzeuge ergänzt worden, die für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen unverzichtbar sind. Zusätzlich zu den bestehenden Ausnahmen wurden die folgenden hinzugefügt:
– regelmäßige Wartung zur Instandhaltung der Bahninfrastruktur,
– Transport von flüssigen technischen Gasen (medizinischer Sauerstoff, Sauerstoff, Stickstoff, Argon, Kohlendioxid usw.),
– Transport von Stromerzeugern für Rundfunk- und Fernsehteams,
– Transport von Milch zwischen Molkereien.
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