Änderungen betreffend Lkw-Fahrer in Italien
Ab dem 15. Oktober müssen alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor Italiens einen \”Green Pass\” (3G-Nachweis) vorweisen, um Zugang zu Arbeitsstätten zu erhalten.
Laut letzter Informationen fallen auch Lkw-Fahrer, die ein Firmengelände betreten, unter die neuen Vorschriften. Auch ausländische Fahrer sollen von dieser Anforderung nicht ausgenommen sein!
Der „Green Pass“ ist im Grunde nichts anderes als das Anti-Covid-Zertifikat der Europäischen Union (UCC), und kann von jedem erhalten werden, der:
– mindestens eine Dosis des COVID-19-Impfstoffs erhalten hat (EU-Länder entscheiden, ob sie eine Vollimpfung oder nur eine Dosis benötigen; Polen verlangt eine Vollimpfung, Italien nur eine Dosis mindestens 15 Tage vor Ausstellung des Nachweises),
– ein negatives Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Tests erhalten hat,
– ist von einer Covid-Erkrankung genesen (UCC gilt von Tag 11 bis Tag 180 nach einem positiven Testergebnis).
Das Ministerium für Verkehr und nachhaltige Mobilität hat Klarstellungen zur Anwendung der neuen Regelung veröffentlicht, die am 15. Oktober 2021 in Kraft tritt (ausführlich im beigefügten Dokument in italienischer Sprache).
Bezüglich der aus dem Ausland kommenden Kraftverkehrsunternehmer, die nicht im Besitz eines “Green Pass” (oder eines anderen als gleichwertig anerkannten Anti-Covid-Zertifikats) sind, wird festgelegt, dass Lkw-Fahrer nur Zugang zu ausgewiesenen Be- und Entladebereichen haben werden, sofern andere Mitarbeiter die Entladevorgänge durchführen.
Wir erinnern Sie auch an die fortbestehende Verpflichtung, das Passenger Locator Form (PLF) in digitaler Form vor dem Abflug in Richtung Italien zu erstellen. Der PLF sollte bei Kontrollen durch die zuständige Behörde vorgelegt werden.
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